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Her mit dem Geld!

20.07.2009, 12:39 Uhr | FTD. Friederike Meier-Burkert

Wer hat Anspruch auf zuviel gezahltes Gehalt?   (Foto: Imago)

Wer hat Anspruch auf zuviel gezahltes Gehalt? (Foto: Imago)

Die Zahlungsmoral in Deutschland sinkt. Laxheit im Umgang mit Schuldnern kann sich kein Unternehmen mehr leisten - aber auch keine Gesetzesbrüche.

"Meist bekomme ich dann mein Geld"

Bei säumigen Zahlern steht Carsten Reeps schon mal selbst auf der Matte. "Wenn ich einem Gastwirt zur Happy Hour den geplatzten Scheck auf den Tresen lege, bittet der mich ganz schnell ins Hinterzimmer", erzählt der Geschäftsführer von Kontek. Seine Firma beliefert Gastronomiebetriebe, Großküchen und Bäckereien mit Einrichtungen aus Edelstahl. "Meist bekomme ich dann mein Geld."

Unternehmer schreiten selbst zur Tat

Mit säumigen Kunden rechnen immer mehr deutsche Unternehmer. Im Geschäftsverkehr häufen sich nicht bezahlte Rechnungen. 78 Prozent der Inkassobüros rechnen damit, dass die Zahlungsmoral noch weiter sinkt, besagt eine aktuelle Umfrage des Bundesverbands Deutscher Inkasso- Unternehmen (BDIU). Kein Wunder, wenn so mancher Unternehmer wie Kontek-Chef Reeps selbst zur Tat schreitet. Grundsätzlich sei dagegen nichts einzuwenden, sagt Steffen Lask, Rechtsanwalt bei der Berliner Wirtschaftskanzlei Ecovis: "Allerdings sollte man aufpassen, dass die Situation nicht eskaliert." Erlaubt ist es, säumigen Kunden hinterherzutelefonieren, sie in der Firma und zu Hause aufzusuchen oder sie auf der Straße anzusprechen.

Rechtlicher Graubereich bei gelieferten Waren

Im rechtlichen Graubereich bewegen sich Unternehmer, die bereits gelieferte Waren auf eigene Faust wieder abholen. Zwar ist in den meisten Geschäftsbedingungen vereinbart, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten bleibt. Ein Handwerker, der am Wochenende auf der Baustelle seine Dachsparren wieder einlädt, riskiert dennoch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Bis zur Anzeige

Strafbar macht sich, wer bereits verarbeitete oder montierte Gegenstände zurückholt - etwa ein Klempner, der schon installierte Wasserhähne wieder ausbaut. Absolut tabu sind mündliche oder schriftliche Drohungen, öffentliche Schmähungen sowie Tätlichkeiten. Wer sich nicht unter Kontrolle hat, riskiert im besten Fall eine ruinierte Kundenbeziehung, im schlimmsten eine Anzeige wegen Beleidigung, Nötigung oder gar Körperverletzung.

Oft kein professionelles Forderungsmanagement

Hitzige Charaktere sollten das Eintreiben von Forderungen deshalb lieber Fachleuten oder besonnenen Mitarbeitern überlassen. Am besten fährt, wer es gar nicht so weit kommen lässt. Doch nur wenige mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe betreiben ein professionelles Kunden- und Forderungsmanagement.

Zu laxe Einstellung

Wie so etwas aussehen kann, zeigt der Ettlinger Papiergroßhändler Schneidersöhne. Der badische Mittelständler hat für seine gut 20.000 deutschen Kunden ein internes Ratingsystem entwickelt, das sämtliche Kundendaten verwaltet: Zahlungsmoral, Zahlungsziele, externe Bonitätsauskünfte und den jeweiligen Beitrag zum Geschäftsergebnis. "So können wir das Risikopotenzial bei unseren Kunden besser einschätzen und schnell Korrekturen vornehmen", sagt Gerard Lührs, Leiter des Kreditmanagements bei Schneidersöhne. Andere Unternehmen handhaben das Thema oft extrem lax, schreiben Rechnungen zu spät, achten nicht auf eine korrekte Rechnungsstellung und riskieren so Reklamationen und verzögerte Geldeingänge.

Zu viele Mahnstufen

Viele mahnten zu häufig, sagt Lührs: "Es gibt eigentlich nur zwei Arten von Spätzahlern. Die einen haben die Rechnung verbummelt und zahlen schon nach der ersten Mahnung. Die anderen stecken in Schwierigkeiten und zahlen erst, wenn es nicht mehr anders geht." Zu viele Mahnstufen seien daher sinnlos, sagt auch Marion Kremer, Geschäftsführerin der Münchner Forte Inkasso: "Spätestens nach der dritten Mahnung sollte man den Vorgang in professionelle Hände geben."

Inkassobüros oder Anwälte einsetzen

Inkassobüros sind die richtige Adresse für Firmen, die ständig vielen kleineren Forderungen hinterherlaufen und dafür keine eigenen Ressourcen binden wollen. Seriöse Inkassofirmen sind im BDIU organisiert, der überwacht, dass seine Mitglieder sich an die Spielregeln halten. Strittige Forderungen oder Fälle, die voraussichtlich vor Gericht landen, sind beim Anwalt besser aufgehoben. Ein guter Rechtsberater sagt Mandanten im Vorfeld, wie hoch er die Erfolgsaussichten einschätzt - und die Kosten.

Saubere Dokumentation notwendig

Zwar trägt eigentlich der Schuldner die Anwalts- und Verfahrenskosten. Aber das hilft wenig, wenn abzusehen ist, dass beim Schuldner nichts zu holen ist, sagt Anwalt Lask: "Dann wirft man schlechtem Geld noch gutes hinterher." Chancen vor Gericht haben jedoch nur Firmen, die ihre Geschäftsabläufe sauber dokumentiert haben. Verträge, Lieferscheine, Auftrags- und Empfangsbestätigungen sollten sorgfältig ausgestellt und aufbewahrt werden.

Quelle: creditreform.de
* Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen für das Jahr 2008 wurde von Creditreform geschätzt.
** Die Prognose zur Anzahl der Unternehmensinsolvenzen von Creditreform geht von 33.000 bis 35.000 Firmenpleiten in 2009 aus.

Zusatzleistungen schriftlich festhalten

"In der Praxis hapert es bei der schriftlichen Dokumentation an allen Ecken und Enden", sagt Lask. So würden Zusatzleistungen oft nur mündlich vereinbart. Typisches Beispiel: Der Generalunternehmer verspricht auf der Baustelle, die Wände zu verputzen oder die Küche zu fliesen - ohne Aufpreis. Wochen später kommt dann die Rechnung, mit Aufpreis. "So etwas sollte man sich immer abzeichnen lassen. Zur Not auf einer Klorolle."

Grundregeln beachten

Vor Gericht ist noch die kleinste Notiz bares Geld wert. Das gilt auch für den Fall, dass der Kunde um Aufschub oder Stundung bittet. Das wertet das Gericht als Indiz dafür, dass er die Forderung an sich anerkannt hat. Wird eine solche Vereinbarung schriftlich festgehalten, hat der Schuldner keine Chance mehr, die Forderung anzufechten. Damit es gar nicht erst zum Gerichtsverfahren kommt, sollten Unternehmen einige Grundregeln beachten.

Vorsicht ist angebracht

Wer Neukunden beliefert, ohne sich über deren Zahlungsfähigkeit zu informieren, handelt grob fahrlässig. Zumindest die Schufa oder Creditreform-Anfrage ist Pflicht. Bleiben dann noch Zweifel, tun Unternehmen gut daran, nur gegen Vorkasse zu liefern. Auch Gastro-Einrichter Carsten Reeps muss nur noch selten sein Geld selbst eintreiben. "Wir sind vorsichtiger geworden und nehmen unsere Kunden genauer unter die Lupe." Wackelkandidaten beliefert Reeps nur noch gegen Bares, bei teuren Spezialanfertigungen und neuen Kunden besteht er auf Abschlagszahlungen. Ein Restrisiko bleibt dennoch, sagt Rechtsanwalt Lask: "Unternehmer vergessen gern, dass ihr Gewinn erst in der letzten Rate steckt."

Langjährige Kundenbeziehungen überprüfen

Es schadet nichts, selbst langjährige Kundenbeziehungen zu überprüfen. Vorsicht ist angebracht, wenn die Bankverbindung oder die Zahlungsweise eines Kunden plötzlich wechselt oder ein bisheriger Skontozahler auf einmal die erste Mahnung abwartet. Deutlichere Warnsignale sind geplatzte Lastschriften und Schecks.

Cleverer Schachzug

Klagen Wettbewerber über Zahlungsschwierigkeiten bei Kunden, sollten Firmen schleunigst die eigenen Konten überprüfen. Mehren sich Anzeichen, dass ein Kunde in ernsthaften Schwierigkeiten steckt, sollten Unternehmen nur noch gegen Vorauszahlung liefern und offene Rechnungen möglichst schnell eintreiben. Dabei gilt: Wenig ist mehr als gar nichts. Als jüngst ein Schuldner von Schneidersöhne insolvent zu gehen drohte, räumte das Unternehmen Sonderrabatte für den Fall einer zügigen Zahlung ein, erzählt Kreditmanager Lührs: "Dadurch haben wir einen Großteil unserer Forderungen noch in trockene Tücher gebracht." Ein cleverer Schachzug, der allerdings riskant ist: Weist der Insolvenzverwalter nach, dass ein Lieferant die drohende Pleite vorausahnte und den Kunden weiter belieferte, muss er bereits erhaltene Zahlungen zurückerstatten.

FTD. Friederike Meier-Burkert  

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