aktualisiert am 14.09.2009, 14:54 Uhr | dpa-tmn / t-online.de/business
Auch wer längere Zeit im Job ausfällt, darf nicht ohne Weiteres gekündigt werden. (Foto: Imago)
Fallen Mitarbeiter für längere Zeit wegen Krankheit im Job aus, ist das allein noch kein Grund für einen Rausschmiss. Eine Kündigung wegen häufig wiederkehrender oder langanhaltender Krankheiten ist nur dann gerechtfertigt, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Celle hin. Eine hohe Fehlquote reiche nicht aus, den kranken Mitarbeiter zu entlassen.
Laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sei vielmehr die Prognose darüber entscheidend, wie sich der Gesundheitszustand des Betroffenen innerhalb der folgenden zwei Jahre voraussichtlich entwickeln wird (Az.: 2 AZR 431/98). Der Arbeitgeber müsse außerdem belegen können, dass die Erkrankung des Mitarbeiters die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigt.
Davon sei bei einer dauernden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zwar auszugehen, so die Bundesarbeitsrichter. Es bleibe aber zu prüfen, ob es nicht andere zumutbare Mittel als eine Kündigung gibt, um den Ausfall auszugleichen. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, übergangsweise eine Aushilfe einzustellen.
In dem Fall ging es um die Leiterin eines Bauamts, die nach einem Verkehrunfall als Fahrradfahrerin knapp acht Monate arbeitsunfähig war. Der Ingenieurin wurde gekündigt. Die Richter gingen aber nicht davon aus, dass zum Zeitpunkt der Kündigung bereits eine krankheitsbedingte dauernde Leistungsunfähigkeit und damit eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen vorlag. Jedenfalls habe der Arbeitgeber dies nicht ausreichend dargelegt.
Zu den vom Arbeitgeber in Erwägung zu ziehenden Überbrückungsmaßnahmen gehöre etwa die Einstellung einer Aushilfskraft auf unbestimmte Zeit. Andernfalls habe der Arbeitgeber darzulegen, weshalb dies nicht möglich oder nicht zumutbar sein solle. Im konkreten Fall sei nicht vorgetragen worden, was das Amt unternommen habe, um vor der Kündigung eine befristete oder unbefristete Einstellung einer Ersatzkraft ins Auge zu fassen. Das Gericht gab der Klage der Frau statt.
Die gleichen Regeln gelten, wenn sich Arbeitnehmer häufig für kurze Zeit krankmelden. Die Rechtssprechung gehe davon aus, dass ein Arbeitnehmer, der in 24 Monaten aufgrund von Kurzerkrankungen insgesamt mehr als sechs Wochen pro Jahr arbeitsunfähig krank war, auch weiterhin oft krank sein wird, erläutert der Arbeitsrechtler Martin Hensche von der Kanzlei Hensche auf seiner Homepage www.hensche.de.
Will ein Arbeitnehmer eine negative Prognose im Kündigungsschutzprozess widerlegen, müsse er seine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden und darlegen, dass seine häufigen Kurzerkrankungen nicht auf ein chronisches Grundleiden, sondern auf voneinander unabhängige Krankheitsursachen zurückzuführen sind. Das Arbeitsrecht sieht keine klare Definition vor, was eine Kurzerkrankung ist. Klar ist jedoch, dass es sich um Erkrankungen handelt, die sich nicht über Monate hinweg erstreckt.
dpa-tmn / t-online.de/business
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstössige Inhalte enthält.

Wichtige Orientierungshilfen für den Fall der Kündigung. Was Sie jetzt tun können. eBook Download
Lob oder verbale Klatsche: Wie gut können Sie Arbeitszeugnisse entschlüsseln? Quiz
Informieren Sie sich hier schnell und einfach über Ihre Konkurrenz und Partner. mehr
Aus für Yes Torty & Co.: Marketing-Experte erklärt, woran das liegt. Business-Blog
Der Hexaglot Dialogue übersetzt ganze Sätze in drei Sprachen, frei formuliert ! nur 134,95 €