Kein Gehalt bezahlt?Mitarbeiter darf kündigenErschienen am 21. Januar 2009 | dpa-tmn
Stress mit dem Chef - Wann der Chef kündigen darf Der "Arschloch-Faktor" - Schwierige Mitarbeiter erkennen Aufgepasst! - Die schlimmsten Fallen im Job Wichtige Tipps - Schwierige Gespräche meistern Download - eBook Abmahnung und Kündigung - was tun? Ansprüche früh geltend machenIn vielen Arbeits- und Tarifverträgen seien kurze Verfallsfristen vereinbart. Daher sollten Arbeitnehmer ihre Ansprüche möglichst früh geltend machen, wenn das Gehalt nicht kommt. Die betroffenen Arbeitnehmer sollten dem Betrieb dabei schriftlich und unter Nennung des genauen Geldbetrages auffordern, das ausstehende Gehalt zu zahlen. Ratsam sei es außerdem, eine Frist dafür zu setzen.Mitarbeiter kann Arbeit einstellenZusätzlich ist es möglich, vom sogenannten Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen, so die Fachzeitschrift. So könne der Mitarbeiter so lange die Arbeit einstellen, bis die Zahlung erfolgt. Bleibt das Gehalt über einen längeren Zeitraum aus, kann der Arbeitnehmer ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen oder auf die Zahlung der ausstehenden Summe klagen. Anders ist das, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ein Entgegenkommen verlangt - etwa was den Zeitpunkt für die Überweisung angeht. In solch einem Fall sollten beide Vertragsparteien eine Stundungsvereinbarung unterzeichnen, die genau festlegt, bis wann das zu passieren hat.
Quelle: dpa-tmn |
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