ArbeitsrechtUrlaub nach Krankheit einfach streichen?Erschienen am 24. August 2009 | dpa-tmn
Statistik - In welchen Branchen Mitarbeiter wie oft krank sind Foto-Show - In diesen Ländern machen Mitarbeiter am häufigsten blau Zum Durchklicken - Wann der Chef kündigen darf Tipps - Das können Sie für die Gesundheit tun Ausgepowert - So macht der Job Menschen krank Download - eBook Gesundheit & Arbeitsschutz Urlaub zurückstellenIn dem Fall wollte der Leiter einer Firmenniederlassung nach längerer Krankheit einen Urlaub antreten, den ihm der Arbeitgeber schon früher genehmigt hatte. Der Arbeitgeber wandte dagegen ein, dass andere Mitarbeiter während der Erkrankung des Vorgesetzten ihren Urlaub zurückstellen mussten. Wenn dieser jetzt auf seinen Urlaub bestehe, sei das ein Verhalten, das sich für einen leitenden Mitarbeiter nicht gehöre.Entscheidung laut BundesurlaubsgesetzAls der Mann jedoch nicht darauf einging, wurde er mit sofortiger Wirkung als Niederlassungsleiter abgelöst. Das war aber unzulässig, urteilten die Richter. Das Bundesurlaubsgesetz kenne keinen Anspruch des Arbeitgebers darauf, dass ein bereits festgesetzter Urlaub in solchen Fällen abgeändert werden muss. Zugleich sei es ein Verstoß gegen das sogenannte Maßregelungsverbot, wenn ein Arbeitnehmer sanktioniert wird, weil er von seinem Urlaub nicht zurücktritt. Chefs dürfen Mitarbeiter nicht benachteiligen, nur weil sie ihre Rechte in Anspruch nehmen.
Quelle: dpa-tmn |
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