28.12.2009, 13:38 Uhr | dpa-tmn
Falsche Abrechnung? Das kann die Approbation kosten. (Foto: Imago)
Gefälschte Abrechnungen können Ärzte die Berufserlaubnis kosten. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg in einem Fall entschieden (Az.: 8 LA 99/09), auf den der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist. Demnach droht der Entzug der Approbation, wenn Ärzte jahrelang bei Abrechnungen betrügen und ärztliche Unterlagen fälschen.
Das hatte ein Mediziner in dem Fall nachweislich fünf Jahre lang getan und sich damit unter anderem eine Freiheitsstrafe auf Bewährung eingehandelt. Daraufhin wurde ihm nicht nur die Zulassung zum Behandeln von Kassenpatienten entzogen - die Behörden erkannten ihm auch die Approbation ab - sein Verhalten sei für den Arztberuf unwürdig. Seine Klage dagegen blieb ohne Erfolg. Die Richter sahen den Entzug der Berufserlaubnis als zulässig an, weil es dem Vertrauen in die Ärzteschaft schade, wenn ein verurteilter Betrüger den Beruf weiter ausüben dürfe.
dpa-tmn
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