Zur Startseite t-online.de
Sie sind hier: Business > Recht >

Arbeitsrecht: Wenn Firmen nicht zahlen, dürfen Mitarbeiter kündigen

...

Durchschnitt aller Bewertungen: 0 Sterne

(0)
Schriftgröße ändernSchriftgröße ändern Schrift
mehr drucken

Mitarbeiter darf kündigen

21.01.2009, 11:21 Uhr | dpa-tmn

Chefs sollten ihre Mitarbeiter über die Lage der Firma nicht im Unklaren lassen.  (Foto: Imago)

Chefs sollten ihre Mitarbeiter über die Lage der Firma nicht im Unklaren lassen. (Foto: Imago)

Wenn der Chef seinem Mitarbeiter für zwei Monate oder länger kein Gehalt gezahlt hat, darf der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag fristlos kündigen. Er kann dann außerdem Schadensersatz verlangen. Allerdings sollte dieser Schritt zuvor mit der zuständigen Arbeitsagentur besprochen werden, weil sonst eine Sperrzeit drohen kann. Darauf weist die in Hamm erscheinende Fachzeitschrift "Der Betriebsrat" hin.

Ansprüche früh geltend machen

In vielen Arbeits- und Tarifverträgen seien kurze Verfallsfristen vereinbart. Daher sollten Arbeitnehmer ihre Ansprüche möglichst früh geltend machen, wenn das Gehalt nicht kommt. Die betroffenen Arbeitnehmer sollten dem Betrieb dabei schriftlich und unter Nennung des genauen Geldbetrages auffordern, das ausstehende Gehalt zu zahlen. Ratsam sei es außerdem, eine Frist dafür zu setzen.

Mitarbeiter kann Arbeit einstellen

Zusätzlich ist es möglich, vom sogenannten Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen, so die Fachzeitschrift. So könne der Mitarbeiter so lange die Arbeit einstellen, bis die Zahlung erfolgt. Bleibt das Gehalt über einen längeren Zeitraum aus, kann der Arbeitnehmer ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen oder auf die Zahlung der ausstehenden Summe klagen. Anders ist das, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ein Entgegenkommen verlangt - etwa was den Zeitpunkt für die Überweisung angeht. In solch einem Fall sollten beide Vertragsparteien eine Stundungsvereinbarung unterzeichnen, die genau festlegt, bis wann das zu passieren hat.

Quelle: T-Online

Bitte geben Sie eine Bewertung ab

bewerten
Inhalt versenden versenden
Leserbrief an die Redaktion

Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr

Artikel versenden

Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
     
 

Inhalt verlinken

 

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel gefallen hat.

 
Bookmarken:
google
mrwong
Yahoo
DelIcioUs
oneview
MySpace
Linkarena

Kommentare (0)

Thema: "Arbeitsrecht: Wenn Firmen nicht zahlen, dürfen Mitarbeiter kündigen"

Es sind noch keine Kommentare zu diesem Artikel vorhanden.
Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstössige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

eBook Shop

Gekündigt - was nun?

Gekündigt - was nun? (Foto: Haufe)

Wichtige Orientierungshilfen für den Fall der Kündigung. Was Sie jetzt tun können. eBook Download

Jobwechsel

Zeugnisse verstehen

Nicht immer leicht zu durchblicken: Arbeitszeugnisse. (Foto: Imago)

Lob oder verbale Klatsche: Wie gut können Sie Arbeitszeugnisse entschlüsseln? Quiz

Firmenauskunft

Firmenauskünfte abrufen

Firmenauskünfte (Foto: Imago)

Informieren Sie sich hier schnell und einfach über Ihre Konkurrenz und Partner. mehr

Business-Blog

Nutzerfreundliche Websites

Business-Blog: Nutzerfreundliche Websites (Foto: Imago)

Struktur, Design, Sprache: Experte erklärt, worauf Sie unbedingt achten sollten. Business-Blog

t-online.de Shop

Ohne Umwege ans Ziel

Navigon 40 Premium TMC, RadarInfo, XL-Display, Bluetooth

Top-Navi mit aktivem Fahrspur- Assistenten & Karten für 43 Länder. Navigon 40 Premium

Anzeige
Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2010

Anzeige