Zur Startseite t-online.de
Sie sind hier: Business > Recht >

Arbeitsrecht: Firma pocht auf fristlose Kündigung eines Müllmanns

...
Für t-online.de/business von Spiegel Online

Durchschnitt aller Bewertungen: 0 Sterne

(0)
Schriftgröße ändernSchriftgröße ändern Schrift
mehr drucken

Firma pocht auf fristlose Kündigung

16.07.2009, 17:22 Uhr | Julia Jüttner, Spiegel Online

Mehmet G.: "Ich möchte nicht als Dieb dastehen"  (Foto: dpa)

Mehmet G.: "Ich möchte nicht als Dieb dastehen" (Foto: dpa)

Beispielloser Kündigungsprozess vor einem Arbeitsgericht: Der Müllmann Mehmet G. wurde fristlos entlassen - weil er ein Kinderbett, das er im Abfall gefunden hatte, mit nach Hause nahm. Jetzt hat der Arbeitgeber erneut einen Einigungsvorschlag der Kammer abgelehnt.

Kinderreisebettchen aus einem Müllcontainer geholt

Mehmet G., Vater einer eineinhalbjährigen und einer fünf Jahre alten Tochter, dachte zuerst an seine Familie - und nicht an seinen Arbeitgeber. Der 29-Jährige, seit neun Jahren bei einem privaten Mannheimer Entsorgungsunternehmen vor allem mit der Sortierung von Altpapier beschäftigt, angelte im Dezember 2008 ein Kinderreisebettchen aus einem Müllcontainer, trug es zu seinem Auto und nahm es nach Dienstschluss mit nach Hause.

"Diebstahl von Firmeneigentum"

Diesen Vorfall wertete sein Arbeitgeber als "Diebstahl von Firmeneigentum" - und kündigte dem gebürtigen Türken daraufhin noch im Dezember fristlos. Mehmet G. beteuert seither, er habe dem Unternehmen keinen Schaden zufügen wollen, und zog vor Gericht. "Ich möchte nicht als Dieb dastehen", betont der Familienvater.

Gerechtfertigt oder nicht?

Ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn ein Müllmann einen Gegenstand aus dem Müll mit nach Hause nimmt, der für den Müll bestimmt war? Die 15. Kammer des Arbeitsgerichts Mannheim befasst sich seit Januar mit dieser Kündigungsschutzklage. Mehmet G. behauptet, es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er durch sein Handeln einen Straftatbestand erfüllt haben könnte. Nach Ansicht seines Arbeitgebers hat sich G. mit der Entnahme des Kinderreisebetts eines Diebstahls schuldig gemacht - was den Rauswurf rechtfertigen würde.

Mehmet G. willigte einem Vergleich zunächst ein

Der Fall ist inzwischen festgefahren: G., der bei einem ersten Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht Mannheim noch auf eine gerichtliche Entscheidung pochte und einen Vergleich im Sinne einer ordentlichen Kündigung (ohne Schuldzuweisung) ablehnte, willigte nun in einen solchen Vergleich ein - allerdings mit einer Abfindung in Höhe von 5000 Euro.

Arbeitgeber lehnte ab

Nach Angaben des Arbeitsgerichts lehnte das jedoch sein ehemaliger Arbeitgeber ab, obwohl die vorgeschlagene Abfindungssumme unterhalb der üblichen Berechnungsformel liegt. Die Geschäftsführer des Entsorgungsunternehmens werfen Mehmet G. Vertrauensbruch vor - ähnlich dem Fall der Berliner Supermarkt-Kassiererin Barbara E., die zwei Leergutbons im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll.

Anwalt: Es war kein Vertrauensstellung

Doch G. habe im Vergleich zu Barbara E. gar keine Vertrauensstellung gehabt, hält Thomas Karl, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Ludwigshafen, dagegen. Sein Mandant habe kein Geld unterschlagen, sondern einen Gegenstand entnommen, der zwar der Firma gehörte, aber vernichtet werden soll. "Hier geht es schlicht und einfach nur um Müll. Das Kinderbettchen war Müll und sollte in den Müll", sagt Karl Spiegel Online. Das Bett sollte "definitiv verschrottet" werden.

Verhältnismäßigkeit der Kündigung

Es gehe um die Verhältnismäßigkeit der Kündigung. "Nach neun Jahren Beschäftigung wäre die Entnahme des Bettchens ein Fall für eine Abmahnung, aber weder eine ordentliche noch eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt", so Karl.

Richterin räumt ein: Mehmet G. hat sich nicht richtig verhalten

Auch Richterin Sima Maali-Faagin betonte, dass es für eine Entscheidung der Kammer darum gehe, abzuwägen, ob eine fristlose Kündigung verhältnismäßig ist oder nicht, sagte die Juristin Spiegel Online. Wenngleich sie auch einräumte, dass sich Mehmet G. "nicht richtig" verhalten habe.

Wurde G. schon einmal abgemahnt?

Nicht geklärt werden konnte im Verfahren, ob G., der zuletzt 2650 Euro brutto im Monat verdiente, im Dezember 2007 bereits schon einmal abgemahnt worden sei. G. habe damals Toilettenpapier eingepackt, das als Altpapier Wiederverwertung finden sollte, behauptet das Abfallunternehmen. Der 29-Jährige dagegen bestreitet, entsprechende Kartons entwendet zu haben.

Entscheidung am 30. Juli

Mehmet G., noch immer arbeitslos, hofft, dass die 15. Kammer seine Kündigung als unbegründet ablehnt. Keiner der Geschäftsführer der Entsorgungsfirma wollte sich zu dem Verfahren äußern. Am 30. Juli soll die Entscheidung verkündet werden.

Aktenzeichen: 15 Ca 278/08

Julia Jüttner, Spiegel Online  

Bitte geben Sie eine Bewertung ab

bewerten
Inhalt versenden versenden
Leserbrief Leserbrief

Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr

Artikel versenden

Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
     
 

Inhalt verlinken

 

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel gefallen hat.

 
Bookmarken:
google
mrwong
Yahoo
DelIcioUs
oneview
MySpace
Linkarena

Kommentare (0)

Thema: "Arbeitsrecht: Firma pocht auf fristlose Kündigung eines Müllmanns"

Es sind noch keine Kommentare zu diesem Artikel vorhanden.
Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstössige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

eBook Shop

Die neue Sozialhilfe

eBook: SBG XII - Die neue Sozialhilfe (Foto: Walhalla)

SGB XII: Alle Nachfolgeregelungen zum Bundessozialhilfegesetz im Überblick. eBook Download

Jobwechsel

Zeugnisse verstehen

Nicht immer leicht zu durchblicken: Arbeitszeugnisse. (Foto: Imago)

Lob oder verbale Klatsche: Wie gut können Sie Arbeitszeugnisse entschlüsseln? Quiz

Firmenauskunft

Firmenauskünfte abrufen

Firmenauskünfte (Foto: Imago)

Informieren Sie sich hier schnell und einfach über Ihre Konkurrenz und Partner. mehr

Business-Blog

Warum Marken sterben

Im Jahr 2003 verschwand die Marke "Yes Törtchen" (Foto: Imago)

Aus für Yes Torty & Co.: Marketing-Experte erklärt, woran das liegt. Business-Blog

t-online.de Shop

GPS Gefahren-Warner

POICON POI Pilot 3000 D/A/CH GPS Gefahren-Warner

So vermeiden Sie ganz einfach Unfälle und Strafzettel beim Auto fahren. POICON POI Pilot 3000

Anzeige
Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2010

Anzeige