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Zehn fiese Fehler, die die Karriere bremsen

Erschienen am 08. Februar 2010 | t-online.de/business
Nicht immer leicht zu durchblicken: Arbeitszeugnisse. (Foto: ddp/Montage: TOI)
Nicht immer leicht zu durchblicken: Arbeitszeugnisse. (Foto: ddp/Montage: TOI)
Ein Tippser hier, eine unklare Formulierung da - selbst bei Personalprofis schleichen sich ruck, zuck Fehler in Arbeitszeugnisse ein. Die können nicht nur schnell das Aus für eine Bewerbung bedeuten, sondern sich zum dauerhaften Stolperstein für die Karriere entwickeln. Die Experten des Portals arbeitszeugnis.de wissen, wie es besser geht. Und haben die zehn schlimmsten Schnitzer zusammengestellt - damit es mit dem Chef in spe auch klappt.

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Bewertungen dürfen nicht fehlen

Dass Rechtschreib- und Tippfehler sowie stilistische Mängel jedes Zeugnis verderben, versteht sich von selbst. An einem fehlerfreien Dokument führt also kein Weg vorbei. Abgesehen davon muss das Zeugnis vor allem aussagekräftig sein - und das ist es nicht, wenn zum Beispiel wichtige Bewertungen fehlen. Da lasse zum Beispiel der Vorgesetzte Bewertungen weg, bei denen der Arbeitnehmer schlecht abschneidet, um sich keinen Ärger mit dem Arbeitsgericht einzuhandeln, erläutern die Fachleute von arbeitszeugnis.de. Unter Personalern heiße diese weit verbreitete Methode "beredtes Schweigen".

Keine pauschalen Superlative

Chefs, die einen Mitarbeiter im Zeugnis über den grünen Klee hinaus loben, tun ihm damit ebenfalls nicht immer einen Gefallen. Hinter einem solchen Einser-Zeugnis verbirgt sich nämlich arbeitszeugnis.de zufolge meist das unfreiwillige Ende eines Arbeitsverhältnisses. Pauschale Superlative ohne persönliche Würdigung des Arbeitnehmers kennzeichneten ein so genanntes Gefälligkeitszeugnis - und das sei keine wirklich gute Empfehlung.

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Einfach selber schreiben?

"Schreiben Sie sich doch bitte Ihr Zeugnis selbst!" - auch auf diese Weise wollten Arbeitgeber einen Rauswurf möglichst konfliktfrei gestalten, so die Zeugnisexperten. Sie empfehlen, das Angebot des Chefs unbedingt zu nutzen. Unglaubwürdige Wertungen sollten dabei aber unbedingt vermieden werden. An ihnen erkenne jeder Personaler ein selbst geschriebenes Zeugnis. Und Achtung: Unterschreibe der Arbeitgeber nicht über, sondern unter der maschinenschriftlichen Namenswiederholung, distanziere er sich damit vom Zeugnistext.


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Vorsicht bei Textbausteinen aus Fachliteratur

Auf der sicheren Seite ist nach arbeitszeugnis.de auch derjenige nicht, der sich mit Hilfe von Textbausteinen aus Sachbüchern oder spezieller Software ein Zeugnis zusammenstellt. Der Grund: Die Autoren wendeten sehr unterschiedliche Maßstäbe bei der Bewertung von Formulierungen an. Nicht zu vergessen sei zudem, dass jeder Zeugnisleser die Beurteilung instinktiv deute. Vorsicht bleibt also selbst bei den Ratschlägen vermeintlicher Experten geboten.

Probleme bei nachträglichen Änderungen

Nachträgliche Änderungen eines Zeugnisses können ebenfalls problematisch werden. Ein Beispiel der Zeugnisprofis: Auf Wunsch des ausscheidenden Mitarbeiters bescheinigt der Chef etwa, dieser habe seine Aufgaben zur "vollsten Zufriedenheit" erfüllt. Fehle aber im Zeugnis des so gelobten Mitarbeiters die Dankes- und Bedauernsformel, so wirke die sehr gute Beurteilung unglaubwürdig. Personal-Entscheider würden sofort bemerken, dass das Zeugnis das Ergebnis einer Nachverhandlung ist.

Verschlüsselte Kritik

Eine böse Stolperfalle stellte außerdem geschickt verschlüsselte Kritik des Chefs dar, heißt es auf arbeitszeugnis.de. Demnach wertet zum Beispiel eine doppelte Verneinung eine vermeintlich positive Aussage ab. Gebe beispielsweise die Arbeit eines Beschäftigten "keinen Anlass zu Beanstandungen", sei dessen Einsatz wahrscheinlich aber auch nicht gerade lobenswert gewesen. Und Passivformulierungen wie "die Aufgaben, die ihm übertragen wurden, führte er zielstrebig aus" wiesen auf mangelnde Eigeninitiative hin.

Schnitzer sind dauerhafte Karrierebremse

Wer sich aus einem sicheren Job heraus neu bewirbt, denkt vielleicht, ein Schnitzer im Zeugnis sei nicht so tragisch. Laut arbeitszeugnis.de ein fataler Irrtum: Denn von der übernächsten Bewerbung an könnten unvorteilhafte Formulierungen zur dauerhaften Karrierebremse werden. Für eine Nachbesserung sei es dann zu spät. Nach gültiger Rechtssprechung sei dem ehemaligen Arbeitgeber nach Monaten oder sogar Jahren nicht mehr zuzumuten, sich noch einmal damit zu befassen.


Mehr zum Thema:
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Quelle: t-online.de/business
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