Zur Startseite t-online.de
Sie sind hier: Business > Recht >

Kündigung: Immer wieder krank im Job?

...

Durchschnitt aller Bewertungen: 0 Sterne

(0)
Schriftgröße ändernSchriftgröße ändern Schrift
mehr drucken

Immer wieder krank im Job?

aktualisiert am 14.09.2009, 14:54 Uhr | dpa-tmn / t-online.de/business

Auch wer längere Zeit im Job ausfällt, darf nicht ohne Weiteres gekündigt werden.  (Foto: Imago)

Auch wer längere Zeit im Job ausfällt, darf nicht ohne Weiteres gekündigt werden. (Foto: Imago)

Fallen Mitarbeiter für längere Zeit wegen Krankheit im Job aus, ist das allein noch kein Grund für einen Rausschmiss. Eine Kündigung wegen häufig wiederkehrender oder langanhaltender Krankheiten ist nur dann gerechtfertigt, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Celle hin. Eine hohe Fehlquote reiche nicht aus, den kranken Mitarbeiter zu entlassen.

Prognose für die nächsten zwei Jahre entscheidend

Laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sei vielmehr die Prognose darüber entscheidend, wie sich der Gesundheitszustand des Betroffenen innerhalb der folgenden zwei Jahre voraussichtlich entwickeln wird (Az.: 2 AZR 431/98). Der Arbeitgeber müsse außerdem belegen können, dass die Erkrankung des Mitarbeiters die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigt.

Chefs müssen Übergangslösungen suchen

Davon sei bei einer dauernden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zwar auszugehen, so die Bundesarbeitsrichter. Es bleibe aber zu prüfen, ob es nicht andere zumutbare Mittel als eine Kündigung gibt, um den Ausfall auszugleichen. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, übergangsweise eine Aushilfe einzustellen.

Leiterin eines Bauamts entlassen

In dem Fall ging es um die Leiterin eines Bauamts, die nach einem Verkehrunfall als Fahrradfahrerin knapp acht Monate arbeitsunfähig war. Der Ingenieurin wurde gekündigt. Die Richter gingen aber nicht davon aus, dass zum Zeitpunkt der Kündigung bereits eine krankheitsbedingte dauernde Leistungsunfähigkeit und damit eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen vorlag. Jedenfalls habe der Arbeitgeber dies nicht ausreichend dargelegt.

Richter gaben Kündigungsschutzklage statt

Zu den vom Arbeitgeber in Erwägung zu ziehenden Überbrückungsmaßnahmen gehöre etwa die Einstellung einer Aushilfskraft auf unbestimmte Zeit. Andernfalls habe der Arbeitgeber darzulegen, weshalb dies nicht möglich oder nicht zumutbar sein solle. Im konkreten Fall sei nicht vorgetragen worden, was das Amt unternommen habe, um vor der Kündigung eine befristete oder unbefristete Einstellung einer Ersatzkraft ins Auge zu fassen. Das Gericht gab der Klage der Frau statt.

Regelung bei häufigen Kurzerkrankungen

Die gleichen Regeln gelten, wenn sich Arbeitnehmer häufig für kurze Zeit krankmelden. Die Rechtssprechung gehe davon aus, dass ein Arbeitnehmer, der in 24 Monaten aufgrund von Kurzerkrankungen insgesamt mehr als sechs Wochen pro Jahr arbeitsunfähig krank war, auch weiterhin oft krank sein wird, erläutert der Arbeitsrechtler Martin Hensche von der Kanzlei Hensche auf seiner Homepage www.hensche.de.

Arbeitnehmer muss negative Prognose widerlegen

Will ein Arbeitnehmer eine negative Prognose im Kündigungsschutzprozess widerlegen, müsse er seine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden und darlegen, dass seine häufigen Kurzerkrankungen nicht auf ein chronisches Grundleiden, sondern auf voneinander unabhängige Krankheitsursachen zurückzuführen sind. Das Arbeitsrecht sieht keine klare Definition vor, was eine Kurzerkrankung ist. Klar ist jedoch, dass es sich um Erkrankungen handelt, die sich nicht über Monate hinweg erstreckt.

dpa-tmn / t-online.de/business  

Bitte geben Sie eine Bewertung ab

bewerten
Inhalt versenden versenden
Leserbrief Leserbrief

Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr

Artikel versenden

Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
     
 

Inhalt verlinken

 

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel gefallen hat.

 
Bookmarken:
google
mrwong
Yahoo
DelIcioUs
oneview
MySpace
Linkarena

Kommentare (0)

Thema: "Kündigung: Immer wieder krank im Job?"

Es sind noch keine Kommentare zu diesem Artikel vorhanden.
Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstössige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

eBook Shop

Gekündigt - was nun?

Gekündigt - was nun? (Foto: Haufe)

Wichtige Orientierungshilfen für den Fall der Kündigung. Was Sie jetzt tun können. eBook Download

Jobwechsel

Zeugnisse verstehen

Nicht immer leicht zu durchblicken: Arbeitszeugnisse. (Foto: Imago)

Lob oder verbale Klatsche: Wie gut können Sie Arbeitszeugnisse entschlüsseln? Quiz

Firmenauskunft

Firmenauskünfte abrufen

Firmenauskünfte (Foto: Imago)

Informieren Sie sich hier schnell und einfach über Ihre Konkurrenz und Partner. mehr

Business-Blog

Warum Marken sterben

Im Jahr 2003 verschwand die Marke "Yes Törtchen" (Foto: Imago)

Aus für Yes Torty & Co.: Marketing-Experte erklärt, woran das liegt. Business-Blog

t-online.de Shop

Weltneuheit

Hexaglot Dialogue Übersetzt ganze Sätze, frei formuliert

Der Hexaglot Dialogue übersetzt ganze Sätze in drei Sprachen, frei formuliert ! nur 134,95 €

Anzeige
Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2010

Anzeige