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Insolvenz

Mitarbeiter müssen Löhne nicht generell zurückzahlen

Erschienen am 12. August 2009 | dpa-tmn
Lohnrückzahlungsforderungen müssen Beschäftigte meist nicht akzeptieren.  (Foto: Imago)
Lohnrückzahlungsforderungen müssen Beschäftigte meist nicht akzeptieren. (Foto: Imago)
Geht eine Firma pleite, müssen die Mitarbeiter in der Regel nicht um bereits erhaltene Gehälter fürchten. Denn Insolvenzverwalter können nicht ohne Weiteres verlangen, dass Löhne zurückgezahlt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (Az.: IX ZR 62/08), auf das die Zeitschrift "der betriebsrat" (Ausgabe 8/2009) hinweist.

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Müssen Mitarbeiter Insolvenz erkennen?

Immer häufiger forderten Insolvenzverwalter Löhne von Mitarbeitern zurück, erläutert Rechtsanwalt Marc-Oliver Schulze aus Nürnberg in der Zeitschrift. Die Arbeitnehmer hätten wissen müssen, dass ihr Betrieb insolvent ist, werde dann als Grund angeführt.

Lohnschulden kein Indiz für Zahlungsunfähigkeit

Doch ein Arbeitnehmer habe grundsätzlich nicht die Pflicht, sich über die finanzielle Situation des Arbeitgebers zu informieren, so Schulze. Selbst wenn dieser einigen Mitarbeitern den Lohn schuldet, lasse das noch nicht erkennen, dass ein Unternehmen zahlungsunfähig ist.

Führungskräfte bilden Ausnahme

Eine Ausnahme könne aber für Führungskräfte gelten, die einen Einblick in die finanzielle Lage haben. Andere Mitarbeiter müssten höchstens mit Rückforderungen rechnen, wenn ihnen zuvor zum Beispiel auf einer Betriebsversammlung vermittelt wurde, dass das Unternehmen insolvent ist, erklärt Schulze.


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Quelle: dpa-tmn

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