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Kündigung: Fristlose Entlassung nach Brust-OP

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Fristloser Rauswurf nach Brust-OP

20.01.2010, 12:45 Uhr | t-online.de/business

Nach einer Brust-OP sollten sich Mitarbeiterinnen bei der Präsentation ihrer neuen Oberweite zurückhalten. (Foto: Archiv)

Nach einer Brust-OP sollten sich Mitarbeiterinnen bei der Präsentation ihrer neuen Oberweite zurückhalten. (Foto: Archiv)

In den USA riskieren Mitarbeiter mit einem offenherzigen Verhalten in der Firma schnell den Job. So bekam etwa eine Angestellte des Condé-Nast-Verlags in New York die Kündigung, weil sie Kolleginnen das Ergebnis ihrer Brust-OP gezeigt hatte.

Neue Oberweite diskret präsentiert

Die Frau arbeitete als Marketingexpertin für das Hochglanzmagazin "Brides". Nach einer Brustvergrößerung zeigte die 31-Jährige die neue Oberweite zwei Kolleginnen - diskret hinter verschlossener Tür. Mit diesen Mitarbeiterinnen sei sie seit Jahren befreundet gewesen, betonte die Gekündigte gegenüber der "New York Post". Trotzdem machte das Ereignis demnach im Unternehmen die Runde, zwei Tage später erhielt die Frau ihre Kündigung.

Anwalt: Vorfall "völlig harmlos"

David Marek, der Anwalt der Entlassenen, kommentierte den Fall gegenüber der Süddeutschen Zeitung (SZ) als "völlig harmlos". Seine Mandantin habe die Brust-Operation lange geplant, und im Büro habe man gewusst, dass sie sich vergangenen November extra dafür freigenommen hatte, erklärte Marek. Nach ihrer Rückkehr sei die Frau von den zwei Kolleginnen gebeten worden, ihnen ihre Brust zu zeigen.

Unbeteiligte Kollegin denunziert 31-Jährige

Nach Angaben des Anwalts hat die Frau die Freundinnen in ihr Büro gebeten, die Tür geschlossen und ihre Bluse aufgeknöpft, ihren Sport-BH aber für die Demonstration anbehalten. "Sie hat sich also nichts vorzuwerfen", urteilte Marek im Gespräch mit der SZ. Als die Geschichte im Büro bekannt wurde, habe eine unbeteiligte Kollegin die Marketingfrau wegen unzüchtigen Verhaltens denunziert. Die sofortige Kündigung folgte.

Anwalt bereitet Klage vor

Im Herbst 2009 habe die 31-Jährige eine betriebsbedingte Kündigungswelle beim Magazin Brides "überlebt", so Marek. Dass seine Mandantin damals nicht zu den Entlassenen gehört habe, stärke nun ihre Position. So sei für ihn klar, dass der Verlag sich bei der Kündigung nur auf die Brust-OP-Geschichte berufe. Der Anwalt der New Yorker Kanzlei Liddle & Robinson bereitet "sueddeutsche.de" zufolge derzeit eine Klage vor. Deren Inhalt und die Frage nach eventuellem Schadenersatz wolle er aber nicht kommentieren.

Kündigung kann für Verlag teuer werden

Schon für Kleinigkeiten haben amerikanische Gerichte Klägern enorm hohe Schadenersatzsummen zugesprochen - für Condé Nast könnte der Rauswurf also am Ende teuer werden. Seine Mandantin gebe keine Interviews und sei "am Boden zerstört", betonte Marek im SZ-Interview. Schließlich sei ihr nicht nur grundlos gekündigt worden, sondern außerdem zur unpassendsten Zeit: zwischen Thanksgiving und Weihnachten.

Allenfalls Abmahnung gerechtfertigt

Nach deutschem Arbeitsrecht wäre die Kündigung nicht haltbar, sagt Kati Kunze, Fachanwältin bei der Berliner Kanzlei Steinkühler. Die Arbeitsrechtlerin kann im Verhalten der Frau weder eine Pflichtverletzung noch einen Verstoß gegen die betriebliche Ordnung erkennen. Schließlich habe die Frau sich nicht vor der gesamten Belegschaft oder gar vor Unternehmenskunden entblößt und dadurch dem Außenbild des Verlags geschadet. Allenfalls könnte die Brust-Präsentation eine Abmahnung nach sich ziehen, wenn dafür die Arbeitszeit länger unterbrochen worden wäre.

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