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ArbeitsrechtKündigung wegen SchweißgeruchsErschienen am 11. Januar 2010 | FTD
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Durch ungepflegtes Äußeres aufgefallenDer 50-Jährige arbeitete als Architekt in der Denkmalbehörde und befand sich noch in der Probezeit. Die Stadt hätte ihm daher eigentlich ohne Begründung kündigen dürfen, sagte ein Sprecher des Kölner Arbeitsgerichts am Freitag. Stattdessen habe die Stadt aber schriftlich festgehalten, dass der Mann durch sein ungepflegtes Äußeres, vor allem durch Schweißgeruch und schmutzige Hände, aufgefallen sei."Die Vorwürfe sind ungeheuerlich"Der Mann argumentiere nun, dass die Kündigung daher missbräuchlich und mutwillig erfolgt sei. Ein Versuch, zu einer gütlichen Einigung zu kommen, scheiterte diese Woche. Nun muss das Gericht in dem Fall urteilen. In der "Bild"-Zeitung vom Freitag sagte der Mann: "Die Vorwürfe sind ungeheuerlich." Auch seine Kollegen hätten ihm auf einer Unterschriftenliste bescheinigt, dass er nicht stinke.
Quelle: FTD |
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