Joop!Ausrufezeichen ist keine EU-MarkeErschienen am 30. September 2009 | dpa / t-online.de/business
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Ausrufezeichen "nicht unterscheidungskräftig"Die EU-Richter bestätigten damit eine Entscheidung des EU-Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM), das die Anmeldung zweier Ausrufezeichen - eines mit, eines ohne Umrandung - als Gemeinschaftsmarke abgelehnt hatte. Nach ihrem Urteil sind die Ausrufezeichen "nicht unterscheidungskräftig" (Rechtssachen T-75/08 und T-191/08).Verbraucher können Herkunft der Ware nicht erkennenEin Zeichen, das "andere Funktionen als eine Marke im herkömmlichen Sinn erfüllt", sei als Marke nur dann "unterscheidungskräftig", wenn es "unmittelbar als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der fraglichen Waren" wahrgenommen werden könne, so die Richter. Die Waren müssten "ohne Verwechslungsgefahr" unterschieden werden können.Download - eBook Marke, Marke, Marke Download - eBook Wie Werbung wirkt Satzzeichen im Namen "keine besondere Schriftgestaltung"Im Fall der Ausrufezeichen fehle jedoch die "Unterscheidungskraft". Auch ein besonders aufmerksamer Verbraucher sei nicht in der Lage, "auf der Basis eines simplen Ausrufezeichens, das keine besondere Schriftgestaltung aufweist" und "als bloße Anpreisung oder Blickfang wahrgenommen wird", auf die Herkunft der Ware zu schließen.Unternehmen konnte Richter nicht überzeugenDas Gericht räumte ein, das Ausrufezeichen könne auch durch die Benutzung als Teil der Hauptmarke "Joop!" Unterscheidungskraft gewonnen haben. Das Unternehmen habe jedoch nicht beweisen können, dass dies über den deutschen Markt hinaus tatsächlich geschehen sei.
Quelle: dpa / t-online.de/business |
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