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Mehr Netto dank steuerfreier Extras

Erschienen am 24. Januar 2008 | manager-magazin.de/ddp, Michael Degethof
Mehr Gehalt per Benzingutschein (Foto: dpa)
Mehr Gehalt per Benzingutschein (Foto: dpa)
Wer seine Gehaltserhöhung durchgefochten hat, kommt häufig vom Regen in die Traufe: Denn Sozialabgaben und Steuern zehren das vermeintliche Plus fast gänzlich auf. Tatsächlich ist es häufig klüger, statt einer Gehaltserhöhung steuerfreie Extras vom Chef zu fordern. Die Möglichkeiten im Überblick.

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Lukratives Extras aushandeln

Die Nettolöhne in Deutschland sind auf den niedrigsten Stand seit zwanzig Jahren gesunken. Das liegt vor allem an den hohen Steuern und Sozialabgaben. Wer allerdings im Gehaltspoker geschickt verhandelt, kann bei gleichem Einkommen mehr Netto herausholen - wenn die Firma mitspielt. Denn Arbeitgeber können eine ganze Reihe lukrativer Extras steuerfrei auszuzahlen.

Auch das Unternehmen profitiert

Statt einer Erhöhung des Salärs um ein paar Hundert Euro pro Jahr könnte man dem Arbeitgeber vorschlagen, die Kindergartenkosten oder das Honorar für eine Tagesmutter zu übernehmen. Der Zuschuss für den Kinderhort bleibt steuerfrei, wenn der eigene Nachwuchs noch nicht schulpflichtig ist und außer Haus betreut wird. Auch die Firma profitiert, denn sie spart die bei einer regulären Lohnerhöhung anfallenden Sozialabgaben.

Abgabenfreie Personalrabatte

Personalrabatte in Form von Warengutscheinen bleiben bis zu 1080 Euro pro Jahr abgabenfrei, wenn sich die Arbeitnehmer nur aus dem von der Firma hergestellten oder vertriebenen Sortiment bedienen dürfen.

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Kostenübernahme beim Telefonanschluss

Wer seinen privaten Telefonanschluss auch für die Firma nutzt, kann die dienstlich angefallenen Telefonkosten ohne viel Papierkram bis zu 20 Prozent der monatlichen Telefonrechnung, höchstens jedoch 20 Euro pro Monat steuerfrei ersetzt bekommen. Höhere Kostenübernahmen akzeptiert das Finanzamt nur gegen Nachweis.

Steuererleichterung durch Benzingutscheine

Fahrtkostenzuschüsse oder Job-Tickets sind seit 2004 steuer- und sozialversicherungspflichtig. Trotzdem kann die Firma den Weg zur Arbeit steuerfrei sponsern. Voraussetzung ist aber, dass die Zugabe unter der monatlichen Sachbezugsgrenze von 44 Euro bleibt und die Firma monatliche Fahrkarten ausgibt oder abrechnet. Wer mit dem eigenen Auto zur Arbeit fährt, kann von der Firma über Benzingutscheine einen steuerfreien Obolus einstreichen. Die Tankbons bleiben aber nur dann bis zu 44 Euro pro Monat steuerfrei, wenn sich der Gutschein auf eine Treibstoffmenge, nicht aber auf deren Wert bezieht. Alternativ kann die Firma den Zuschuss für den täglichen Arbeitsweg auch mit 15 Prozent pauschal versteuern - Sozialabgaben entfallen.

Vielflieger im Vorteil

Bezahlt die Firma eine Jahresnetzkarte der Bundesbahn, kassiert Vater Staat nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes vom 12.4.2007 (Az. VI R 89/04) Lohnsteuern und Sozialabgaben auf den vollen Wert der Bahncard. Vielflieger haben da die besseren Karten. Fordert der Arbeitgeber die dienstlich erworbenen Bonusmeilen nicht ein, dürfen Arbeitnehmer den Vorteil bis zu einem Limit von 1080 Euro steuerfrei einstreichen.

Sachprämien für gute Leistung

Gute Leistungen seiner Leute kann der Chef auch mit kleinen Sachprämien wie zum Beispiel Kinokarten, Wein oder Büchern honorieren - und das Finanzamt bleibt bis zu einem Wert von 40 Euro außen vor.

Arbeitgeber kann Kosten für Fitnessprogramme übernehmen

Auch die Kosten für Gesundheits- und Fitnessprogramme oder ein Fahrsicherheitstraining kann der Arbeitgeber brutto für netto übernehmen. Das Unternehmen muss dazu mit dem jeweiligen Anbieter eine Rahmenvereinbarung treffen und die Kosten direkt übernehmen. Doch es gibt auch Grenzen: Trinkgelder bleiben nur steuerfrei, wenn sie von Dritten und nicht vom Arbeitgeber gezahlt werden.

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Quelle: manager-magazin.de/ddp, Michael Degethof
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