10.02.2009, 11:19 Uhr | dpa-tmn / t-online.de/business
Betriebsbedingte Kündigungen sind nicht in jedem Krisenunternehmen erlaubt. (Foto: Imago)
Auftragsrückgänge, Konsumflaute, Kreditklemme: Die Finanzkrise lässt zurzeit zahlreiche Firmen um ihre Existenz kämpfen. Viele Unternehmen wollen versuchen, die wirtschaftliche Durststrecke mit reduziertem Personal durchzustehen und denken über betriebsbedingte Kündigungen nach. Wir erklären, wann Chefs Mitarbeiter betriebsbedingt entlassen dürfen - und was sie dabei beachten sollten.
Basis ist unternehmerische Entscheidung
Ein Unternehmen könne nur dann betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, wenn eine unternehmerische Entscheidung getroffen worden sei, die zu einem Wegfall von Arbeitsplätzen führe, erklärt Roland Gross, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Leipzig. Dazu gehöre etwa, wenn ein Unternehmen eine neue Technik einführt oder eine Produktion nicht mehr anbietet und daher Stellen streicht, so das Mitglied des Arbeitsausschusses im Deutschen Anwaltverein.
Fehler machen Kündigung unwirksam
"Ein erheblicher Umsatzeinbruch ist hingegen keine unternehmerische Entscheidung", betont Gross. Allein zu sagen, der Firma gehe es schlecht, reiche nicht aus. Das Unternehmen müsse deutlich sagen, dass es deswegen auf ein bestimmtes Angebot verzichten müsse, also zum Beispiel eine Abteilung seines Betriebs. Die Gründe für die Kündigung muss der Chef dem Mitarbeiter dem Experten zufolge dabei nicht mitteilen. Allerdings müsse der Betriebsrat zuvor angehört werden. "Wenn dabei Fehler gemacht werden, ist die Kündigung unwirksam", so Gross.
Interessenausgleich oder Sozialplan
Arbeitgeber und Betriebsrat können sich nach Angaben des Arbeitsrechtlers in Verhandlungen dann auf einen Interessenausgleich oder einen Sozialplan einigen. Bei einem Interessenausgleich müsse der Chef mitteilen, ob gekündigt wird und wann was und wie geschieht. Ein Sozialplan soll die finanziellen Nachteile der Beschäftigten durch die Kündigung mildern. "Meist ist darin geregelt, zu welchen Konditionen ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann", sagt Gross. Auch die Abfindungssumme werde darin festgelegt.
Betriebsrat bestimmt mit, wer geht
Zudem hat der Betriebsrat laut Gross bei mehreren betriebsbedingten Kündigungen die Möglichkeit auszuhandeln, welche Beschäftigten das Unternehmen verlassen müssen. Eine Rolle spielen dabei die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter, eventuelle Unterhaltspflichten der Mitarbeiter sowie eine mögliche Schwerbehinderung.
Klage kann lohnen
Für viele Arbeitnehmer lohnt sich bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Kündigungsschutzklage. "Bei betriebsbedingten Kündigungen können Unternehmen viele Fehler machen", erläutert Gross. Oft sei dem Arbeitnehmer zunächst einmal gar nicht ersichtlich, ob alle gesetzlichen Regeln beachtet wurden. Schon deshalb lohne sich eine Klage. Eine Ausnahme sei allerdings, wenn von vornherein feststehe, dass der Mitarbeiter eine angemessene Abfindung erhält oder es bereits einen austarierten Sozialplan gibt.
dpa-tmn / t-online.de/business
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