ArbeitsrechtArbeitgeber haftet für Mobbing im BetriebErschienen am 14. Mai 2008 | dpa / t-online.de/business
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Mitarbeiter klagt gegen KlinikSo muss der Chef unter Umständen Schmerzensgeld zahlen, wenn ein Arbeitnehmer etwa durch einen Vorgesetzten gemobbt wird. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az.: 8 AZR 593/06) weist der Deutsche Anwaltverein in Berlin hin. In dem vor dem Erfurter Bundesarbeitsgericht verhandelten Fall war der in einer Klinik beschäftigte Kläger von seinem vorgesetzten Chefarzt nachweislich gemobbt worden. Aufgrund einer psychischen Folgeerkrankung wurde er erst vorübergehend, später dauerhaft arbeitsunfähig krank.Schmerzensgeld für Mobbing-FolgeerkrankungenDer Mann klagte auf Schmerzensgeld und auf die Entlassung des Chefarztes. Er argumentierte, sein Vorgesetzter weigere sich, an einer Lösung des Konflikts mitzuarbeiten. Zudem sei die Klinik nicht bereit, Maßnahmen gegen den Chefarzt zu ergreifen. Das Bundesarbeitsgericht urteilte, der Kläger habe Anspruch auf Schmerzensgeld von der Klinik. Der Chefarzt als "Erfüllungsgehilfe der Beklagten" habe seine arbeitsrechtlichen Pflichten verletzt. Allerdings bestehe kein Anspruch darauf, dass die Klinik ihn entlässt.62.000 Euro für ruinierte KarriereMehr als 62.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz sprach etwa das Dresdner Arbeitsgericht 2002 einer Arbeitnehmerin zu, die ein Jahr lang durch den direkten Vorgesetzten schikaniert und diskriminiert worden war (Az. 5 Ca 5954/02). Der Geschäftsbereichsleiter duldete dies und ignorierte die ständige Bitte der Klägerin um Hilfe. Die konnte dem psychischen Druck nicht mehr standhalten, erkrankte und war wegen eines ausgeprägten depressiven Symptoms arbeitsunfähig. Noch nach längerem Klinikaufenthalt benötigte sie eine psychotherapeutische Behandlung und starke Medikamente. Eine Wiedergenesung war nicht zu erwarten, ihre Karriere ruiniert. Das Gericht verurteilte den Vorgesetzten und auch den Arbeitgeber, weil dieser nichts gegen das Mobbing unternahm. Im Urteil wurde auch der Ersatz entgangener und künftiger Gehaltsansprüche erfasst.Schadenersatz bei minderwertiger Arbeit25.000 Euro Schmerzensgeld erhielt eine leitende Führungskraft 2005 wegen unterwertiger und nicht vertragsgemäßer Arbeit. Der Kläger bekam für die Dauer von zwei Jahren keine Aufgaben zugewiesen und danach erhielt er nur minderwertige und aus seiner Sicht nicht seinen Qualifikationen entsprechende Aufgaben zugeteilt (Az. 4 Sa 68/05). Daraufhin erkrankte der Manager und ist seither arbeitsunfähig. Daraufhin sprach ihm das Gericht Schadenersatz zu. Teuer werden können aber auch schon verhältnismäßig geringe Anfeindungen. So erhielt eine Mitarbeiterin Schmerzensgeld in der Höhe von 1000 Euro, weil ein Vorgesetzter sie in einer großen Dienstbesprechung mit einer Scheibenwischergeste herabwürdigte (OLG Koblenz, Az. 1 U 1161/04).Download - eBook: Simplify your life - Den Arbeitsalltag gelassen meistern Download - eBook: Mit Druck richtig umgehen Anfeinden, Schikanieren, DiskriminierenMobbing definiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales - auf deutsch "anpöbeln" - als "systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte, also ein Verhalten, das das Persönlichkeitsrecht beziehungsweise andere gesetzlich verankerte Rechte des Betroffenen - etwa das auf unversehrte Gesundheit - verletzt.Das ist MobbingTypische Beispiele für eine dauerhafte Schikane von Mitarbeitern sind neben Beleidigungen, Verleumdungen und übler Nachrede ständige unberechtigte Kritik an der Arbeit oder auch eine Kontaktverweigerung, wenn etwa ein Mitarbeiter räumlich isoliert und wie Luft behandelt wird. Bekommt ein Mitarbeiter immer die schlechteste, sinnlose oder problematische Arbeit zugewiesen, ist das ein Zeichen für Schikane durch den Vorgesetzten. Macht eine Führungskraft ständig sexuelle Annäherungen oder auch verbale sexuelle Angebote, dann ist das Mobbing. Nicht zuletzt ist die Androhung oder gar Ausführung von körperlicher Gewalt untersagt und extremes Mobbing.Arbeitgeber haftet für Mobbing durch AngestellteDas Ministerium für Arbeit und Soziales weist in seinem Merkblatt "Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz" ausdrücklich darauf hin, dass ein Arbeitnehmer, der vom Chef oder von Kollegen gemobbt wurde, für in der Folge entstandene Arzt- und Bewerbungskosten sowie eventuellen Verdienstausfall wegen des Verlusts seines Arbeitsplatzes Schadenersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld verlangen kann. Der Arbeitgeber, heißt es im Merkblatt, haftet nicht nur für eigenes Mobbing, sondern auch für mobbende Mitarbeiter, wenn er von den Vorgängen weiß und sie nicht unterbindet.BAG-Urteil: Mobbing-Vorgänge müssen im Ganzen beurteilt werdenDas Erfurter Bundesarbeitsgericht hat bereits 2007 die Rechte von Mobbing-Opfern gestärkt. Ein Maschinenbauingenieur aus Westfalen hatte zunächst vor dem Landesarbeitsgericht Hamm geklagt, er sei durch systematisches Mobbing psychisch krank geworden. Laut Arbeitsvertrag mussten Ansprüche zwischen ihm und dem Arbeitgeber innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden. In diesem Fall, entschied das BAG, müsse geprüft werden, ob einzelne Verletzungen der Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers sich zu einem "übergreifenden systematischen Vorgehen" zusammenfügen. Der Mobbing-Prozess sei im Ganzen zu beurteilen. Demnach können Gerichte und Arbeitgeber eine Entschädigung nicht mit dem Argument ablehnen, die Anfänge lägen schon zu lange zurück. (Az: 8 AZR 709/06).
Quelle: dpa / t-online.de/business |
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