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Gericht stärkt Rechte von Markenunternehmen

Erschienen am 24. April 2009 | AFP
Model präsentiert Lingerie von Dior  (Foto: dpa)
Model präsentiert Lingerie von Dior (Foto: dpa)
Luxuswaren im Discounter? Gegen das Angebot ihrer Produkte in Billigläden können sich Inhaber einer Edelmarke wehren. Vorausgesetzt allerdings, dass der Verkauf den Ruf der Marke schädigt, urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er stoppte damit den Verkauf von Miederwaren aus dem Hause Christian Dior beim französischen Discounter Copad.

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In der Krise Luxuswäsche an Discounter verkauft

Dior hatte 2000 mit dem französischen Unternehmen SIL einen Lizenzvertrag über die Herstellung und den Vertrieb der Miederwaren geschlossen. Der Vertrag sah den Vertrieb über ausgewählte Händler vor und schloss den Verkauf bei Discountern ausdrücklich aus. In wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, verkaufte SIL dennoch Miederwaren der Marke Christian Dior an Copad. Diors Klage legte das oberste französische Gericht dem EuGH vor.

EuGH schützt Marken

Der stärkte nun die Marken und schränkte damit überraschend den freien Handel ein. Danach müssen Markeninhaber einen Wiederverkauf nicht hinnehmen, wenn dies den Ruf der Marke schädigt (Az: C-59/08). Hintergrund ist der freie Handel in Europa. Nach diesen Regeln können Markeninhaber keine Rechte an Produkten mehr geltend machen, die in irgendeinem Land der EU rechtmäßig in den Handel gelangt sind.

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Verstoß gegen Lizenzvertrag

Doch zum einen seien die Dior-Mieder nicht wirklich rechtmäßig, sondern unter Verstoß gegen den Lizenzvertrag in den Handel gelangt. Zudem gebe die EU-Markenrichtlinie den Markeninhabern besondere Rechte, wenn es um die Qualität ihrer Ware geht. "die Qualität von Prestigewaren beruht nicht allein auf ihren materiellen Eigenschaften, sondern auch auf ihrem Prestigecharakter, der ihnen eine luxuriöse Ausstrahlung verleiht", befanden die Luxemburger Richter.


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Quelle: AFP
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