Keine Abfindung wegen PleiteVom Auflösungsvertrag zurücktretenErschienen am 30. November 2009 | dpa-tmn
Gründe für den Rausschmiss - Das dürfen sich Mitarbeiter nicht leisten Beispiele von 1999 bis 2009 - Kündigungen wegen Bagatellen Durchklicken - Mitarbeiterüberwachung: Was der Chef darf Durchklicken - Was Sie bei Konflikten im Job tun können Aufgepasst! - Die schlimmsten Fallen im Job Download - eBook Abmahnung und Kündigung - was tun? Wenn fällige Leistungen nicht erbracht werdenDas sei nach dem Paragrafen 323 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bei derartigen Verträgen immer möglich, wenn eine fällige Leistung nicht erbracht wird, erläutert Schulze in der Fachzeitschrift "Der Betriebsrat" (Ausgabe 11/2009).Rücktritt vom VertragEin Aufhebungsvertrag beruhe auf gegenseitigen Zugeständnissen. Der Arbeitnehmer verzichte darauf, auf seinen Kündigungsschutz zu pochen. Dafür bekomme er einen finanziellen Ausgleich. Wird der Arbeitgeber später zahlungsunfähig, kann er seiner vertraglichen Verpflichtung aber nicht nachkommen. Das berechtige dann zum Rücktritt vom Vertrag, erklärt Schulze. Betroffene müssten dem Arbeitgeber aber eine Frist setzen: Angemessen seien 14 Tage.Arbeitnehmer gehen nicht leer ausEin wirksamer Rücktritt führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird. Selbst wenn die Firma dann pleite ist und keinen Lohn zahlen kann, stehen Betroffene nicht unbedingt mit leeren Händen da. Sie können in solchen Fällen Insolvenzgeld beantragen.
Quelle: dpa-tmn |
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