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Liebe am Arbeitsplatz: Welche arbeitsrechtlichen Folgen das haben kann

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Verbotene Liebe am Arbeitsplatz?

22.02.2010, 13:14 Uhr | t-online.de/business

Heißer Flirt im Job? Aber besser nicht auf dem Firmenflur! (Foto: Imago)

Heißer Flirt im Job? Aber besser nicht auf dem Firmenflur! (Foto: Imago)

In deutschen Büros liegt Liebe in der Luft - und das schon seit Jahren. Ganz schön heikel, wenn die Gefühle am Arbeitsplatz durchgehen. Wir erklären Ihnen, welche Möglichkeiten Chefs haben, wenn Mitarbeiter eine Beziehung mit einem Kollegen eingegangen sind und welche arbeitsrechtlichen Folgen das haben kann.

Turteln unter Kollegen

Gute acht Stunden am Tag arbeiteten Frau Meyer und Herr Müller beim letzten Projekt Seite an Seite, abends gab es hin und wieder ein gemeinsames Feierabendbier und irgendwann hat's dann gefunkt. Mittlerweile sind Kollege und Kollegin ganz offiziell ein Paar und teilen sich eine Wohnung. Kein seltener Fall.

Partnerbörse Arbeitsplatz

Umfragen unter Arbeitnehmern ergeben seit Jahren immer wieder, dass der Arbeitsplatz eine der sichersten Partnerbörsen ist. Einer Singlestudie von ElitePartner.de zufolge waren 36 Prozent schon einmal in einen Kollegen verliebt. 17 Prozent der Deutschen haben nach Angaben der Partnerbörse parship.de im Job sogar ihren Lebenspartner gefunden. Mehr noch sind es laut careerbuilder.de in Kanada: Bei mehr als einem Drittel funkte es, 29 Prozent gaben sich irgendwann sogar das Ja-Wort.

Arbeitnehmerpflichten verletzt

Liebe am Arbeitsplatz ist nicht grundsätzlich verboten, auch sind Klauseln im Arbeitsvertrag wie "keine Beziehungen unter Kollegen" nicht zulässig. Allerdings kann die Beziehung dann zum Problem werden, wenn die Turteltauben ihre Arbeit vernachlässigen. Treffen sie sich etwa während ihrer Arbeitszeit zu einem Stelldichein, verletzen sie dreist ihre Arbeitnehmerpflichten. Dann droht beiden laut zeit.de eine Abmahnung. Im Wiederholungsfall ist sogar eine fristlose Kündigung nicht ausgeschlossen. "Trennen Sie bei einer Beziehung am Arbeitsplatz von vorneherein Job und Privatleben", raten die Experten von careerbuilder.de.

Chef darf sanft dazwischen gehen

Allerdings darf der Chef die Verliebten nicht rigoros trennen oder einen von beiden willkürlich in eine andere Abteilung versetzen. Kleinere Veränderungen wie etwa der Wechsel in ein anderes Zimmer oder das Bedienen einer anderen Maschine sind hingegen zulässig, erläuterte Arbeitsrechtler Ulf Weigelt gegenüber stern.de. Dabei dürfen sich aber die Arbeitsbedingungen nicht zum Zweck der "Liebesunterdrückung" verschlechtern.

Anspruch auf gemeinsamen Urlaub?

Verliebt, endlich Urlaub - und den dann bitte zu zweit. Aber muss der Chef dem auch zustimmen? Arbeitsrechtlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter einzugehen. Nur dringende betriebliche Belange oder die Ansprüche anderer Arbeitnehmer können zu einer Ausnahme führen. Eltern mit Kindern haben in der Ferienzeit Vorrang.

Ausbilder und Azubi?

Für eine Beziehung zwischen Chef und Angestellter gelten generell die gleichen Richtlinien. Dennoch raten die Experten von careebuilder.de: "Bevor Sie sich auf die Liebe am Arbeitsplatz einlassen, denken Sie über mögliche Konsequenzen nach und ob Sie sich diesen gewachsen fühlen." Richtig heikel kann es werden, wenn es zu einem Techtelmechtel zwischen Chef und Azubi kommt. Dabei gilt laut stern.de: Ein Ausbilder darf niemals ein Abhängigkeitsverhältnis ausnutzen. Hier spiele die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers eine ganz besondere Rolle. Solange alles freiwillig sei, habe niemand was dagegen.

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