Videoüberwachung
Diese Art der Kontrolle ist nur in Ausnahmefällen erlaubt - zum Beispiel, wenn gerechtfertigter Verdacht auf eine Straftat besteht. "Diebstahl, Unterschlagung oder Körperverletzung im Betrieb" käme als Verdachtsmomente infrage, sagt Rechtsanwältin Verena S. Rottmann.. Auch dann dürfen Arbeitgeber Mitarbeiter aber nicht flächendeckend bespitzeln: "Das verletzt die Persönlichkeitsrechte". (Quelle: t-online.de/business / dpa)