KündigungBlaumachen mit AnsageErschienen am 13. Januar 2010 | dpa-tmn
Statistik - In welchen Branchen Mitarbeiter wie oft krank sind Foto-Show - In diesen Ländern machen Mitarbeiter am häufigsten blau Zum Durchklicken - Wann der Chef kündigen darf Gründe für den Rausschmiss - Das dürfen sich Mitarbeiter nicht leisten Beispiele von 1999 bis 2009 - Kündigungen wegen Bagatellen Download - eBook Kündigung - Rechtssicher vorbereiten und umsetzen t-online.de Shop LCD- und Plasma-Fernseher zu Top-Preisen t-online.de Shop Top-Angebote: Drucker, Fax und Kopierer t-online.de Shop Konferenztelefon t-online.de Shop Aktentasche mit PC-Schutz
Fristlose Kündigung möglich"Krankfeiern" mit Ansage kann demnach sogar zu einer fristlosen Entlassung führen. Das gilt zum Beispiel, wenn Mitarbeiter dem Chef drohen, krank zu fehlen, falls er ihnen einen Urlaubstag nicht genehmigt.Entlassung nach Androhung des "Krankfeierns"Das hatte ein Mitarbeiter in einer Behörde dem Arbeitgeber zufolge getan, als dieser ihm einen freien Tag nicht genehmigen wollte. Er soll auf die Weigerung des Chefs gesagt haben: "Wenn ich nicht frei kriege, bin ich krank." Als der Mitarbeiter daraufhin ein Attest vom Arzt vorlegte, kündigte ihm der Chef fristlos.Download - eBook Abmahnung und Kündigung - was tun? Download - eBook Arbeitsrecht Arbeitnehmer begeht VertrauensbruchGenerell rechtfertige eine solche Drohung dies, urteilten die Richter. Denn der Arbeitnehmer verletze seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme und Leistungstreue, wenn er das Fehlen im Job wegen einer vermeintlichen Krankheit als Druckmittel einsetzt. Eine solche Pflichtverletzung stelle einen Vertrauensbruch dar, durch den auch eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung zulässig ist.Vorinstanz soll Details klärenIn dem Einzelfall sei jedoch offen geblieben, ob der Mitarbeiter tatsächlich mit einer künftigen Erkrankung gedroht hatte oder bei dem Streit bereits krank war, wie es der Arzt bescheinigt hatte. Zur endgültigen Klärung des Sachverhalts verwiesen die Bundesrichter den Fall an die Vorinstanz zurück.
Quelle: dpa-tmn |
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