
16.07.2009, 17:22 Uhr | Julia Jüttner, Spiegel Online
Mehmet G.: "Ich möchte nicht als Dieb dastehen" (Foto: dpa)
Beispielloser Kündigungsprozess vor einem Arbeitsgericht: Der Müllmann Mehmet G. wurde fristlos entlassen - weil er ein Kinderbett, das er im Abfall gefunden hatte, mit nach Hause nahm. Jetzt hat der Arbeitgeber erneut einen Einigungsvorschlag der Kammer abgelehnt.
Mehmet G., Vater einer eineinhalbjährigen und einer fünf Jahre alten Tochter, dachte zuerst an seine Familie - und nicht an seinen Arbeitgeber. Der 29-Jährige, seit neun Jahren bei einem privaten Mannheimer Entsorgungsunternehmen vor allem mit der Sortierung von Altpapier beschäftigt, angelte im Dezember 2008 ein Kinderreisebettchen aus einem Müllcontainer, trug es zu seinem Auto und nahm es nach Dienstschluss mit nach Hause.
Diesen Vorfall wertete sein Arbeitgeber als "Diebstahl von Firmeneigentum" - und kündigte dem gebürtigen Türken daraufhin noch im Dezember fristlos. Mehmet G. beteuert seither, er habe dem Unternehmen keinen Schaden zufügen wollen, und zog vor Gericht. "Ich möchte nicht als Dieb dastehen", betont der Familienvater.
Ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn ein Müllmann einen Gegenstand aus dem Müll mit nach Hause nimmt, der für den Müll bestimmt war? Die 15. Kammer des Arbeitsgerichts Mannheim befasst sich seit Januar mit dieser Kündigungsschutzklage. Mehmet G. behauptet, es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er durch sein Handeln einen Straftatbestand erfüllt haben könnte. Nach Ansicht seines Arbeitgebers hat sich G. mit der Entnahme des Kinderreisebetts eines Diebstahls schuldig gemacht - was den Rauswurf rechtfertigen würde.
Der Fall ist inzwischen festgefahren: G., der bei einem ersten Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht Mannheim noch auf eine gerichtliche Entscheidung pochte und einen Vergleich im Sinne einer ordentlichen Kündigung (ohne Schuldzuweisung) ablehnte, willigte nun in einen solchen Vergleich ein - allerdings mit einer Abfindung in Höhe von 5000 Euro.
Nach Angaben des Arbeitsgerichts lehnte das jedoch sein ehemaliger Arbeitgeber ab, obwohl die vorgeschlagene Abfindungssumme unterhalb der üblichen Berechnungsformel liegt. Die Geschäftsführer des Entsorgungsunternehmens werfen Mehmet G. Vertrauensbruch vor - ähnlich dem Fall der Berliner Supermarkt-Kassiererin Barbara E., die zwei Leergutbons im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll.
Doch G. habe im Vergleich zu Barbara E. gar keine Vertrauensstellung gehabt, hält Thomas Karl, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Ludwigshafen, dagegen. Sein Mandant habe kein Geld unterschlagen, sondern einen Gegenstand entnommen, der zwar der Firma gehörte, aber vernichtet werden soll. "Hier geht es schlicht und einfach nur um Müll. Das Kinderbettchen war Müll und sollte in den Müll", sagt Karl Spiegel Online. Das Bett sollte "definitiv verschrottet" werden.
Es gehe um die Verhältnismäßigkeit der Kündigung. "Nach neun Jahren Beschäftigung wäre die Entnahme des Bettchens ein Fall für eine Abmahnung, aber weder eine ordentliche noch eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt", so Karl.
Auch Richterin Sima Maali-Faagin betonte, dass es für eine Entscheidung der Kammer darum gehe, abzuwägen, ob eine fristlose Kündigung verhältnismäßig ist oder nicht, sagte die Juristin Spiegel Online. Wenngleich sie auch einräumte, dass sich Mehmet G. "nicht richtig" verhalten habe.
Nicht geklärt werden konnte im Verfahren, ob G., der zuletzt 2650 Euro brutto im Monat verdiente, im Dezember 2007 bereits schon einmal abgemahnt worden sei. G. habe damals Toilettenpapier eingepackt, das als Altpapier Wiederverwertung finden sollte, behauptet das Abfallunternehmen. Der 29-Jährige dagegen bestreitet, entsprechende Kartons entwendet zu haben.
Mehmet G., noch immer arbeitslos, hofft, dass die 15. Kammer seine Kündigung als unbegründet ablehnt. Keiner der Geschäftsführer der Entsorgungsfirma wollte sich zu dem Verfahren äußern. Am 30. Juli soll die Entscheidung verkündet werden.
Aktenzeichen: 15 Ca 278/08
Julia Jüttner, Spiegel Online
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