01.02.2010, 14:08 Uhr | dpa-tmn
Änderungskündigung statt Rauswurf: Welche Regeln gelten (Foto: Imago)
In Kleinbetrieben ist der Kündigungsschutz eingeschränkt. Dazu gehören auch internationale Unternehmen, die in Deutschland eine Niederlassung mit höchstens zehn Mitarbeitern haben. Das gilt selbst dann, wenn der Betrieb im Ausland Tausende von Mitarbeitern beschäftigt - denn sie zählen nicht mit. Darauf weist der Bund-Verlag in Frankfurt hin und beruft sich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az.: 2 AZR 654/08). Demnach fallen solche ausländischen Firmen nicht unter das deutsche Kündigungsschutzgesetz. Dadurch sind ihre Mitarbeiter hierzulande schlechter vor Entlassungen geschützt.
dpa-tmn
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