MobbingWiedersehen vor GerichtErschienen am 11. Februar 2009 | dpa-tmn, t-online.de/business
So halten sie dagegen - Gegen Mobbing Wie gut können Sie sich wehren - Mobbing-Test Zum Durchklicken - Was Sie bei Konflikten im Job tun können Das muss nicht sein - Sexuelle Belästigung im Job Arschloch-Faktor - Miese Mitarbeiter - das sind ihre Maschen Download - eBook: 30 Minuten gegen Mobbing am Arbeitsplatz
Mobbing-Opfer bekommen häufiger RechtArbeitsgerichte geben Mobbing-Opfern den Angaben zufolge immer häufiger Recht. Darauf weist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn hin. So urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Vorgesetzten über einen längeren Zeitraum schikaniert wurde, seinen Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagen kann. Der Arbeitgeber haftet für Verdienstausfall, Behandlungskosten und Schmerzensgeld (Az.: 8 AZR 593/06). In einem anderen Fall war die Klägerin Jahre lang den Attacken der Vorgesetzten und Kollegen ausgesetzt. Das Arbeitsgericht Dresden sprach ihr Schmerzensgeld zu (Az.: 5 Ca 5954/02).Die Hälfte aller Mobbing-Opfer erkranken in der FolgeMobbing reicht von Anschreien, Telefonterror, Drohungen und Redeverbot bis zu sexueller Belästigung und körperlicher Gewalt. Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund werden jeden Tag mehr als 1,5 Millionen Arbeitnehmer gemobbt. Fast die Hälfte (43,9 Prozent) aller Mobbing-Opfer erkranken infolge des Mobbings.Download - eBook: Konfliktmanagement (Arbeitsheft) Download - eBook: Mit Druck richtig umgehen Ursachen von MobbingDie Ursache der Mobbing-Vorfälle seien häufig ungelöste Konflikte, die von den Vorgesetzten nicht angegangen wurden. Schweigen und Passivität könnten aber dazu beitragen, dass sich der Konflikt verstärkt, so der Fachverlag für die Deutsche Wirtschaft. Dann bestehe das Risiko, dass vom Arbeitgeber geschätzte Mitarbeiter über Wochen hinweg krankgeschrieben sind oder irgendwann kündigen.(Umfrage von der IFAK Markt- und Sozialforschung GmbH unter 260 Deutschen, die schon einmal gemobbt wurden) Verantwortung für die Gesundheit der MitarbeiterMobbing sollte vom Chef so früh wie möglich ein Riegel vorgeschoben werden, weil Arbeitgeber für den Schutz der Persönlichkeit und der Gesundheit des Arbeitnehmers verantwortlich sind. So schreibt es Paragraf 241 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor. Das Betriebsverfassungsgesetz (Paragraf 75 Absatz 2) legt außerdem fest, dass der Arbeitgeber und der Betriebsrat die freie Entfaltung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern haben. Wird das unterlassen, kann ein Arbeitnehmer unter Umständen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
Quelle: dpa-tmn, t-online.de/business |
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