suchen mit

Kündigung

RSS-Feed
Leserbrief
Artikel versenden
Schrift vergrößern
Schrift verkleinern
Drucken

Fristloser Rauswurf nach Brust-OP

Erschienen am 20. Januar 2010 | t-online.de/business
Nach einer Brust-OP sollten sich Mitarbeiterinnen bei der Präsentation ihrer neuen Oberweite zurückhalten. (Foto: Archiv)
Nach einer Brust-OP sollten sich Mitarbeiterinnen bei der Präsentation ihrer neuen Oberweite zurückhalten. (Foto: Archiv)
In den USA riskieren Mitarbeiter mit einem offenherzigen Verhalten in der Firma schnell den Job. So bekam etwa eine Angestellte des Condé-Nast-Verlags in New York die Kündigung, weil sie Kolleginnen das Ergebnis ihrer Brust-OP gezeigt hatte.




Beispiele der letzten Jahre - Kündigungen wegen Bagatellen
Gründe für den Rausschmiss - Das dürfen sich Mitarbeiter nicht leisten
Zum Durchklicken - Was Anwälte sagen und was sie wirklich meinen
Voll daneben! - Die schrägsten juristischen Definitionen
Der "Arschloch-Faktor" - Schwierige Mitarbeiter erkennen
Download - eBook Abmahnung und Kündigung - was tun?

t-online.de Shop Notebooks zu tollen Preisen
t-online.de Shop LCD- und Plasma-Fernseher zu Top-Preisen
t-online.de Shop Top-Angebote: Drucker, Fax und Kopierer


Anzeige


Neue Oberweite diskret präsentiert

Die Frau arbeitete als Marketingexpertin für das Hochglanzmagazin "Brides". Nach einer Brustvergrößerung zeigte die 31-Jährige die neue Oberweite zwei Kolleginnen - diskret hinter verschlossener Tür. Mit diesen Mitarbeiterinnen sei sie seit Jahren befreundet gewesen, betonte die Gekündigte gegenüber der "New York Post". Trotzdem machte das Ereignis demnach im Unternehmen die Runde, zwei Tage später erhielt die Frau ihre Kündigung.

Anwalt: Vorfall "völlig harmlos"

David Marek, der Anwalt der Entlassenen, kommentierte den Fall gegenüber der Süddeutschen Zeitung (SZ) als "völlig harmlos". Seine Mandantin habe die Brust-Operation lange geplant, und im Büro habe man gewusst, dass sie sich vergangenen November extra dafür freigenommen hatte, erklärte Marek. Nach ihrer Rückkehr sei die Frau von den zwei Kolleginnen gebeten worden, ihnen ihre Brust zu zeigen.

Unbeteiligte Kollegin denunziert 31-Jährige

Nach Angaben des Anwalts hat die Frau die Freundinnen in ihr Büro gebeten, die Tür geschlossen und ihre Bluse aufgeknöpft, ihren Sport-BH aber für die Demonstration anbehalten. "Sie hat sich also nichts vorzuwerfen", urteilte Marek im Gespräch mit der SZ. Als die Geschichte im Büro bekannt wurde, habe eine unbeteiligte Kollegin die Marketingfrau wegen unzüchtigen Verhaltens denunziert. Die sofortige Kündigung folgte.

Download - eBook Kündigung - Rechtssicher vorbereiten und umsetzen
Download - eBook Professionelle Konfliktlösung

Anwalt bereitet Klage vor

Im Herbst 2009 habe die 31-Jährige eine betriebsbedingte Kündigungswelle beim Magazin Brides "überlebt", so Marek. Dass seine Mandantin damals nicht zu den Entlassenen gehört habe, stärke nun ihre Position. So sei für ihn klar, dass der Verlag sich bei der Kündigung nur auf die Brust-OP-Geschichte berufe. Der Anwalt der New Yorker Kanzlei Liddle & Robinson bereitet "sueddeutsche.de" zufolge derzeit eine Klage vor. Deren Inhalt und die Frage nach eventuellem Schadenersatz wolle er aber nicht kommentieren.

Kündigung kann für Verlag teuer werden

Schon für Kleinigkeiten haben amerikanische Gerichte Klägern enorm hohe Schadenersatzsummen zugesprochen - für Condé Nast könnte der Rauswurf also am Ende teuer werden. Seine Mandantin gebe keine Interviews und sei "am Boden zerstört", betonte Marek im SZ-Interview. Schließlich sei ihr nicht nur grundlos gekündigt worden, sondern außerdem zur unpassendsten Zeit: zwischen Thanksgiving und Weihnachten.

Allenfalls Abmahnung gerechtfertigt

Nach deutschem Arbeitsrecht wäre die Kündigung nicht haltbar, sagt Kati Kunze, Fachanwältin bei der Berliner Kanzlei Steinkühler. Die Arbeitsrechtlerin kann im Verhalten der Frau weder eine Pflichtverletzung noch einen Verstoß gegen die betriebliche Ordnung erkennen. Schließlich habe die Frau sich nicht vor der gesamten Belegschaft oder gar vor Unternehmenskunden entblößt und dadurch dem Außenbild des Verlags geschadet. Allenfalls könnte die Brust-Präsentation eine Abmahnung nach sich ziehen, wenn dafür die Arbeitszeit länger unterbrochen worden wäre.


Mehr zum Thema:
Kündigung - Handy aufladen verboten!
Arbeitsrecht - Privatplausch kann den Job kosten"
Kündigung - Finger weg vom Eigentum des Chefs
Kündigung - Wegen drei Brötchen gefeuert


Anzeige
Quelle: t-online.de/business
RSS-Feed
Leserbrief
Artikel versenden
Schrift vergrößern
Schrift verkleinern
Drucken
.

Anzeige

.
.

eBook Shop

Steueroasen Ausgabe 2010 (Foto: Walhalla)

Aktueller Überblick der Steueroasen: Vorteile, Nachteile, Kosten.

eBook Download

.

Video: Arbeitsrecht

Muss man Überstunden machen? (Foto: Sevenload)

Müssen Mitarbeiter Mehrarbeit akzep- tieren? Experte erklärt Regelungen.

Video starten

.

Hilfe bei Rechtsfragen

Finden Sie Steuerberater, Anwälte, Versicherungen uvm. in Ihrer Nähe:
Was?
Wo?
.
.

Quiz

Nicht immer leicht zu durchblicken: Arbeitszeugnisse. (Foto: Imago)

Arbeitszeugnisse: Kennen Sie die geheimen Codes der Chefs?

Arbeitszeugnisse

.
t-online.de shop

Konftel 200NI

Ob analog oder ISDN/So - dieses Gerät ist ein Renner.
.

Login

FIRMENAUSKUNFT

eBOOK-ABFRAGE


Anzeige