suchen mit

Ausländische Filiale

RSS-Feed
Leserbrief
Artikel versenden
Schrift vergrößern
Schrift verkleinern
Drucken

Weniger Kündigungsschutz

Erschienen am 01. Februar 2010 | dpa-tmn
Änderungskündigung statt Rauswurf: Welche Regeln gelten (Foto: Imago)
Änderungskündigung statt Rauswurf: Welche Regeln gelten (Foto: Imago)
In Kleinbetrieben ist der Kündigungsschutz eingeschränkt. Dazu gehören auch internationale Unternehmen, die in Deutschland eine Niederlassung mit höchstens zehn Mitarbeitern haben. Das gilt selbst dann, wenn der Betrieb im Ausland Tausende von Mitarbeitern beschäftigt - denn sie zählen nicht mit. Darauf weist der Bund-Verlag in Frankfurt hin und beruft sich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az.: 2 AZR 654/08). Demnach fallen solche ausländischen Firmen nicht unter das deutsche Kündigungsschutzgesetz. Dadurch sind ihre Mitarbeiter hierzulande schlechter vor Entlassungen geschützt.


Anzeige
Quelle: dpa-tmn
RSS-Feed
Leserbrief
Artikel versenden
Schrift vergrößern
Schrift verkleinern
Drucken

eBook Shop

Steuerrecht (Foto: Imago)

Ratgeber: Sicherer Einstieg in die komplexe Materie des Steuerrechts.

eBook Download

.

Quiz

Nicht immer leicht zu durchblicken: Arbeitszeugnisse. (Foto: Imago)

Arbeitszeugnisse: Kennen Sie die geheimen Codes der Chefs?

Arbeitszeugnisse

.

FIRMENAUSKUNFT

Informieren Sie sich hier schnell und bequem über Ihre Konkurrenz und Partner.

mehr

.

Special Arbeitsrecht

Wann darf der Vorgesetzte eigentlich kündigen? Wann sind Überstunden erlaubt?

zum Special

Login

FIRMENAUSKUNFT

eBOOK-ABFRAGE


Anzeige