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Zu viel Gehalt gezahlt?

aktualisiert am 24.02.2010, 13:19 Uhr | Andreas Heimann, dpa / t-online/business

Wer hat Anspruch auf zuviel gezahltes Gehalt?   (Foto: Imago)

Wer hat Anspruch auf zuviel gezahltes Gehalt? (Foto: Imago)

Bekommt ein Mitarbeiter aus Versehen zu viel Gehalt, darf der Arbeitgeber das korrigieren, sobald er den Fehler bemerkt - auch wenn das Versehen schon länger zurückliegt. Wir erklären die gültigen Regelungen.

"Ungerechtfertigte Bereicherung"

Das zuviel bezahlte Geld bliebe dem Mitarbeiter auch dann nicht erhalten, wenn der Fehler schon einige Monate zurückliegt und dem Arbeitnehmer nicht nur einmal, sondern regelmäßig zu viel überwiesen wurde, sagte der Fachanwalt für Arbeitsrecht Paul-Werner Beckmann. Der Sachverhalt sei als "ungerechtfertigte Bereicherung" zu werten, die mit der nächsten Gehaltsabrechnung korrigiert werden kann.

Fehler lassen sich meist korrigieren

"Solche Fehler kommen immer wieder vor", sagte der Rechtsanwalt aus Herford, der auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein ist. Das Gleiche gelte, wenn der Arbeitgeber aus Versehen zu wenig gezahlt hat. Die Frage, ob der Chef das zu viel überwiesene Geld in jedem Fall zurückverlangen kann, sei schwieriger zu beantworten.

Regelung bei Gehaltsverhandlungen

Haben Mitarbeiter und Arbeitgeber etwa vorher über eine Gehaltserhöhung verhandelt und dabei unterschiedliche Vorstellungen über die Summe gehabt, darf der Arbeitnehmer laut dem Experten davon ausgehen, seine Forderung sei erfüllt worden, wenn er anschließend die von ihm geforderte höhere Summe auf seinem Konto findet. "Überweist die Buchhaltung also versehentlich 250 statt 150 Euro, kann der Mitarbeiter das als Einverständniserklärung sehen", erklärte Beckmann.

Überhöhtes Weihnachtsgeld für Reise ausgeben?

Kann der Arbeitnehmer guten Gewissens davon ausgehen, dass der Arbeitgeber ihm den höheren Betrag überweisen wollte, sei das als "Vertrauenstatbestand" zu werten. Ob der Arbeitgeber im Streitfall damit durchkomme, das Geld zurückzufordern, sei unsicher. Ähnlich ist es, wenn der Arbeitnehmer glaubhaft machen kann, beispielsweise ein deutlich überhöhtes Weihnachtsgeld komplett ausgegeben zu haben, etwa für eine Urlaubsreise. Wenn er glaubhaft machen kann, dass das so ist und er sich die Reise gerade deshalb gegönnt hat, weil er guten Gewissens davon ausgegangen war, zu Recht so viel Geld bekommen zu haben, kann der Arbeitgeber die Summe nicht einfach zurückverlangen.

Pfändungsfreibeträge beachten

Ist die Sachlage dagegen eindeutig so, dass es sich klar erkennbar um einen Irrtum handelte, sei es juristisch in Ordnung, das Geld zurückzufordern. "Der Arbeitgeber kann die gesamte Summe aber nicht einfach vom nächsten Gehalt abziehen", sagte Beckmann. In dem Fall seien Pfändungsfreibeträge zu beachten, damit der Mitarbeiter in dem betreffenden Monat nicht auf einen Großteil seines Gehaltes verzichten müsse.

Einigung auf Ratenzahlung möglich

Vernünftig sei in jedem Fall, mit dem Mitarbeiter zu sprechen und einzuräumen, das ein Fehler passiert ist. Beide Parteien könnten sich dann auch auf Ratenzahlung einigen - falls der Arbeitgeber nicht auf die Rückzahlung verzichtet.

Andreas Heimann, dpa / t-online/business  

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