01.06.2010, 10:50 Uhr | t-online.de/business
Auch für den Spender bedeutet eine Organtransplantation einen wochenlangen Ausfall. (Foto: Imago)
Annabell Möder-Freiling spendet morgen ihrem Lebensgefährten eine Niere - und das hat sie offensichtlich den Job gekostet. Denn das Kasseler Unternehmen Digital Imaging wollte die 43-Jährige nicht für den Operationstermin und die Genesungsphase freistellen und kündigte ihr zunächst fristlos. Wir erklären, was es mit der Kündigung auf sich hat und wie der Fall weitergehen soll.
Schon vor etwa einem Jahr hat der Fall von Annabell Möder-Freiling nach Angaben ihres Anwalt Martin Klosner aus Kassel seinen Anfang genommen. Zu dem Zeitpunkt nämlich habe die Frau ihren Arbeitgeber darüber informiert, dass sie ihrem Lebensgefährten eine Niere spenden wolle und der Chef habe sich grundsätzlich damit einverstanden erklärt. Dafür liege dem Anwalt eine eidesstattliche Versicherung einer Kollegin der 43-Jährigen vor, wie er gegenüber t-online.de/business erklärte. Der Anwalt des Unternehmens, Oliver Frey, bestätigt, dass Möder-Freiling 2009 das Unternehmen von ihrem Vorsatz informiert hat, ihrem Partner als Organspenderin zu helfen. "Von diesem Zeitpunkt an hat das Unternehmen alles getan, um die Nierenspende zu ermöglichen", sagte Frey gegenüber t-online.de/business.
Ende März 2010 - nachdem die Frau etwa ein Jahr im Unternehmen beschäftigt war - hat sie nach Angaben ihres Anwalts ein Gespräch mit dem Arbeitgeber geführt und ihm gesagt, dass die Niere Ende Mai transplantiert werden solle und sie aufgrund der Operation und der Regenerationszeit etwa fünf Wochen ausfallen werde. Auch damals habe der Arbeitgeber zugestimmt. Dafür liege ebenfalls eine eidesstattliche Versicherung vor - diesmal von einer ARD-Journalistin der TV-Sendung "Brisant", die das Paar schon seit mehreren Wochen aufgrund der geplanten Transplantation begleitet.
Das Unternehmen bestreitet das. Nach Angaben von Anwalt Frey hat Geschäftsführer Michael Hahn erst in der letzten Woche von dem geplanten Operationstermin erfahren. Es gebe Mitarbeiter im Betrieb, die das ebenfalls eidesstattlich versichern könnten.
"Am 26. Mai hat Frau Möder-Freiling ihrem Chef den konkreten Operationstermin genannt", erklärt auch Arbeitsrechtler Klosner, nämlich den 2. Juni 2010. Erst da habe der Chef es abgelehnt, sie für die Operation freizustellen und ihr gesagt, dass aufgrund der Auftragssituation erst eine Freistellung ab dem 14. Juni 2010 möglich sei. Eine Verschiebung sei aus medizinischen Gründen jedoch nicht ratsam gewesen und die 43-Jährige habe das abgelehnt. Das Unternehmen wiederum führt an, dass so kurzfristig kein Ersatz für die Mitarbeitern zu beschaffen war.
Gemeinsam mit ihrem Anwalt habe Möder-Freiling daraufhin bei Gericht eine Freistellung beantragt - zu einer Verhandlung über diese Freistellung kam es jedoch nicht, weil vorher die fristlose Kündigung bei ihr einging. Die Begründung laut Anwalt Klosner: Grundsätzlich habe der Arbeitgeber nichts gegen die Organspende einzuwenden, allerdings habe er erstmals am 26. Mai von ihrem Fehlen erfahren. Seine Mitarbeiterin habe eine Verschiebung abgelehnt, er wiederum könne aber aufgrund der Auftragslage nicht auf ihre Arbeitskraft verzichten.
Bei dem Gerichtstermin an diesem Montag einigten sich die Parteien darauf, die fristlose Kündigung in eine betriebsbedingte umzuwandeln. Damit will das Unternehmen Frey zufolge der Mitarbeiterin, die aufgrund der Vorkommnisse nicht weiter im Unternehmen tätig sein möchte, entgegenkommen und ihr eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld ersparen.
Grundsätzlich gelte die Regelung: "Wer nicht krank ist, muss arbeiten", schreibt Rechtanwalt Wolf J. Reuter auf seiner Internetseite reuter-arbeitsrecht.de, wo er den Fall ebenfalls beleuchtet. Bleibe ein Mitarbeiter einfach der Arbeit fern, könne das eine Kündigung rechtfertigen. Unentgeltlicher Urlaub hieße da die Lösung in diesem Fall. Dafür gebe es allerdings keine gesetzliche Regelung. Da das Leben eines Verwandten davon abhänge, müsse man der Mitarbeiterin hier wohl einen Anspruch zugestehen - immerhin folge sie einer “sittlichen Pflicht”. Verweigert der Arbeitgeber die Erlaubnis trotz bestehender Lebensgefahr und kündigt er, wenn der Mitarbeiter der Arbeit fernbleibt, schätzt Reuter die Kündigung als sittenwidrig ein.
t-online.de/business
tut nix zur Sache schrieb:
am 1. Juni 2010 um 21:07:29
Also, ich finde unfair, den Arbeitgeber so pauschal als menschenverachtend zu verunglimpfen. Ich bin sicher, er kann die Beweggründe für
eine Organspende nachvollziehen. Aber habt ihr mal daran gedacht, dass nicht jeder Arbeitgeber ein superreicher Bonze ist sondern täglich mit großem persönlichem Einsatz und Verantwortung für sich und die Mitarbeiter ein Unternehmen leitet und dafür kämpft, dass es weitergeht? Ohne Sicherheitsnetz.
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Karlfranz schrieb:
am 1. Juni 2010 um 19:53:31
@katharina blum
Wie bist du denn drauf,weißt du überhaupt was es bedeutet so einen Schritt zu gehen,oder war dein Kommentar ein Witz und
ich verstehe deinen Humor nicht.Ich hoffe du kommst nie indiese Situation,auch wenn dir manche sicher die Pest an den hals wünschen.So eine Entscheidung wie diese Frau sie gefällt hat,gehört höchste Anerkennung,und dein Kommentar ist absolut unter aller Würde,er ist zeugt von Menschenverachtung
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Theo schrieb:
am 1. Juni 2010 um 19:18:29
Organspende
Jeder gute, ich betone gute Chef, hätte sich mit seinem Arbeitnehmer arrangiert. Sich kurz zusammensetzen und die Angelegenheit
für beide Seiten organisatorisch zu gestalten. Denn jeder kann schwer Krank werden, auch
wir als Arbeitgeber. Solche Taten stärken doch die Zusammenarbeit und fördern die Loyalität des Mitarbeiter.
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