Kosten für BewerbungWer muss zahlen, was ist absetzbar?Erschienen am 19. Oktober 2009 | dpa-tmn / t-online.de/business
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Einladende Firma übernimmt ReisekostenGenerell gilt: Lädt eine Firma Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch ein, muss sie auch deren Fahrtkosten übernehmen. Schließt das Unternehmen allerdings schon bei der Einladung eine Kostenübernahme ausdrücklich aus, geht der Jobkandidat leer aus. "Steht davon nichts im Schreiben, kann der Bewerber davon ausgehen, dass die Kosten übernommen werden", erläutert Arbeitsrechtlerin Pia Alexa Becker aus München. Zumindest ein Bahnticket zweiter Klasse könnten Jobsuchende dann beanspruchen, sagte die Juristin im Gespräch mit der Zeitschrift "Junge Karriere".Bewerbung um Ausbildungsplatz haben schlechte KartenDabei spielt keine Rolle, ob sich ein Kandidat auf eigene Faust oder auf eine Anzeige hin bewirbt, und ob er die Stelle am Ende bekommt oder nicht. Besonders Auszubildende bleiben jedoch oft auf den Fahrtkosten sitzen. Denn sie finden in der Einladung zum Gespräch häufig einen Passus, wonach der Bewerber alles selbst finanzieren muss, erläutert Dirk Neumann vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin. Ebenfalls nicht zahlen muss der Arbeitgeber, wenn der Ausbildungsplatzbewerber von der Arbeitsagentur vermittelt wurde.Download - eBook Ganz legale Steuertricks: Umgang mit dem Finanzamt Download - eBook Das große Testbuch für die Bewerbung Absprachen treffenTrägt das Unternehmen die Fahrtkosten, sprechen Bewerber außerdem vorher besser mit der Personalabteilung ab, auf welche Weise sie am günstigsten anreisen. So sind viele Personalverantwortliche "Junge Karriere" zufolge wenig begeistert, wenn Bewerber mit dem Auto kommen und die dafür vorgesehene Kilometerpauschale von 30 Cent berechnen. Auf diese Weise kämen zum Beispiel auf der Strecke Hamburg-Köln und zurück rund 260 Euro zusammen. Ein Ticket für die Bahn oder einen Billigflieger sei unter Umständen billiger zu haben.Ausgaben für Kopien und Fotos sind "Privatsache"Die Kosten für Bewerbungsmappen, Kopien und Fotos müssen Bewerber meist allein tragen. Solche Auslagen sind laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) "Privatsache". Allerdings gebe es seit Anfang des Jahres für jugendliche Ausbildungsplatzbewerber die Möglichkeit, bei der BA eine Kostenübernahme zu beantragen. Die Bewilligung sei dann "Ermessenssache des Vermittlers". In der Praxis zahle die Agentur die Kosten bei Ausbildungsbewerbern, die einen finanziellen Engpass glaubhaft machen, erläutert die Agentur für Arbeit in Hamburg.Zuschüsse von der Bundesagentur für ArbeitAnsonsten gibt es nur einen Zuschuss von der Agentur für Arbeit, wenn der Bewerber arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Gemeint sind damit Beschäftigte, die ihren Job in absehbarer Zeit verlieren werden und noch keine neue Stelle haben. Das gilt für jeden, der noch in die Arbeitslosenversicherung einzahlt. Damit sind Schüler und Studenten jedoch fast immer ausgeschlossen.Nachweis für Bewerbung notwendigPro Bewerbung - ganz gleich ob schriftlich oder online - werden von der Arbeitsagentur pauschal fünf Euro erstattet. Die Anzahl der Bewerbungen muss nachgewiesen werden. Die meisten Agenturen verlangen nur eine Liste und das eigene Anschreiben, nicht aber Einladungen oder Absageschreiben. Unter Umständen kann die Agentur auch bis zu 100 Euro bewilligen, um Bewerbungsunterlagen von einem Profi erstellen oder prüfen zu lassen.Geld vom FiskusEin Trostpflaster für Jobsuchende, die die Ausgaben für Mappen, Fotos, Papier, Kopien und Porto selbst zahlen müssen: Diese Kosten lassen sich in vollem Umfang als Werbungskosten von der Steuer absetzen.Kostenübernahme im Vorfeld klärenUm unnötige Ausgaben zu vermeiden, empfiehlt DGB-Experte Neumann, telefonisch nachzufragen, ob die Stelle noch frei ist, bevor überhaupt Kosten entstehen. Außerdem sei es sinnvoll, bereits im Vorfeld mit dem potenziellen Arbeitgeber und der BA zu klären, ob es Möglichkeiten zur Kostenübernahme gibt.
Quelle: dpa-tmn / t-online.de/business |
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