InsolvenzGeld zeitig beantragenErschienen am 13. August 2009 | dpa-tmn
Download - eBook Forderungen erfolgreich eintreiben Das Insolvenzgeld deckt ausstehenden Lohn für maximal drei Monate ab. Die Dauer gilt den Angaben zufolge rückwirkend vom Tag der Gerichtsentscheidung über den Insolvenzantrag. Es umfasst auch die Vergütung von Überstunden, Provisionen sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld, wenn diese Ansprüche innerhalb der drei Monate erworben wurden. Auch die Kranken- und Rentenversicherung sei über das Insolvenzgeld gesichert.
Quelle: dpa-tmn |
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