September 2010
Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte ein Urteil des Arbeitsgerichts Siegen in erster Instanz und stellte sich auf die Seite eines Mannes, der entlassen wurde, weil er Strom aus einer Steckdose am Arbeitsplatz gezapft hatte. Der 41-Jährige hatte am Arbeitsplatz seinen Elektroroller für 90 Minuten aufgeladen aufgeladen. Laut dem Gericht wurde dabei Strom für 1,8 Cent verbraucht. Der Arbeitgeber, ein Hersteller von Regalsystemen aus Neunkirchen, hatte ihn wegen des Vorfalls fristlos entlassen. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Ausschlaggebend war dabei der äußerst geringe Schaden sowie die lange Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters: Der Mann war 19 Jahre bei dem Unternehmen beschäftigt.