AbfindungBundesfinanzhof erlaubt SteuertrickErschienen am 20. Januar 2010 | dpa-tmn
Download - eBook Kündigung - Rechtssicher vorbereiten und umsetzen Das Finanzamt wollte dies nicht akzeptieren. Es rechnete im Steuerbescheid 2001 die angegebene restliche Abfindung von 26.080 Euro nicht ein und forderte stattdessen für das Jahr 2000 Steuern plus Zinsen nach. Doch wie der BFH entschied, ist die "Steuerwirksame Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung" zulässig. Zwar seien Sozialpläne zunächst bindend, doch nach dem sogenannten Günstigkeitsprinzip seien für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen erlaubt. Eine solche sei hier getroffen worden.
Quelle: dpa-tmn | eBook ShopRatgeber: Sicherer Einstieg in die komplexe Materie des Steuerrechts. . . . Special Arbeitsrecht | ||||||||
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