14.01.2010, 14:58 Uhr | dpa-tmn / t-online.de/business
Mit einer Erkältung ins Büro? Dann sollten Sie darauf achten, die Kollegen nicht anzustecken. (Foto: Imago)
Bazillenfalle Arbeitsplatz: Fast jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland bleibt trotz Krankheit nicht zu Hause. Das ist das Ergebnis des Gesundheitsmonitors 2009 der Bertelsmann-Stiftung. Aber was zum Beispiel tun bei einer Erkältung, die gerade bei nasskaltem Winterwetter fast jeden einmal erwischt. Wer trotzdem in die Firma geht, tut unter Umständen weder sich, noch dem Arbeitgeber oder den Kollegen einen Gefallen. Wir erklären, wann Sie am besten der Arbeit fern bleiben und wie Chefs vermeiden, dass am Ende die gesamte Belegschaft ausfällt.
"Wer krank arbeitet, ist nicht leistungsfähig, steckt die Kollegen an und riskiert Folgeerkrankungen wie eine Herzmuskelentzündung", warnt Ulrike Roth, Arbeitsmedizinerin beim TÜV Rheinland. Bei Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen könnten Arbeitnehmer in der Regel zwar ins Büro gehen, so Roth. Dennoch sei dann Rücksicht auf die anderen Mitarbeiter angebracht. "Der Betroffene sollte darauf achten, genügend Abstand zu seinen Kollegen zu halten und ihnen nicht die Hand geben, damit er sie nicht ansteckt", so Roth. Und zudem Einmal-Papiertücher benutzen, die der Expertin zufolge hygienischer sind als Stofftaschentücher.
Die meisten Krankheiten werden im Winter durch Sekrettropfen beim Niesen oder Husten verbreitet. Der TÜV Rheinland empfiehlt deswegen, im Büro gemeinsam genutzte Geräte wie Tastaturen und Telefone regelmäßig abzuwischen und Hände häufig zu waschen. Da trockene Heizungsluft die Schleimhäute austrocknet und somit anfälliger für Keime macht, empfehlen die Sachverständigen regelmäßiges Lüften der Arbeitsräume und Spaziergänge im Freien.
Leiden Mitarbeiter unter einer im Winter üblichen Erkältung, ist das für Chefs natürlich noch kein Grund, sie krankheitsbedingt aus der Firma zu verbannen. Anders sieht es aber beispielsweise bei einer Magen-Darm-Erkrankung, Augen- oder Mittelohrentzündung aus. Sind ansteckende Keime im Spiel, sollte der Betroffene sich auf jeden Fall krankschreiben lassen, rät Ulrike Roth, Arbeitsmedizinerin vom TÜV Rheinland in Köln. Auch bei leicht erhöhter Temperatur empfiehlt sie, sich nicht zur Arbeit zu zwingen.
Bei einer Grippe rät Medizinerin Roth dringend zur Bettruhe. Typische Anzeichen sind plötzlich eintretende Beschwerden und hohes Fieber. "Nimmt sich der Patient nicht die erforderliche Auszeit, besteht die Gefahr, dass die Grippe, falls sie nicht auskuriert wird, Folgeerkrankungen nach sich zieht", betont Roth. Und eine längere Arbeitsunfähigkeit wird für die Firma teuer, die Ersatz für den ausgefallenen Mitarbeiter organisieren muss.
Im Zweifelsfall sollten Arbeitgeber frühzeitig reagieren - und dem Kränkelnden eine Auszeit nahelegen. Denn "Bazillenschleudern" können im schlimmsten Fall den halben Betrieb lahmlegen. Eine überdurchschnittliche große Ansteckungsgefahr bestehe zum Beispiel bei einer Augenentzündung, so Roth. Wenn die Augen tränen, deute das oft auf hoch ansteckende Erreger hin. Im Übrigen sind Arbeitnehmer verpflichtet, dem Chef mitzuteilen, wenn sie an einer ansteckenden Krankheit leiden - so hat etwa das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden (AZ 5 Sa 406/72). Ansonsten drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Wer andere bewusst mit einer Krankheit ansteckt, muss mit der Kündigung rechnen, warnt Rechtsanwalt Achim Thannheiser auf www.personalpraxis24.de.
Doch Vorsicht: Manche Krankheiten sind bereits ansteckend, bevor sie ausbrechen. Im Krankenhaus, Altenheim oder Kinderhort sollten Chefs und Vorgesetzte besonders sensibel sein und schon bei geringen Erkältungssymptomen der Mitarbeiter einschreiten. Denn ältere und kranke Menschen sowie kleine Kinder sind extrem anfällig für Viren und Bakterien. Und Infektionen können für diese Menschen fatale Folgen haben, warnen Mediziner.
Auch die Einnahme von Medikamenten kann zum Problem werden, etwa in Berufen, die volle Aufmerksamkeit und einen intakten Gleichgewichtssinn erfordern. Sind die Konzentration oder gar das Sehvermögen beeinträchtigt, würden zum Beispiel Berufskraftfahrer oder Piloten, die trotz Erkrankung ihren Dienst tun, ihre Fahrgäste und Passagiere in Gefahr bringen.
dpa-tmn / t-online.de/business
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