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Kaiser's Tengelmann: Gekündigte Kassiererin erhält Arbeitszeugnis

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Arbeitszeugnis kommt nach 645 Tagen

11.12.2009, 10:46 Uhr | Laura Himmelreich, Spiegel Online

Barbara E., bekannt als "Emmely", streitet noch immer um ihre Kündigung.   (Foto: ddp)

Barbara E., bekannt als "Emmely", streitet noch immer um ihre Kündigung. (Foto: ddp)

Fast zwei Jahre nach ihrer Entlassung erhält "Emmely" ihr Arbeitszeugnis. Wegen 1,30 Euro hatte die Supermarktkette Kaiser's die Kassiererin entlassen und damit für einen öffentlichen Aufschrei gesorgt. Mit ihrem Zeugnis gibt sich "Emmely" nun trotzdem zufrieden.

Anwalt: "ein gutes Zeugnis"

645 Tage nach ihrer Entlassung hält Barbara E., besser bekannt als "Emmely", nun ihr Arbeitszeugnis in den Händen. In den vergangenen Monaten stritten ihre Anwälte und die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann um den Inhalt des Papiers. Die Firma stellte mehrere Zeugnisse aus, die Anwälte schickten sie zurück. Jetzt landete im Briefkasten von "Emmelys" Anwalt, Benedikt Hopmann, eine Version, mit der er sich zufrieden zeigt: "Das Zeugnis beschreibt sehr genau ihre Tätigkeit und ihren Werdegang und ihr freundliches Verhalten gegenüber den Kunden. Insofern ist es ein gutes Zeugnis."

Gerichte erklärten Entlassung für rechtens

Die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann hatte die Berliner Kassiererin Barbara E. im Februar vergangenen Jahres entlassen, weil sie Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst hatte, die ihr nicht gehörten. Der Fall sorgte für bundesweites Aufsehen, als die zuständigen Gerichte die Entlassung für rechtens erklärten.

Papier zu spät beantragt

Später drehte sich der Streit dann um das ausstehende Arbeitszeugnis. "Emmelys" Anwälte beschwerten sich über die Vorschläge des Arbeitgebers, weil sie nicht genau genug beschrieben haben sollen, welche Positionen Barbara E. in den 31 Jahren im Supermarkt ausgeübt habe: Obst- und Gemüsehändlerin, Fleischverkäuferin, Kassiererin. Allerdings ist "Emmely" auch selbst schuld, dass sie fast zwei Jahre auf ihr Zeugnis warten musste. Sie beantragte das Papier erst, nachdem sie vor dem Arbeitsgericht verloren hatte, das war im vergangenen Februar. Eine Sprecherin von Kaiser's Tengelmann sagte, das Unternehmen stelle Zeugnisse nur auf Anfrage aus.

"Ich betrachte das als Zwischenzeugnis"

Die Kassiererin ließ über das Komitee "Solidarität für Emmely" mitteilen, für sie gelte das Zeugnis ohnehin nur vorläufig: "Ich betrachte das als Zwischenzeugnis." Denn der Fall Emmely geht weiter: Noch immer klagt die Kassiererin auf Wiedereinstellung. Vor dem Bundesarbeitsgericht hat sie Revision eingelegt. Sie fordert, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wird. Der Prozess werde vermutlich Anfang 2010 stattfinden, sagte ihr Anwalt.

Bundesarbeitsgericht will Fall erneut prüfen

In erster Instanz hatte das Landesarbeitsgericht Berlin im Februar 2008 entschieden, dass die Kündigung gerechtfertigt sei, der geringe Streitwert von 1,30 Euro spiele keine Rolle. Der "irreparable Vertrauensverlust" zwischen Firma und Angestelltem sei ein berechtigter Kündigungsgrund, argumentierten die Richter. Einen Antrag auf Revision lehnte das Gericht ab. Das Bundesarbeitsgericht entschied im Sommer dieses Jahres jedoch, wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls das Urteil erneut zu prüfen.

Kassiererin wurde Symbolfigur

"Emmelys" Fall ist längst ein Politikum: Sie trat bei Kerner und Anne Will auf, Solidaritätskomitees gingen für sie auf die Straße, Gewerkschaften übernahmen ihre Prozesskosten. Es gab Emmely-Plakate und Boykottaufrufe gegen die Supermarktkette. Wolfgang Thierse (SPD) nannte das Urteil "barbarisch" und "asozial". Barbara E. aus Hohenschönhausen wurde zur Symbolfigur.

Kündigungsgrund nicht erwähnt

Derzeit lebt die 51-Jährige von Hartz IV. Sie habe sich bereits bei anderen Supermärkten beworben, aber bisher erfolglos, sagte ihr Anwalt. In der DDR machte sie eine Ausbildung zur Fachverkäuferin für Waren des täglichen Bedarfs. In ihrem Zeugnis steht, dass sie während ihrer 31 Jahre bei Kaiser's Tengelmann pünktlich und einsatzbereit gewesen sei. Warum sie entlassen wurde, wird nicht erwähnt.

Laura Himmelreich, Spiegel Online  

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