Zur Startseite t-online.de
Sie sind hier: Business > Recht >

Arbeitszeit: Zu viele Überstunden?

...

Durchschnitt aller Bewertungen: 0 Sterne

(0)
Schriftgröße ändernSchriftgröße ändern Schrift
mehr drucken

Zu viele Überstunden?

14.03.2008, 9:27 Uhr | dpa-tmn/ t-online.de/business

Aufschieberitis kann den Job kosten (Foto: Imago)

Aufschieberitis kann den Job kosten (Foto: Imago)

Chefs sind gut beraten, alte Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter nach Klauseln zu Überstunden zu überprüfen. Denn Klauseln in Arbeitsverträgen gelten nicht, nach denen es für Überstunden pauschal und ohne Einschränkung kein zusätzliches Geld gibt. Wir erläutern Ihnen, worauf Sie achten müssen, damit die Verträge korrekt sind.

Unwirksame Klauseln

Solche Klauseln seien zwar häufig zu finden, vor allem in älteren Arbeitsverträgen. Wenn sie aber ganz generell zum Beispiel in der Form "Sämtliche Überstunden sind durch das Gehalt abgegolten" Ansprüche der Arbeitnehmer einschränken, seien sie unwirksam, erläuterte der Fachanwalt Jobst-Hubertus Bauer in Stuttgart. Seit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 (BGB § 305 ff) würden solche Klauseln zunehmend weniger verwendet.

Alte Verträge nicht geändert

"Viele Arbeitgeber haben das in ihren alten Verträgen aber stehen lassen", sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Wenn die Klausel einen bestimmten Anteil von Überstunden ohne Entgelt festschreibt, sei das in Ordnung. Wo in diesem Fall die Grenze verläuft, hänge nicht zuletzt von der Position des Arbeitnehmers und der Höhe des Gehalts ab.

Wie viele Überstunden erlaubt sind

Bei durchschnittlichen Arbeitsstellen mit einer Wochenarbeitszeit um 40 Stunden und einem Gehalt um 3000 Euro brutto seien zehn Prozent Überstunden nicht zu beanstanden. Wenn der Arbeitnehmer dann also 44 Stunden arbeitet, müssen die vier zusätzlichen Stunden nicht extra vergütet werden, wenn das im Arbeitsvertrag so vereinbart war. "Das gilt als unbestritten." Nicht einig seien sich die Arbeitsrechtler allerdings, wenn die Stundenzahl deutlich höher ist - etwa bei 20 Prozent der Wochenarbeitszeit. Vor den Arbeitsgerichten vollkommen unumstritten sei jedoch, dass Klauseln ohne jede zeitliche Einschränkung nicht wirksam seien.

Überstunden müssen zumutbar sein

Grundsätzlich Können Arbeitgeber Überstunden nur dann einfordern, wenn sie betrieblich notwendig und zumutbar sind. Außerdem dürfen keine gesetzlichen Vorschriften wie Lenk- und Ruhezeiten oder Höchstarbeitszeiten verletzt werden. Kein Argument ist selbstverständlich, wenn ein Arbeitnehmer einfach nur keine Lust hat, Überstunden zu machen. Das verstößt dann gegen die so genannte gegenseitige Treuepflicht. Allerdings muss der Betriebsrat Überstunden immer zustimmen - es sei denn, es gibt eine entsprechende Betriebsvereinbarung, heißt es vom Deutsche Anwaltsverein in Berlin.

Mehrarbeit verweigert

Zugleich kann ein Chef auch nicht darauf bestehen, dass sein Mitarbeiter eine beliebig hohe Zahl an Überstunden leistet. Verweigert der Mitarbeiter weitere Überstunden, dann kann der Unternehmer ihm nicht einfach die Kündigung aussprechen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz (Az.: 3 Sa 168/07) in Mainz.

120 Überstunden angesammelt

In dem betreffenden Fall musste ein Schweißer wegen voller Auftragsbücher regelmäßig länger als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Dadurch hatte nach rund einem halben Jahr mehr als 120 Überstunden angesammelt. Daraufhin stellte er eines Tages seine Arbeit nach acht Stunden ein, obwohl weitere Überstunden angeordnet waren. Auch der vom Arbeitgeber geforderten zusätzlichen Samstagsarbeit kam er nicht mehr nach. Der Arbeitgeber kündigte ihm - zu Unrecht, wie das LAG entschied. Es habe nicht "billigem Ermessen" entsprochen, trotz der hohen Zahl bereits geleisteter Überstunden noch Mehrarbeit anzuordnen. Daher sei die Kündigung unwirksam.

dpa-tmn/ t-online.de/business  

Bitte geben Sie eine Bewertung ab

bewerten
Inhalt versenden versenden
Leserbrief an die Redaktion

Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr

Artikel versenden

Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
     
 

Inhalt verlinken

 

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel gefallen hat.

 
Bookmarken:
google
mrwong
Yahoo
DelIcioUs
oneview
MySpace
Linkarena

Kommentare (0)

Thema: "Arbeitszeit: Zu viele Überstunden?"

Es sind noch keine Kommentare zu diesem Artikel vorhanden.
Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstössige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

eBook Shop

Gekündigt - was nun?

Gekündigt - was nun? (Foto: Haufe)

Wichtige Orientierungshilfen für den Fall der Kündigung. Was Sie jetzt tun können. eBook Download

Jobwechsel

Zeugnisse verstehen

Nicht immer leicht zu durchblicken: Arbeitszeugnisse. (Foto: Imago)

Lob oder verbale Klatsche: Wie gut können Sie Arbeitszeugnisse entschlüsseln? Quiz

Firmenauskunft

Firmenauskünfte abrufen

Firmenauskünfte (Foto: Imago)

Informieren Sie sich hier schnell und einfach über Ihre Konkurrenz und Partner. mehr

Business-Blog

Nutzerfreundliche Websites

Business-Blog: Nutzerfreundliche Websites (Foto: Imago)

Struktur, Design, Sprache: Experte erklärt, worauf Sie unbedingt achten sollten. Business-Blog

t-online.de Shop

Ohne Umwege ans Ziel

Navigon 40 Premium TMC, RadarInfo, XL-Display, Bluetooth

Top-Navi mit aktivem Fahrspur- Assistenten & Karten für 43 Länder. Navigon 40 Premium

Anzeige
Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2010

Anzeige