
09.10.2009, 12:44 Uhr | manager-magazin.de, Eva Buchhorn
Naschen am Büfett? Das geht gar nicht, finden manche Chefs. (Foto: Imago)
Die Kündigung einer Sekretärin, die ein Frikadellenbrötchen stibitzte, sorgt bundesweit für Empörung. Vielleicht zu Unrecht. Arbeitsrechtler Stefan Röhrborn kritisiert generell eine "gewisse Selbstbedienungsmentalität" in deutschen Firmen. Im Gespräch mit manager-magazin.de sagt der Fachanwalt, warum das Argument "Ich arbeite hier so hart" kein Grund für Diebstahl ist.
mm.de: In Dortmund hat der Geschäftsführer eines Bauverbands nach 34 Jahren seine Sekretärin gefeuert, weil sie ein Frikadellenbrötchen vom Konferenzbüfett genascht hatte. Ein krasser Einzelfall oder ein Symbol für den Niedergang der Unternehmenskultur in der aktuellen Wirtschaftskrise?
Stefan Röhrborn: Ich beobachte derzeit häufiger, dass Arbeitgeber bei privater Nutzung von Betriebseigentum seitens der Mitarbeiter härter durchgreifen. Vor wenigen Tagen habe ich einen Manager mit 250.000 Euro Jahreseinkommen in einer ähnlichen Angelegenheit vor Gericht vertreten. Er war von seinem Unternehmen aufgefordert worden, seinen Firmen-Laptop abzugeben. Das tat der Manager auch, aber vorher hat er noch rasch seine privaten Daten auf einer CD gespeichert, von der der Arbeitgeber dachte, sie sei Firmeneigentum. Er legte sogar eine Sicherungskopie an und drückte sie seinem Chef in die Hand, es ging ihm wirklich nur um die Sicherung seiner Daten! Trotzdem erhielt er die fristlose Kündigung.
Fachanwalt Stefan Röhrborn (Foto:mm)
Das klingt, als hätte man dem Mann eine Falle gestellt, um einen unliebsamen Manager loszuwerden.
Das mag in diesem Fall vielleicht eine Rolle gespielt haben. Generell habe ich aber den Eindruck, dass die Arbeitgeber den laxen Umgang mit Betriebseigentum nicht länger tolerieren. Das hat vor allem mit der zunehmenden Bedeutung von Compliance zu tun. Immer mehr Unternehmen legen freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Regelwerke auf, die korrektes Verhalten am Arbeitsplatz definieren sollen. Da geraten auch Eigentumsverletzungen stärker in den Blick - zu Recht.
Oft geschehen solche Stibitzereien aber mit stillschweigender Billigung des Arbeitgebers.
Wenn Unternehmen das dulden, können sie nicht urplötzlich einen Kündigungsgrund daraus drehen. Man muss eben sehr genau hinsehen, was im Unternehmen üblich ist. Außerdem kann es einen Unterschied machen, ob der Arbeitnehmer die Betriebsmittel am Arbeitsplatz zu privaten Zwecken nutzt - also zum Beispiel gelbe Post-it-Zettel auch mal in seinen privaten Filofax einklebt - oder er sie wirklich mit nach Hause schleppt. Leider ist in den vergangenen Jahren eine gewisse Selbstbedienungsmentalität eingerissen. Es findet eben kaum jemand etwas dabei, ab und zu mal Schreibblöcke, Stifte oder Kopierpapier mit nach Hause zu nehmen.
Haben Führungskräfte mehr Spielraum, was die private Nutzung von Betriebsmitteln angeht? Immerhin nehmen sich ja viele Manager Arbeit mit ins Wochenende - darf dann auch ein Stift oder eine CD mit?
Wenn die private Nutzung einen betrieblichen Bezug hat, kann das in Ordnung sein. Leider herrscht aber gerade in den Führungsetagen oft die Einstellung: Ich arbeite hier so hart, da kann ich nach der Weihnachtsfeier auch mal eine Flasche Sekt einstecken oder beim Tanken meines Dienstwagens schnell noch ein paar Kanister für den Wagen meiner Frau abzwacken. So geht's nicht.
Zurück zur Frikadelle: Kommt der Bauverband Dortmund vor Gericht damit durch, der Brötchenklau habe das Vertrauensverhältnis zwischen Chef und Sekretärin zerstört?
Auch hier muss man die Umstände des Einzelfalls analysieren. Durfte die Sekretärin davon ausgehen, dass ihr Chef ihr Verhalten duldet? War die Zusammenarbeit bisher unbelastet? Dann könnte die fristlose Kündigung nach 34 Berufsjahren unverhältnismäßig gewesen sein. Es kommt schon vor, dass Arbeitgeber deutlich überreagieren.
Ein Beispiel, bitte.
Vor einiger Zeit wurde ein Mitarbeiter eines Unternehmens fristlos entlassen, weil er sein privates Handy am Stromnetz seines Arbeitgebers aufgeladen hatte. Eine fristlose Kündigung für Delikte im untersten Centbereich - das darf man schon Schikane nennen. Eine solche Kündigung ist ungesetzlich.
Stefan Röhrborn ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gründungspartner der Kanzlei Röhrborn Biester Juli in Düsseldorf.
manager-magazin.de, Eva Buchhorn
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