Zur Startseite t-online.de
Sie sind hier: Business > Quiz >

Arbeitszeugnisse: Verstehen Sie die geheimen Codes der Chefs?

...

Durchschnitt aller Bewertungen: 1 Sterne

(1)
Schriftgröße ändernSchriftgröße ändern Schrift
mehr drucken

Verstehen Sie Arbeitszeugnisse?

aktualisiert am 02.12.2009, 13:34 Uhr | t-online.de/business

Nicht immer leicht zu durchblicken: Arbeitszeugnisse. (Foto: Imago)

Nicht immer leicht zu durchblicken: Arbeitszeugnisse. (Foto: Imago)

Die Sprache der Arbeitszeugnisse ist undurchsichtig, doppeldeutig und klingt doch meistens ziemlich gut. "Er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen" - das klingt wie ein Lob. Oder wird hier ein Mitarbeiter etwa vom Chef verbal abgewatscht?

Arbeitszeugnisse

Versteckte Botschaften

Auch die Erläuterung "Wir haben uns im gegenseitigen Einvernehmen getrennt" wirkt auf den Laien nicht unbedingt anstößig. Doch was so nett klingt, verbirgt tatsächlich eine Botschaft, die nichts Gutes über den Mitarbeiter verrät. Testen Sie, wie gut Sie die Sprache in Arbeitszeugnissen verstehen.

Schlechte Leistung ausklammern

Die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH 26. November 63, DB 1964, S. 517) besagt, dass Zeugnisse generell wohlwollend ausgestellt werden sollen, selbst dann, wenn ein gutes Zeugnis nach den Leistungen und dem Verhalten des Arbeitnehmers gar nicht gerechtfertigt ist. Die Rechtsprechung geht laut dem Verlag für die Deutsche Wirtschaft davon aus, dass jeder Mitarbeiter zumindest mit "befriedigend" bewertet werden sollte.

Wahrheitsgemäße Darstellung

Deutlich schlechtere Benotungen könnten kaum als wohlwollend verstanden werden, so der Fachverlag. Aber natürlich sollten Zeugnisse auch der Wahrheit entsprechen. Personalverantwortliche sollten also Vorsicht walten lassen, wenn sie Zeugnissen für ausscheidenden Mitarbeiter niederschreiben.

"Sehr gut" nur für nachweisbare Spitzenleistungen

Auf ein "sehr gut" im Zeugnis haben Mitarbeiter laut dem Verlag für die Deutsche Wirtschaft keinen Anspruch. Beurteilt der Chef die Arbeitsleistung als "gut", kann der Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres darauf bestehen, dass die Einschätzung noch besser ausfällt. Hat aber ein Angestellter tatsächlich Spitzenleistungen erbracht und kann das auch nachweisen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Zeugnis zu ändern.

Kein echter Geheimcode

Da Chefs unter sich die tatsächlich schlechte Leistung eines Mitarbeiters nicht unter den Tisch fallen lassen wollen, hat sich im Laufe der Zeit eine eigene Sprache entwickelt. Sicherlich, es existiert kein echter Geheimcode unter den Zeugnisschreibern. Aber letztlich hat sich ein Sprachgebrauch eingebürgert, der durch Zeugnisleser nur schwer entschlüsselt werden kann, schreibt Dr. Günter Huber in seinem Ratgeber "Mein Arbeitszeugnis“, erschienen im Haufe-Verlag.

t-online.de/business  

Bitte geben Sie eine Bewertung ab

bewerten
Inhalt versenden versenden
Leserbrief an die Redaktion

Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr

Artikel versenden

Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
     
 

Inhalt verlinken

 

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel gefallen hat.

 
Bookmarken:
google
mrwong
Yahoo
DelIcioUs
oneview
MySpace
Linkarena

Kommentare (3)

Thema: "Arbeitszeugnisse: Verstehen Sie die geheimen Codes der Chefs?"

Kein Chef schrieb: am 28. Juli 2010 um 14:52:52
Arbeitszeugnis
Ich als Arbeitnehmer habe 12 Jahre in einer hiesigen, renomierten Druckerei als Druckerhelfer gearbeitet. Wurde wegen
Personlakostenreduzierung mal einfach so entlassen! Dabei wurde mir immer wieder von seiten der Führungskräfte mein Fleiß und mein Engagement hochgelobt.Als ich dann jedoch mein Zeugnis gelesen habe und feststellen musste, dass dieses "nur" standardmäßige Sätze enthielt, eben vom Gesetzgeber vorgeschriebene, war ich schon sehr entrüstet! Den H... hab ich mir aufgerissen für die!
mehr Kommentar melden

misterblister schrieb: am 28. Juli 2010 um 14:16:58
antwort auf chef 7.38uhr
was wollen sie denn?sie haben die möglichkeit sich von einem ungeeigneten mitarbeiter zu trennen..genügt das
nicht? müssen sie auch noch nachtreten und den leuten das leben zur hölle machen, nur weil ihr mitarbeiter bei ihnen keine leuchte war?wie oft mobben chefs udn mitarbeiter und der der geht darfs ausbaden,wer kontrolliert denn das ordentliche verhalten von chefs udn mitarbeitern? da kann man es schon aushalten,wenn der staat-zu recht-da eingreift!
mehr Kommentar melden

Chef schrieb: am 28. Juli 2010 um 07:36:28
zeugnis
Ich als Unternehmer werde vom Staat dazu gezwungen ein gutes Zeugnis auszustellen egal wie schlecht die Leistungen eines Mitarbeiters
waren. Ich werde gezwungen zu Lügen und bewusst die Unwahrheit zu sagen. Das Zeugnis sollte aber auch der Wahrheit entsprechen, sagt das Gericht !? Ein schlechter Scherz oder ?
mehr Kommentar melden

Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstössige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

Test

1x1 der Bewerbungen?

Bewerbungsgespräch  (Foto: Imago

Wie gut können Sie sich bewerben? Testen Sie Ihr Wissen und beweisen Sie sich! Jobsuche

Souveränität

Achtung, Fettnapf!

Wie souverän sind Sie in peinlichen Situationen? (Foto: Imago)

Testen Sie, wie gut Sie peinliche Situationen meistern. Quiz

Werbeslogans

"Die zarteste Versuchung"

Kennen Sie die Werbeslogans? (Foto: t-online.de)

Erkennen Sie die Marke, die hinter dem Slogan steckt? Machen Sie den Online-Test. Quiz

Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2010

Anzeige