KündigungE-Mails in Großbuchstaben geschrieben - Job wegErschienen am 25. September 2009 | t-online.de/business
Tipps - So schreiben Sie die perfekte E-Mail Das dürfen sich Mitarbeiter nicht leisten - Gründe für die Kündigung Zehn Beispiele der letzten Jahre - Kündigungen wegen Bagatellen So machen Sie alles richtig - Abschied per E-Mail Tipps - Das können Sie gegen die E-Mail-Flut tun Download - eBook Abmahnung und Kündigung - was tun?
Entschädigung für "unfaire Entlassung"Die Frau habe neben den Großbuchstaben Textpassagen fett geschrieben und rot markiert, so informationweek.de. Die Kündigung wollte die Controllerin allerdings nicht akzeptieren. Sie zog klagte gegen den Arbeitgeber, die Krankenversicherung ProCare Health, und erhielt Recht: Wegen einer "unfairen Entlassung" wurde ihr eine Entschädigung in Höhe von umgerechnet 10.000 Euro zugesprochen. Damit nicht zufrieden, ging die Neuseeländerin nach Angaben des Nachrichtenportals in Berufung: Schließlich sei sie nach der Kündigung im Dezember 2007 fast ein Jahr arbeitslos gewesen, bevor sie eine neue Festanstellung finden konnte.Störung des BetriebsfriedensDer Rauswurf stützte sich wahrscheinlich nicht nur auf die Eigenart der Frau, ihre E-Mails in Großbuchstaben, Fettdruck oder rot markiert zu versenden, sondern auf die damit verbundenen Auswirkungen auf das Verhältnis zu den Kollegen und den Betriebsfrieden insgesamt, sagt Kati Kunze von der Kanzlei Steinkühler in Berlin. Die Mitarbeiterin habe wohl mit den Markierungen der Textpassagen Druck bei den Empfängern auslösen wollten. Deutsche Arbeitsrichter würden diese Entlassung entsprechend als Kündigung wegen Verstoßes gegen die betriebliche Ordnung beziehungsweise wegen Störung des Betriebsfriedens einordnen.Download - eBook Vier Strategien gegen das tägliche E-Mail-Chaos Download - eBooK Perfekte Geschäftsbriefe und E-Mails Fristlose Entlassung möglichGrundsätzlich kann eine Störung der betrieblichen Ordnung und des Betriebsfriedens Chefs sogar zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen, wenn der Mitarbeiter zuvor erfolglos abgemahnt wurde, erklärt die Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ob das Verhalten des Arbeitnehmers den Betriebsfrieden tatsächlich stört, müsse jedoch anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. In der Regel sei das der Fall, wenn Kollegen etwa durch ständige Angriffe auf ihre politischen oder persönlichen Überzeugungen oder die religiöse Einstellung gereizt werden und dadurch erhebliche Unruhe in der Belegschaft entstehe.Mail-Schikanen gehen gar nichtDenkbar sind der Arbeitsrechtlerin zufolge außerdem Beleidigungen gegenüber anderen Kollegen, aber auch ein Verhalten, das als Schikane gelten kann. Ob E-Mails, die mit besonderen Markierungen in Fettdruck, farbig oder in Großbuchstaben versandt werden, schon in diese Richtung gehen, sei zweifelhaft. Kati Kunzes Ansicht nach wäre eine Kündigung allenfalls nach vorheriger Abmahnung gerechtfertigt und dann, wenn die E-Mails derart häufig versandt wurden, dass eine besondere Drucksituation beim Empfänger entstehen konnte. Eine entscheidende Rolle spielten zudem die konkreten Inhalte der Mails.
Quelle: t-online.de/business |
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