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101 Fragen für Gründer und UnternehmerFrage 4: Nachfolgeplanung im FamilienunternehmenErschienen am 11. Juli 2008 | Financial Times Deutschland/Christoph Becker
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Viele MöglichkeitenWenn der Nachwuchs die Firma nicht übernehmen will, muss sich der Unternehmer frühzeitig Gedanken machen. Möglich ist vieles - der Verkauf, die Gründung einer Stiftung, in die das Unternehmen überführt werden könnte, aber auch das Parken des Unternehmens in der Hand eines Treuhänderkonsortiums. "Die erste Frage, die der Unternehmer sich stellen muss, ist: Soll das Unternehmen als Vermögenswert erhalten bleiben?", sagt Eberhard Kalbfleisch, Partner und Koordinator des Produktbereichs Nachfolgeplanung bei der Anwaltsgesellschaft Luther.Unsterbliche Stifter"Entscheide ich mich für die Stiftung, gehört der Vermögenswert niemandem mehr, sondern ist gebundenes Stiftungsvermögen. Auf der anderen Seite mache ich meinen Namen natürlich unsterblich." Als Stiftungsgründer kann sich ein Unternehmer zwischen der gemeinnützigen und der Familienstiftung entscheiden. In einer Familienstiftung erhalten die Familienmitglieder dem Stiftungszweck entsprechend regelmäßig Zuwendungen. Allerdings wird die Übertragung des dem Stiftungszweck gewidmeten Vermögen wie eine Schenkung behandelt, ist also schenkungssteuerpflichtig: Minimal 17, maximal 50 Prozent Schenkungssteuer fallen an. Die jüngst auf den Weg gebrachte Erbschaftssteuerreform sieht übrigens nur noch zwei Steuersätze vor: 30 und 50 Prozent. Weiterer Nachteil der Familienstiftung: Nach 30 Jahren wird die Erbersatzsteuer fällig, der Gesetzgeber tut so, als erbte die nächste Generation das Unternehmen - es wird also erneut die Erbschaftssteuer fällig, und zwar auf den dann gegebenen Unternehmenswert.Der StiftungszweckDie gemeinnützige Stiftung dient gemäß ihrem Stiftungszweck einem oder mehreren gemeinnützigen Zielen. Daher können maximal 30 Prozent des Stiftungsvermögens an eine Familie ausgeschüttet werden. Daher wird dieses Stiftungsmodell häufiger gewählt, wenn gar keine Familie vorhanden ist, die der Stifter mit dem Unternehmensvermögen versorgen könnte. Doch auch hier gilt wie bei der Familienstiftung: "Der Unternehmer ist nicht mehr Herr im eigenen Haus", sagt Eberhard Kalbfleisch, "die Stiftungsaufsicht führt die nach dem jeweiligen Landesrecht zuständige Behörde." Die Unternehmensdividende erhält zukünftig die Stiftung, ihre Erträgnisse versorgen die Familie.Verkauf als AlternativeEine ganz andere Möglichkeit der Zukunftsbewältigung für die Firma bietet der Verkauf. "Als verantwortungsbewusster Unternehmer muss ich mir zum richtigen Zeitpunkt darüber Gedanken machen, an wen ich verkaufen will. Nichts ist schlechter als unter Druck zu verkaufen", sagt Kalbfleisch. Der potenzielle Käuferkreis ist groß: Konkurrenten und Geschäftspartner, Private-Equity-Häuser und das eigene Management. "Wenn es gut läuft, kann ich mir jemanden aussuchen", sagt Kalbfleisch. Oder verzichten: Erst neulich, es ging um dreistellige Millionenbeträge, habe ein Unternehmer doch im letzten Moment die Stiftungsgründung vorgezogen, weil ihm die Käuferkandidaten nicht zugesagt haben.Kuppeln ist erlaubtIst das Unternehmen groß genug, mindestens 50 Millionen Euro schwer, lohnt sich der Einsatz einer seriösen, verschwiegenen M&A-Beratung. "Im Prinzip läuft das wie beim Immobilienmakler: Die Berater stellen das Unternehmen dar, zeigen gewissermaßen die Schokoladenseite der Braut", sagt Kalbfleisch. Dabei wird zunächst bei einem größeren Pool möglicher Käufer nachgefragt, ob ein grundsätzliches Interesse bestehen könnte, falls ein Unternehmen zum Verkauf stünde. Namen werden in dieser Phase noch nicht genannt. Erst wenn ein kleiner Kreis von ernsthaft Interessierten eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben hat, wird das Geheimnis gelüftet. Gute M&A-Beratungsgesellschaften können Banktöchter sein oder Neugründungen ehemaliger Berater bei den großen Beratungshäusern.Hilfe bei der SucheEin Anwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater kann bei der Suche nach einem guten M&A-Berater helfen. Die Berater arbeiten nach Erfolgshonorar, verlangen einen bestimmten Prozentsatz vom Verkaufspreis, der nur anfällt, wenn der Verkauf auch tatsächlich zustande kommt. Darüber hinaus lassen sie sich den sogenannten Retainer zusichern. Dies ist nichts anderes als ein Tagessatz, den man möglichst vertraglich auf drei oder fünf Monate begrenzen sollte.Ausgehandelte Broken-Deal-FeeTeilweise wird auch versucht, eine Broken-Deal-Fee auszuhandeln. Sie soll anfallen, wenn ein Verkäufer noch vom Geschäft abspringt. Für die Vertragsverhandlungen empfiehlt sich auf jeden Fall anwaltliche Beratung.Aber auch kleinere Unternehmen sollten sich professionelle Unterstützung beim Verkauf suchen: Im Vorfeld, bei der Evaluierung des Unternehmens, bei der Planungsrechnung für die nächsten Jahre, kann der Wirtschaftsprüfer helfen, wenn es um die Gespräche oder schon um die Verträge geht, sollte ein in diesen Geschäften erfahrener Anwalt dabei sein. Soll das eigene, aber familienfremde Management durch einen sogenannten "Buy Out" das Unternehmen weiterführen, empfiehlt es sich, über zehn bis 15 Jahre geeignete Manager an die Aufgabe heranzuführen. Diese Zeit ist ein Balanceakt: Das Unternehmen soll als das eigene überlebensfähig bleiben, andererseits wird nach und nach die eigene Kontrolle kleiner.Beim Treuhänder parkenWie auch immer aber der Verkauf gelöst wird: "Es ist ein Emotionsthema. Ich muss mir als Verkäufer darüber klar sein, dass ich etwas verliere, über das mich höchstens das Geld hinweg trösten kann", sagt Kalbfleisch. "Psychologisch gewinnt immer der Käufer." Deshalb bietet sich, wenn weder Sohn noch Tochter das Unternehmen weiterführen wollen, aber vielleicht ein Enkel in ein paar Jahren in die Fußstapfen seines Großvaters oder seiner Großmutter treten könnte, das "Parken" des Unternehmens bei einem Treuhänderkonsortium an. "Dieses Modell ist nicht sehr häufig, kann aber hervorragend funktionieren, auch als Mediationsvehikel bei zwei konkurrierenden Familienstämmen", sagt Anwalt Kalbfleisch.Gesteuerte KontinuitätWährend ein Vertrauter, vielleicht ein langjähriger familienfremder Manager unternehmerisch leitet, wird die Kontinuität über einen Beirat gesteuert - in Frage kommen dem Unternehmen nahe stehende Banker, Steuerberater, Anwälte oder der Präsident der örtlichen Industriekammer. "Mit einem unternehmerischen Legat kann ich als Unternehmer dem Beirat Leitlinien an die Hand geben, kann beschreiben, wo es mit der Firma hingehen soll und welche Anforderungen meine künftigen Nachfolger erfüllen müssen", beschreibt Kalbfleisch die Vorteile dieses Modells. Entscheidend aber ist: Der Unternehmer muss darauf vertrauen, dass sich der Beirat zur passenden Zeit wieder auflöst - wenn der Nachwuchs aus der eigenen Familie das Steuer übernehmen will.
Weitere ThemenBusinessQuelle: Financial Times Deutschland/Christoph Becker |
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