19.11.2009, 8:43 Uhr | dpa-AFX / t-online.de/business
Bratwürste können zum Grund für die Kündigung werden. (Foto: Imago)
Die Reihe von Bagatellkündigungen scheint derzeit nicht abzureißen: Jetzt hat eine Verkäuferin im Landkreis Neustadt/Weiden ihren Job verloren, weil sie 700 Gramm aufgeplatzte Bratwürste und Wurstzipfel aus einem Supermarkt mit nach Hause nehmen wollte.
Nach einem Bericht der Zeitung "Der Neue Tag" aus Weiden hatte ein hauseigener Detektiv die Mitarbeiterin im Juli erwischt, als sie die Würste einsteckte. Der Arbeitgeber hatte der Frau daraufhin gekündigt, sie hatte dagegen geklagt.
Vor dem Arbeitsgericht Weiden konnte die 56-Jährige die fristlose Entlassung mittels eines Vergleichs in eine ordentliche Kündigung umwandeln (Az. 4 CA 548/09). Ihr Gehalt bekommt sie drei Wochen länger, und im Zeugnis wird nichts Negatives stehen. Die Metzgerei-Fachverkäuferin war seit 15 Jahren in dem Markt tätig. Sie hatte dem Bericht zufolge vergeblich argumentiert, dass es jahrzehntelange Praxis gewesen sei, Reste mitzunehmen. Die Geschäftsleitung konnte belegen, dass es klare anderslautende Anweisungen gegeben hat.
In einer vorangegangenen Güteverhandlung hatte nach Angaben von oberpfalznetz.de Richter Veit Zitzmann der Klägerin klargemacht, dass sie nur geringe Chancen habe. Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts rechtfertigten auch kleinste Vermögensdelikte gegen den Arbeitgeber eine fristlose Kündigung.
Dem Vorwurf des Arbeitgebers hielt der Rechtsanwalt der Frau, Clemens Sammet, die "jahrzehntelange Praxis" entgegen, der Leitung im Sonderbereich Metzgerei freie Hand zu lassen, berichtete oberpfalznetz.de. Sammet erklärte demnach, der Leiter, der den Markt vor eineinhalb Jahren übernommen habe, wolle ältere Mitarbeiter hinausdrängen. Seine Mandantin arbeitete dort 15 Jahre. Dagegen betonte der Chef laut dem Portal, dass er nach wie vor 24 Mitarbeiter beschäftige, darunter viele ältere.
Der Richter stellte oberpfalznetz.de zufolge fest, der Wille des Arbeitgebers sei erkennbar, dass keine Waren das Haus ohne Bezahlung verlassen sollten. Dadurch, dass es lange anders gehandhabt worden sei, werde es nicht rechtens. Man schloss den Vergleich, das Arbeitsverhältnis "einvernehmlich zu beenden". Der Vorwurf des Diebstahls wird nicht länger aufrecht erhalten.
Ähnlich wie das Arbeitsgericht Weiden argumentierte kürzlich bereits das Arbeitsgericht Radolfzell im Fall einer Altenpflegerin aus Konstanz, die entlassen worden war, weil sie einige Maultaschen mit nach Hause genommen hatte. Auch sie hatte damit gegen die ausdrückliche Anweisung des Arbeitgebers verstoßen. Es sei verboten gewesen, sich mit Essen der Heimbewohner zu bedienen. Der Arbeitgeber bestimme allein darüber, wie mit seinem Eigentum verfahren wird - und zwar selbst dann, wenn er die Reste der Entsorgung zuführe, entschieden die Richter und beurteilten die Kündigung der Pflegerin als zulässig.
Auffällig scheint, dass es häufig langjährige Beschäftigte sind, die wegen Kleinigkeiten gefeuert werden. Schwer vorstellbar, dass Chefs wegen Maultaschen, Frikadellen oder Wurstzipfeln altgediente Leute entlassen - wenn das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter vorher stimmte. Allerdings: Wer schon lange in einem Betrieb arbeitet, den kann der Chef regulär nur schwer kündigen. Der Verdacht liegt nahe, dass so mancher Arbeitgeber Bagatellkündigungen als Mittel in der Krise nutzt, den im Vergleich zu "neuen" Kollegen teuren Angestellten loszuwerden.
Fristlose Kündigungen wegen geringer Vergehen sind jedenfalls derzeit in Deutschland keine Seltenheit - im Mai traf es unter anderem einen Supermarkt-Mitarbeiter aus Unterfranken, weil er ein Brötchen im Wert von 1,08 Euro gegessen und nicht bezahlt hatte.
dpa-AFX / t-online.de/business
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