KündigungsgrundKollegen beschimpfenErschienen am 13. Januar 2010 | dpa-tmn
Download - eBook Abmahnung und Kündigung - Was tun? In dem Fall hatte eine Verkäuferin in einer Backerei einer Auszubildenden unter anderem gedroht: "Wenn Du mich noch einmal beim Chef anscheißt, gehe ich Dir an den Hals!" Als die Verkäuferin auch noch handgreiflich wurde, entließ der Arbeitgeber sie fristlos. Das war zulässig, entschieden die Richter. Denn grobe Beleidigungen und tätliche Auseinandersetzungen im Betrieb rechtfertigten generell eine außerordentliche Kündigung.
Quelle: dpa-tmn |
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