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Krankendaten sammeln verboten!

06.08.2009, 9:34 Uhr | Andreas Heimann, dpa / t-online.de/business

Was genau krankgeschriebenen Mitarbeitern fehlt, geht den Chef nichts an.  (Foto: Imago)

Was genau krankgeschriebenen Mitarbeitern fehlt, geht den Chef nichts an. (Foto: Imago)

Die Krankheit eines Mitarbeiters ist seine Privatsache - der Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf, die Ursache zu erfahren. Er darf auch nicht dokumentieren, woran ein Angestellter erkrankt ist oder war. Wir erklären, wie weit der Chef gehen darf - und wann Beschäftigte nicht mehr verpflichtet sind, Auskunft zu geben.

Chefs, die Daten sammeln, wollen Mitarbeiter loswerden

"Der Arbeitgeber darf nicht fragen, aber auch nicht mithören und dann aufschreiben, was der Betreffende hat", sagt Helmut Platow vom ver.di-Bundesvorstand in Berlin. Chefs, die entsprechende Listen mit Informationen zu Krankheitsdauer und Krankheitsursache führen, hätten in der Regel die Absicht, sich von bestimmten Mitarbeitern zu trennen, erklärte der Bereichsleiter Recht. Die Deutsche Bahn hatte kürzlich mitgeteilt, dass ein Tochterunternehmen Listen mit Daten über Krankheiten von Mitarbeitern geführt hat.

Grenze bei den Ursachen von Krankheiten

"Personalabteilungen wissen sehr genau, dass das nicht erlaubt ist", sagte Platow. "Wenn das auf dieser Ebene angeordnet wird, ist den Betreffenden klar, dass sie etwas Illegales machen." Der Arbeitgeber hat durchaus das Recht, bestimmte Informationen zu bekommen, beispielsweise, ob es sich um eine Fortsetzungserkrankung oder einen ganz neuen Krankheitsfall handelt. Die klare Grenze verläuft da, wo er sich nach den Ursachen erkundigt.

Schwerwiegende Pflichtverletzung

Wer diese Grenze nicht einhält, begeht Platow zufolge eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die für die Betreffenden Mitarbeiter, die sie begehen, arbeitsrechtliche Konsequenzen hat.

Abmahnung oder Kündigung

"Unter Umständen reicht eine Abmahnung. Es kann aber auch zu einer Kündigung führen." Der Vorstand der Deutschen Bahn hat bereits angekündigt, sich von den Verantwortlichen für die jüngste Datenaffäre zu trennen. Versuche von Arbeitgebern, dahinter zu kommen, woran ihre Mitarbeiter erkrankt sind, habe es schon immer gegeben, sagte Platow. Die Dimensionen seien heute allerdings andere.

"Da geht es schließlich um Persönlichkeitsrechte"

Das liege einerseits an den Möglichkeiten der elektronischen Datenspeicherung. Andererseits gebe es aber auch eine neue Form von Lässigkeit beim Umgang mit dem Datenschutz. "Das Problembewusstsein ist geringer geworden, bei denen, die ihr Privatleben im Internet preisgeben, aber auch bei vielen Arbeitgebern", sagte Platow. Arbeitsrechtlich sei die Sache aber klar: Daten wie zu Krankheitsursachen von Arbeitnehmern sind geschützt. "Da geht es schließlich um Persönlichkeitsrechte", so der Experte.

Nicht in die Enge treiben lassen

In manchen Firmen sind sogenannte Krankenrückkehrgespräche üblich - die sind grundsätzlich erlaubt. Arbeitgeber dürften aber auch dabei von Mitarbeitern keine Angaben zum Grund der Erkrankung verlangen, sagte Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin. "Ausforschende Fragen zum Hintergrund der Krankheit sind nicht akzeptabel", so die Juristin. Der Arbeitgeber könne ein solches Gespräch auch nicht anordnen. Das heißt: In die Enge treiben lassen müssen sich Beschäftigte nach der Rückkehr in den Job nicht.

Krankmachende Arbeitssituation ansprechen

Sinnvoll können Krankenrückkehrgespräche laut Perreng als Bestandteil eines betrieblichen Gesundheitsmanagements sein. Wenn es beispielsweise Anzeichen dafür gibt, dass die Erkrankung auf die Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist und der Arbeitgeber etwas daran ändern möchte, seien die Informationen des Mitarbeiters dafür ausgesprochen nützlich. Arbeitsrechtlich sei ein solches Gespräch kein Problem, erklärt Perreng. "Das Gespräch muss dann aber auch so angelegt sein, dass es darum geht, die Arbeitsbedingungen zu verbessern", betont die Expertin.

Regelung im Sozialgesetzbuch

Gesetzlich ist Perreng zufolge allerdings nicht geregelt, wie Krankenrückkehrgespräche geführt werden sollten. Wo die Grenzen genau verlaufen, ist jedoch im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Zulässig sind solche Gespräche demnach, wenn der Mitarbeiter beispielsweise länger als sechs Wochen oder wiederholt krankgeschrieben war und der Verdacht besteht, dass Bedingungen am Arbeitsplatz die Ursache sind.

Andreas Heimann, dpa / t-online.de/business  

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