suchen mit

Kündigung

RSS-Feed
Leserbrief
Artikel versenden
Schrift vergrößern
Schrift verkleinern
Drucken

Unzureichende Deutschkenntnisse - Job weg

Erschienen am 29. Januar 2010 | AFP / t-online.de/business
Mangelnde Deutschkenntnisse können den Job kosten.  (Foto: Imago)
Mangelnde Deutschkenntnisse können den Job kosten. (Foto: Imago)
Wenn es die Aufgabe im Betrieb erfordert, dürfen Chefs von ihren Mitarbeitern ausreichende und gegebenenfalls auch schriftliche Deutschkenntnisse verlangen. Und auch kündigen, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel deutsche Arbeitsanweisungen nicht lesen kann. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt in einem Urteil bestätigt. Die Entscheidung der Erfurter Richter beleuchtet, wann ein Rauswurf gerechtfertigt ist.

Beispiele der letzten Jahre - Kündigungen wegen Bagatellen
Gründe für den Rausschmiss - Das dürfen sich Mitarbeiter nicht leisten
Ranking - Die zehn schlimmsten Sünden im Büro
Durchklicken - Das sind die schlimmsten Fehler in Gehaltsverhandlungen
Tipps für Chefs und Mitarbeiter - Zehn Gebote gegen Jobfrust
Download - eBook Abmahnung und Kündigung - was tun?

t-online.de Shop Sprachcomputer
t-online.de Shop LCD- und Plasma-Fernseher zu Top-Preisen
t-online.de Shop Top-Angebote: Drucker, Fax und Kopierer
t-online.de Shop Konferenztelefon

Anzeige


Automobilzulieferer verlangt Sprachkenntnisse für Qualitätssicherung

Das BAG wies damit die Kündigungsschutzklage eines Arbeiters aus Spanien ab, der schriftliche Anweisungen nicht verstehen konnte. (Az: 2 AZR 764/08). Dessen Arbeitgeber, ein Automobilzulieferer aus Nordrhein-Westfalen, führte 2004 eine zertifizierte Qualitätssicherung ein. Diese setzte voraus, dass alle Mitarbeiter schriftliche Anweisungen lesen und verstehen können. Der in Spanien geborene und zur Schule gegangene Arbeiter war damals 55 Jahre alt und schon seit 25 Jahren für das Unternehmen im Spritzguss tätig.

Mitarbeiter nimmt nur an einem Deutschkurs teil

Der Mann nahm schon 2003 während seiner Arbeitszeit an einem vom Unternehmen finanzierten Deutschkurs teil, doch mit unzureichendem Erfolg. Die Teilnahme an einem Folgekurs lehnte er ebenso ab wie die an einem hausinternen Deutschkurs. 2005 forderte ihn der Arbeitgeber nochmals auf, seine Deutschkenntnisse zu verbessern, ein Jahr später drohte es schließlich eine Kündigung an.

Download - eBook Kündigung - Rechtssicher vorbereiten und umsetzen
Download - eBook Abmahnung und Kündigung - was tun?

Arbeitnehmer zieht vor Gericht

2007 endete eine externe Überprüfung der Qualitätsvorgaben, ein sogenanntes Audit, erneut mit dem Ergebnis, dass der Arbeitnehmer nicht über genügend sprachliche Kenntnisse verfügte. Daraufhin kündigte ihm das Unternehmen ordentlich zum Jahresende. Der Entlassene wehrte sich gegen den Rauswurf. Er argumentierte, für seine Arbeit seien schriftliche Deutschkenntnisse nicht erforderlich. Alle nötigen Anweisungen könnten ihm auch mündlich erteilt werden.

Keine unzulässige Diskriminierung

Die Bundesarbeitsrichter sahen das anders: Im Gegensatz zum nordrhein-westfälischen Landesarbeitsgericht in Hamm bestätigten sie die Kündigung. Die eingeführte Qualitätssicherung sei ein ausreichender Grund, schriftliche Deutschkenntnisse zu verlangen. Das Unternehmen habe dem Arbeiter ausreichend Gelegenheit gegeben, diese zu erwerben. Eine unzulässige Diskriminierung wegen der Herkunft des Arbeiters liege daher nicht vor.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - oft Antidiskriminierungsgesetz genannt - darf kein Mitarbeiter wegen des Geschlechts, der "Rasse" oder ethnischen Herkunft, seiner Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden. Auch Benachteiligung wegen des Alters, Behinderung und sexueller Identität sollen damit rechtlich ausgeschlossen werden. Im Streitfall muss der Arbeitgeber beweisen, dass eine unterschiedliche Behandlung erlaubt war. Das gilt Experten zufolge nicht nur für bestehende Arbeitsverhältnisse, sondern auch für Bewerbungsverfahren.




Mehr zum Thema:
Diskriminierung - Kündigungsfristen auf dem Prüfstand
Diskriminierung am Arbeitsplatz - Regeln für Chefs und Mitarbeiter
Diskriminierung - Entschädigung für ausländerfeindliche Schmierereien?
Arbeitsrecht - Die größten Kündigungs-Mythen


Anzeige
Quelle: AFP / t-online.de/business
RSS-Feed
Leserbrief
Artikel versenden
Schrift vergrößern
Schrift verkleinern
Drucken

Anzeige

.
.

eBook Shop

Steueroasen Ausgabe 2010 (Foto: Walhalla)

Aktueller Überblick der Steueroasen: Vorteile, Nachteile, Kosten.

eBook Download

.

Video: Arbeitsrecht

Muss man Überstunden machen? (Foto: Sevenload)

Müssen Mitarbeiter Mehrarbeit akzep- tieren? Experte erklärt Regelungen.

Video starten

.

Hilfe bei Rechtsfragen

Finden Sie Steuerberater, Anwälte, Versicherungen uvm. in Ihrer Nähe:
Was?
Wo?
.
.

Quiz

Nicht immer leicht zu durchblicken: Arbeitszeugnisse. (Foto: Imago)

Arbeitszeugnisse: Kennen Sie die geheimen Codes der Chefs?

Arbeitszeugnisse

.
t-online.de shop

Konftel 200NI

Ob analog oder ISDN/So - dieses Gerät ist ein Renner.
.

Login

FIRMENAUSKUNFT

eBOOK-ABFRAGE


Anzeige