InsolvenzMitarbeiter müssen Löhne nicht generell zurückzahlenErschienen am 12. August 2009 | dpa-tmn
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Müssen Mitarbeiter Insolvenz erkennen?Immer häufiger forderten Insolvenzverwalter Löhne von Mitarbeitern zurück, erläutert Rechtsanwalt Marc-Oliver Schulze aus Nürnberg in der Zeitschrift. Die Arbeitnehmer hätten wissen müssen, dass ihr Betrieb insolvent ist, werde dann als Grund angeführt.Lohnschulden kein Indiz für ZahlungsunfähigkeitDoch ein Arbeitnehmer habe grundsätzlich nicht die Pflicht, sich über die finanzielle Situation des Arbeitgebers zu informieren, so Schulze. Selbst wenn dieser einigen Mitarbeitern den Lohn schuldet, lasse das noch nicht erkennen, dass ein Unternehmen zahlungsunfähig ist.Führungskräfte bilden AusnahmeEine Ausnahme könne aber für Führungskräfte gelten, die einen Einblick in die finanzielle Lage haben. Andere Mitarbeiter müssten höchstens mit Rückforderungen rechnen, wenn ihnen zuvor zum Beispiel auf einer Betriebsversammlung vermittelt wurde, dass das Unternehmen insolvent ist, erklärt Schulze.
Quelle: dpa-tmn |
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