22.09.2009, 13:33 Uhr | AFP
Spam-Mails (Foto: Imago)
Firmen dürfen Kunden nicht einfach Werbemails zuschicken, wenn die Kunden nur einmal E-Mail-Kontakt aufgenommen hatten. Nach einem inzwischen rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München sind unverlangt zugesandte Werbemails eine "unzumutbare Belästigung" deren Unterlassung verlangt werden kann. (AZ: 161 C 6412/09)
Im entschiedenen Fall ging bei einem Arzt eine E-Mail ein, in dem eine Firma dem Arzt anbot, eine eigene Domain für ihn zu erstellen. Obwohl der Mediziner umgehend Auskunft über die Speicherung und Löschung seiner Daten sowie eine Unterlassungserklärung forderte, erhielt er lediglich eine weitere Werbemail.
Das Amtsgericht entsprach nun der Klage des Arztes. Begründung: Würde das unverlangte Zusenden von Werbemails erlaubt, könne das zu einer "Überflutung der Anschlussinhaber" führen. Eine unzumutbare Belästigung sei selbst dann gegeben, wenn die Werbebotschaft in der Betreffzeile klar als Werbung gekennzeichnet sei und der Empfänger sie deshalb löschen könne, ohne vorher lesen zu müssen.
AFP
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