23.07.2009, 11:18 Uhr | dpa-tmn
(Foto: Imago)
Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter darf der Betriebsrat mitbestimmen - das gilt auch bei Ein-Euro-Jobbern oder Zeitarbeitern. So darf der Betriebsrat in Firmen mit mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern seine Zustimmung verweigern, wenn neue Mitarbeiter zum Beispiel nicht nach geltendem Tarif bezahlt werden sollen. Darauf weist die in Hamm erscheinende Zeitschrift "der betriebsrat" hin (Ausgabe 7/2009). Auch wenn der Chef einen Arbeitnehmer in einen anderen Bereich versetzen oder ihm neue Tätigkeiten zuweisen will, braucht er in der Regel das Okay des Betriebsrates.
dpa-tmn
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