15.03.2010, 10:46 Uhr | t-online.de/business / dpa
Chefs schaffen am besten klare Regelungen für Raucherpausen in der Firma. (Foto: Imago)
Wenn Mitarbeiter Tag für Tag stundenlange Zigarettenpausen einlegen, kann das den tolerantesten Chef zur Weißglut treiben. Allerdings: Kündigen darf der Arbeitgeber Dauerqualmern deshalb noch lange nicht. So hat jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden. Wir erklären, wo die Grenzen liegen.
Zwar verletze ein Arbeitnehmer durch ausgiebige Raucherpausen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, schränkten die Richter ein. Trotzdem könne eine Kündigung unverhältnismäßig sein und es stattdessen genügen, wenn die Pausenzeiten nicht mehr bezahlt würden (AZ 10 Sa 562/09). Das LAG gab damit der Kündigungsschutzklage eines Chemielaborwerkers statt.
Nach eigenen Angaben raucht der Mann täglich etwa 50 Zigaretten. Sein Arbeitgeber hatte mit den Mitarbeitern vereinbart, dass diese in Absprache mit Vorgesetzten kurze Raucherpausen einlegen durften, ohne das Zeiterfassungsgerät bedienen zu müssen. Für Angestellte, die wiederholt diese Arbeitszeitvereinbarung nicht einhalten beziehungsweise nicht einhalten können, sollte eine Einzelfallregelung getroffen werden.
Der entlassene Chemielaborwerker erhielt 2008 dem Gericht zufolge zwei Abmahnungen, weil er an einem Tag insgesamt drei Stunden und 46 Minuten, an einem anderen insgesamt zwei Stunden und 55 Minuten Pause gemacht haben soll. Das Unternehmen warf dem Mitarbeiter vor, sich Zeitguthaben erschlichen zu haben, indem er nicht unmittelbar nach dem Rauchen die Arbeit wieder aufgenommen habe. Da die Abmahnungen keine Wirkung zeigten, kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos.
Die Landesarbeitsrichter sahen diese Reaktion als überzogen an. Dem Gekündigten sei kein „klassischer“ Zeiterfassungsbetrug vorzuwerfen, weil er nicht verpflichtet gewesen sei, im Zusammenhang mit Zigarettenpausen zu stempeln. Es liege vielmehr eine unverhältnismäßige Inanspruchnahme von bezahlten Raucherpausen während der Arbeitszeit vor. Das Verhalten des Mannes rechtfertige keine ordentliche und erst Recht keine fristlose Kündigung.
Aufgrund der Handhabung der Pausenzeiten hätte das Unternehmen dem Mitarbeiter vor Ausspruch der Kündigung eine klare Handlungsanweisung geben müssen. Der Arbeitgeber müsse zwar bezahlte Raucherpausen in großem Umfang nicht hinnehmen, so die Richter. Aufgrund der Praxis von Zigarettenpausen während der Arbeitszeit in dem Betrieb gebe es aber keine erkennbare Grenze, bei deren Überschreitung dem Arbeitnehmer der Verstoß bewusst sein müsse.
Auch in beiden Abmahnungen sei der Chemielaborwerker lediglich darauf hingewiesen worden, er habe sich Zeitguthaben erschlichen, argumentierte das Gericht weiter. Es sei ihm aber keine Verhaltensanweisung an die Hand gegeben worden, etwa in dem Sinn, dass bei bezahlten Raucherpausen eine Abwesenheit vom Arbeitsplatz über eine bestimmte Minutenzahl hinaus nicht geduldet werde und höchstens einmal in der Stunde vorkommen dürfe.
Statt einer Entlassung genüge es, wenn der Arbeitgeber anordne, dass der Mitarbeiter künftig für die Zigarettenpausen das Zeiterfassungsgerät bedienen müsse. Denn immerhin sei er schon über 50 Jahre alt und gehöre dem Betrieb seit vielen Jahren an. Daher würde er es schwer haben, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Raucherpausen werden immer wieder zum Streitpunkt zwischen Chefs und Belegschaft. Laut dem Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn kontrolliert bald jedes fünfte Unternehmen mit der Stechuhr die Zigarettenpausen seiner Mitarbeiter. In mehr als jeder dritten Firma herrsche zudem im gesamten Betrieb ein Rauchverbot, heißt es unter Berufung auf eine Umfrage des Personaldienstleisters Randstad.
Einen Anspruch auf Raucherpausen hätten Arbeitnehmer nicht, erklärte der Stuttgarter Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer gegenüber sueddeutsche.de. Allerdings dürfe der Betriebsrat mitbestimmen, ob solche Auszeiten während der Arbeit gewährt werden. "In Firmen ohne Betriebsrat muss man das mit dem Chef ausmachen, wie oft man zum Rauchen rausgehen darf", so der Experte.
Zu großzügige Regelungen können für die Betriebe im Übrigen schnell teuer werden: Wie die Firma AHB Electronic in Hemsbach mittels eines "Zigarettenpausenrechners" auf ihrem Portal vorrechnet, kostet es ein Unternehmen mehr als 480.000 Euro pro Jahr, wenn sich nur 100 Mitarbeiter an 250 Arbeitstagen fünfmal am Tag eine fünfminütige Zigarettenpause genehmigen. Durch die Qualmerei gehen den Unternehmen in dem Fall über 10.000 Arbeitsstunden verloren.
t-online.de/business / dpa
rattly schrieb:
am 19. März 2010 um 21:05:58
Raucher
Als ehemaliger Raucher (täglich 50-60Zigaretten) möchte ich hier klarstellen:
1. Jeder Raucher halst seinen nichtrauchenden
Kollegen Arbeit auf, die er selbst machen müßte, aber aus Zeitmangel nicht machen kann.
Daraus folgert
2. Nichtraucher sind die besseren Arbeitskräfte und
3. Raucher, die unbedingt rauchen müssen, sollen diese Zeit von ihrer Anwesenheitszeit abgezogen bekommen, da diese Zeit definitiv KEINE Arbeitszeit ist. Rauchverbot, aber wer hält sich dran?
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schrieb:
am 17. März 2010 um 22:33:35
Arbeitszeit ist heute teuer und der Arbeitgeber muß knapp kalkulieren. Bei zwei Mitarbeiter ( 1 Raucher ), die voneinander abhängig sind
zählt die Zeit für eine Zigarette doppelt. Man sollte diese Rechnung mal für einen Tag bzw. einen Monat hochrechnen. Diese Zeit sollte dem Raucher mal als Nacharbeitszeit angeboten weden den der Arbeitgeber muß diese Zeit ja auch dem Arbeitnehmer bezahlen. Auf diese Reaktion der Raucher wäre ich sehr gespannt, ob diese auch dazu bereit wären.
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Georg schrieb:
am 16. März 2010 um 11:40:28
@VOB
Kommentar vom 15.03.2010 - 17:20:55 Unmöglich von VOB.
Sehe ich exakt genauso wie VOB, möchte wirklich mal sehen wie sich die
Siebengescheiten die solch extremes Rauchen (die Rede ist ja von Stunden) in Betrieben tolerieren verhalten, wenn ihnen das ein Handwerker selbst zumuten würde. Ach ja, gleiches gilt natürlich auch für alle anderen nicht mit der Arbeit verbundenen und exessiv genutzten Aktivitäten.
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