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"Ich liebe es"-Melodie von McDonald's: Komponist will Fast-Food-Kette verklagen

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Da-da-da-da-daaa, ich klage jetzt

11.12.2009, 9:12 Uhr | Samuel Jackisch, Spiegel Online

McDonald's: Komponist klagt gegen  Fast-Food-Kette.  (Foto: dpa)

McDonald's: Komponist klagt gegen Fast-Food-Kette. (Foto: dpa)

Sind ein paar schlichte Töne geistiges Eigentum? Ein Münchner Komponist behauptet, er habe die Melodie zu dem Werbeslogan "Ich liebe es" erfunden - und verklagt die Fast-Food-Kette McDonald's, die alle Vorwürfe zurückweist. Es geht um Hunderttausende Euro.

Jingle geklaut?

Das Münchner Landgericht muss eine krude Geschichte aufklären: Nutzt McDonald's die Melodie zu seinem Werbeslogan "Ich liebe es" zu Recht? Der Münchener Komponist Stephan O. behauptet, die Fast-Food-Kette habe den Jingle geklaut. Nun hat der Musiker das Unternehmen verklagt.

Song war Auftragsarbeit

Geht es nach Stephan O.s Anwalt, ist die Melodie so entstanden: Im Jahr 2003 beauftragte die Werbeagentur Heye & Partner im Auftrag von McDonald's den Komponisten damit, den Slogan "Ich liebe es" in einem Hip-Hop-Song zu vertonen. In seinem Studio habe sich O. dann mit Musikern und Mitarbeitern der Werbeagentur "zwei Nächte lang eingeschlossen" und den Song komponiert.

1500 Euro und zwei Flaschen Champagner

Was dann passierte, ist umstritten. Die Werbeagentur sei von der CD begeistert gewesen, sagt der Anwalt der Klägerseite, Gregor Schneider. Man habe den Song aber erst noch dem Chef von McDonald's vorspielen wollen. Als Aufwandsentschädigung sei Stephan O. "mit 1500 Euro und zwei Flaschen Champagner abgespeist" worden. Das lasse sich auch mit Rechnungen belegen. Danach habe Stephan O. nie wieder etwas von McDonald's gehört.

Komponist verspottet?

Später sei die CD in dem Münchener Tonstudio von Franco T. aufgetaucht - und der soll dann von McDonald's für den "Ich liebe es"-Jingle fürstlich entlohnt worden sein. Franco T. soll Stephan O. sogar später mit den Worten verhöhnt haben: "Danke, dass du mich zum Millionär gemacht hast." Sagt O.s Anwalt.

Unternehmen schweigt

Die Gegenseite sieht die Sache anders. Sie sieht Franco T. als rechtmäßigen Urheber des Jingles; er habe die Version von Stephan O. nie gehört. Mit Hinweis auf das laufende Verfahren lehnt McDonald's weitere Kommentare zu den Ereignissen von damals ab.

Aktuelle Version weicht vom Original kaum ab

Die Sache liegt lange zurück, geklagt wird aber erst jetzt. Stephan O. habe eine schwere Krankheit überwinden müssen, bevor er sich für das Verfahren fit genug fühlte, sagt sein Anwalt Gregor Schneider. Er arbeitet nach eigener Auskunft auf Erfolgsbasis - er verdient also nur, wenn Stephan O. den Prozess gewinnt. Um sicher zu gehen, habe er die streitbaren Musikstücke vorher einem nicht eingeweihten Musik-Professor vorgespielt. Dieser habe bestätigt, dass die heute verwendete Version von Franco T. nur minimal von der Version von Stephan O. abweicht.

Geistiger Urheber muss gefunden werden

Nun geht es um viel Geld: Weil der Jingle weltweit ausgestrahlt wurde, schätzt Anwalt Schneider den Streitwert auf mehrere hunderttausend Euro. Bevor am zuständigen Landgericht München um Entschädigungen gestritten werden kann, muss aber geklärt werden, wer der geistige Urheber der Melodie ist.

Schutz für vier Töne?

Das Gericht muss in diesem Verfahren Grundsatzfragen klären. Ist eine Folge von nur vier Tönen ("Ich liebe es") allein überhaupt schutzwürdig? Kann ein so kurzes Stück ein "Ausdruck individueller geistiger Schöpfung" sein?

Klage hat wenig Chancen auf Erfolg

Experten sehen nur geringe Chancen für eine erfolgreiche Klage. Urheberrechts-Anwalt Sebastian Graalfs aus Berlin sagt: "Zwar können auch kurze Tonfolgen Urheberschutz genießen. Aber reine Einprägsamkeit genügt dafür nicht. Jeder erkennt zum Beispiel den Anfang von 'Beethovens Fünfter'. Trotzdem sind die ersten vier Töne allein nicht unbedingt schutzfähig."

"melodisch relativ wenig ausgeprägt"

Der vorsitzende Richter Thomas Käss hat damit ebenfalls ein Problem. Er bezeichnete den umstrittenen Burger-Jingle als "melodisch relativ wenig ausgeprägt". Deshalb macht er dem Kläger wenig Hoffnung: "Wir halten es für höchst wahrscheinlich, dass die Tonfolge nicht schutzwürdig ist."

Dilemma der "Doppelschöpfungen"

Der Konflikt ist ein Dilemma. Einerseits liegt in der Kürze eines Ton-Stückes oft dessen Genialität, besonders bei sogenannten Hörmarken. Die Erkennungsmelodien von Nokia, der Telekom, dem Microsoft -Betriebssystem Windows oder dem Chip-Hersteller Intel haben weltweit hohen Wiedererkennungswert - gleiches gilt für den Jingle von McDonald's. Andererseits kann es bei kurzen Tonfolgen leichter zu "Doppelschöpfungen" kommen, wenn zwei Komponisten auf dieselbe Idee kommen.

Fall beim Landgericht München

Am 24. Februar will das Landgericht München nun entscheiden, wie es im Fall von McDonald's weitergeht. Um die widersprüchlichen Aussagen aufzuklären, wird das Gericht um eine umfangreiche Beweisaufnahme nicht herumkommen.

Samuel Jackisch, Spiegel Online  

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