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Arbeitsrecht

Weshalb Ihr Chef Sie feuern darf

Erschienen am 21. Januar 2010 | Friederike Ott, Spiegel Online
Mit dem Hund ins Büro? Das kann die Kündigung bedeuten. (Foto: ddp)
Mit dem Hund ins Büro? Das kann die Kündigung bedeuten. (Foto: ddp)
Kann man wegen Bikinifotos am Arbeitsplatz abgemahnt werden - und ist ein mitgenommener Keks aus dem Konferenzraum ein Kündigungsgrund? Spektakuläre Fälle gefeuerter Arbeitnehmer haben Empörung ausgelöst. Spiegel Online zeigt, welche Vergehen wirklich gefährlich werden können.

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Bagatellen genügen für den Rauswurf

Jetzt mal ehrlich: Wer hat nicht schon einmal einen Keks aus dem Konferenzraum stibitzt oder einen Kugelschreiber aus der Firma eingesteckt? Keinem würden diese Vergehen weiter auffallen, niemand käme auf die Idee, er würde seinem Arbeitgeber damit schaden. Doch manchmal wartet der genau auf solche Bagatellen - um sich ungeliebter Mitarbeiter zu entledigen.

Kündigungen entsprechen Arbeitsrecht

Dieser Verdacht liegt jedenfalls bei den jüngsten Bagatellkündigungen nahe: Eine Kassiererin musste gehen, weil sie fremde Pfandbons im Wert von 1,30 Euro einlöste; eine Altenpflegerin erhielt die Kündigung, nachdem sie sechs Maultaschen mit nach Hause nahm, die ohnehin in der Mülltonne gelandet wären. Solche Fälle scheinen zahllos, und die Empörung war groß, als sie im vergangenen Jahr bekannt wurden - doch viele Kündigungen wegen vermeintlicher Kleinigkeiten sind rechtens.

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Abmahnung vor der Entlassung

Wirft ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter wegen solcher Delikte raus, ist die Kündigung verhaltensbedingt. In der Regel muss das missbilligte Verhalten zunächst abgemahnt werden. Es gibt aber bei besonders schwerwiegenden Verstößen auch Ausnahmen.

Dauer der Betriebszugehörigkeit spielt Rolle

Je länger ein Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt ist, desto schwieriger ist es, ihn verhaltensbedingt zu kündigen. Spiegel Online hat Experten gefragt und Urteile studiert - was kann wirklich zur Kündigung führen und was nicht? Die Antworten finden Sie hier:

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Quelle: Friederike Ott, Spiegel Online

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