11.02.2009, 15:36 Uhr | dpa-tmn
Kündigung rechtens? (Foto: Imago)
Für den Geschäftsführer eines insolventen Unternehmens gilt kein Kündigungsschutz. Er habe im Unternehmen dann zwar nicht mehr das Sagen, sondern der Insolvenzverwalter. Rechtlich werde er dadurch aber nicht zum Arbeitnehmer, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz (Az.: 10 Sa 162/08). Das Gericht wies damit die Kündigungsschutzklage eines Metzgermeisters ab, der Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer GmbH war.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschäftigte der Insolvenzverwalter ihn zunächst weiter, kündigte ihm aber rund ein halbes Jahr später. Das LAG sah für die Klage keine Erfolgsaussichten. Das Kündigungsschutzgesetz gelte hier nicht. Als Alleingesellschafter und Geschäftsführer leiste der Kläger keine "fremdnützige Arbeit" so wie ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer.
dpa-tmn
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