ArbeitsrechtSchadenersatz bei vorgetäuschter KrankheitErschienen am 09. Dezember 2008 | dpa-tmn / t-online.de/business
Foto-Show - In diesen Ländern machen Mitarbeiter am häufigsten blau Zum Durchklicken - Wann der Chef kündigen darf Zum Durchklicken - Mitarbeiterüberwachung: Was der Chef darf Tipps - Das können Sie für die Gesundheit tun Ausgepowert - So macht der Job Menschen krank Download - eBook Kündigung - Rechtssicher vorbereiten und umsetzen Vorsätzliche Verletzung arbeitsvertraglicher PflichtenDenn das lasse sich als vorsätzliche Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten ansehen, befand das Gericht. In dem Fall hatte sich ein Post- und Zeitungszusteller arbeitsunfähig gemeldet, worauf seine Ehefrau die Krankheitsvertretung übernahm. Später wurde der Mann aber dabei beobachtet, wie er seiner Frau beim Austragen der Post half. Daraufhin forderte der Arbeitgeber vom vermeintlich Erkrankten Schadensersatz und kürzte seinen Lohn.Richter sprechen Chef Schadenersatz zuDas war zulässig, urteilten die Richter (Az.: 7 SA 197/08). Der Arbeitgeber habe Anspruch auf Schadensersatz, weil der Zusteller zumindest an einigen Fehltagen seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht habe. Das Gericht ließ auch das Argument des Mannes nicht gelten, er sei während seiner Krankschreibung zwar nicht fit genug für einen achtstündigen Arbeitstag gewesen, habe seiner Frau aber für rund zwei Stunden helfen können. Das widerspreche dem vom Zusteller vorgelegten Attest, erläuterten die Richter. Demnach sei er nämlich generell nicht in der Lage gewesen, seinem Job nachzukommen.
Quelle: dpa-tmn / t-online.de/business |
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