21.01.2009, 11:21 Uhr | dpa-tmn
Chefs sollten ihre Mitarbeiter über die Lage der Firma nicht im Unklaren lassen. (Foto: Imago)
Wenn der Chef seinem Mitarbeiter für zwei Monate oder länger kein Gehalt gezahlt hat, darf der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag fristlos kündigen. Er kann dann außerdem Schadensersatz verlangen. Allerdings sollte dieser Schritt zuvor mit der zuständigen Arbeitsagentur besprochen werden, weil sonst eine Sperrzeit drohen kann. Darauf weist die in Hamm erscheinende Fachzeitschrift "Der Betriebsrat" hin.
In vielen Arbeits- und Tarifverträgen seien kurze Verfallsfristen vereinbart. Daher sollten Arbeitnehmer ihre Ansprüche möglichst früh geltend machen, wenn das Gehalt nicht kommt. Die betroffenen Arbeitnehmer sollten dem Betrieb dabei schriftlich und unter Nennung des genauen Geldbetrages auffordern, das ausstehende Gehalt zu zahlen. Ratsam sei es außerdem, eine Frist dafür zu setzen.
Zusätzlich ist es möglich, vom sogenannten Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen, so die Fachzeitschrift. So könne der Mitarbeiter so lange die Arbeit einstellen, bis die Zahlung erfolgt. Bleibt das Gehalt über einen längeren Zeitraum aus, kann der Arbeitnehmer ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen oder auf die Zahlung der ausstehenden Summe klagen. Anders ist das, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ein Entgegenkommen verlangt - etwa was den Zeitpunkt für die Überweisung angeht. In solch einem Fall sollten beide Vertragsparteien eine Stundungsvereinbarung unterzeichnen, die genau festlegt, bis wann das zu passieren hat.
Quelle: T-Online
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