DirektmarketingGericht untersagt unverlangte WerbemailsErschienen am 22. September 2009 | AFP
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Daten nicht gelöschtIm entschiedenen Fall ging bei einem Arzt eine E-Mail ein, in dem eine Firma dem Arzt anbot, eine eigene Domain für ihn zu erstellen. Obwohl der Mediziner umgehend Auskunft über die Speicherung und Löschung seiner Daten sowie eine Unterlassungserklärung forderte, erhielt er lediglich eine weitere Werbemail.Unzumutbare Belastung nicht erlaubtDas Amtsgericht entsprach nun der Klage des Arztes. Begründung: Würde das unverlangte Zusenden von Werbemails erlaubt, könne das zu einer "Überflutung der Anschlussinhaber" führen. Eine unzumutbare Belästigung sei selbst dann gegeben, wenn die Werbebotschaft in der Betreffzeile klar als Werbung gekennzeichnet sei und der Empfänger sie deshalb löschen könne, ohne vorher lesen zu müssen.
Quelle: AFP |
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