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Markenrecht: Wie sich AEG den Föhn als "Fön" schützen ließ

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Heiße Luft als Marke

06.05.2009, 10:20 Uhr | FTD, Daniele Schröder

Haartrockner von 1909, dessen Antriebsmotor im Handgriff untergebracht ist.  (Foto: Electrolux.com)

Haartrockner von 1909, dessen Antriebsmotor im Handgriff untergebracht ist. (Foto: Electrolux.com)

Alle anderen sind nur Haartrockner: In einem gelungenen Marketingcoup hat sich AEG den Namen "Fön" gesichert. Das Wort ist bis heute ein streng geschütztes Warenzeichen.

Lärm und Rauch

Höllenlärm im Ankleidezimmer, dunkle Rauchwölkchen steigen auf, helle Funken sprühen. Die Dame des Hauses föhnt sich die Locken. Immer wieder drückt sie den Ausschalter und legt das monströse Metallgerät auf den Schminktisch. 90 Grad heiße Luft speit es aus dem Düsenrohr und wiegt gut zwei Kilo.

Der erste AEG-Föhn

Anfang des 20. Jahrhunderts ist Haarstyling gefährliches Krafttraining. Um Frisuren geht es damals eher selten. Rheuma, Gicht und Furunkel therapieren soll die elektrische Luftdusche, klamme Bettwäsche anwärmen, schlappe Federboas aufplustern, nasse Hunde trocknen. 1899 bringt die Allgemeine Electricitäts Gesellschaft, kurz AEG, die klobige Urform des heutigen Föhns auf den Markt.

Das Prinzip

Ein Gebläse leitet die Luft über strombeheizte Glühdrahtschnecken. Doch der Apparat hat nur schlappe 300 Watt, und sein schwerer Motor steckt im Griff. Elektrizität ist Luxus, nur wohlhabende Familien nutzen Neuheiten wie Bügeleisen, elektrische Teekessel und Zigarrenanzünder.

Aus Föhn wird "Foen"

Erst als der Strom billiger wird, die Heißluftdusche leichter und die Frisurenmode aufwendiger, setzt sich der Föhn durch: Ohne kommt in den 20ern kein Bubikopf aus. Pionier AEG hat da längst Konkurrenz bekommen, von Maybaum, Schott oder Grossag. Und von Sanitas, einem Familienunternehmen aus Berlin, das sich in den 20er-Jahren vom warmen Wind in den Alpen inspirieren lässt, das "h" in der Mitte streicht und seine Haartrockner mit dem Markenbegriff "Foen" schützen lässt.

Von der Marke zum Gattungsbegriff

Die Marke entwickelt sich zum Gattungsbegriff, die höchste Weihe in der Markenwelt. 1957 übernimmt die AEG die kleine Firma, zwei Jahre später kommt der 800 Gramm leichte AEG-"Original Foen" auf den Markt. Damals bekommt der Föhn ein Kunststoffgehäuse, erst aus Bakelit, dann aus Thermoplast. Die Form der Puster bleibt weitgehend klar, umso stärker ändern sie die Haarpracht vor allem der Damenwelt.

Dieser AEG-Fön von 1939 wiegt noch 1,2 kg.  (Foto: Electrolux.com)Dieser AEG-Fön von 1939 wiegt noch 1,2 kg. (Foto: Electrolux.com)

Ursprungstechnik bis heute

Ob "Dallas", "Denver" oder "Drei Engel für Charlie" - die 80er bauen auf windiges Volumen. Daran ändert auch nichts, als der Föhn 1987 verstummt: Nach jahrzehntelanger Tüftelei am lärmenden Produkt kommt erstmals ein fast lautloser Haartrockner von AEG auf den Markt. Heute geht es um Glanz und Frisierbarkeit, Ionenföhne sollen statisches Aufladen verhindern. Doch die Ursprungstechnik ist geblieben, die meisten Apparate trocknen nach wie vor über das gute alte Warmluftgebläse.

Haarspaltereien

Haare

s

palten lassen sich mit dem Föhn ebenfalls: Während der Duden bereits 1934 den "Föhn" zum Wind und den "Fön" zum Gerät erklärt, schließt sich der Brockhaus erst 1976 dieser Schreibweise an. Zwei Jahre später ruft auch die Gesellschaft für deutsche Sprache zur Schreibweise "Fön" auf. Die DDR hatte dem Problem vorgebeugt, dort hieß der Föhn Luftdusche.

Streng geschütztes Warenzeichen

Heute ist der Name ein eingetragenes und streng geschütztes AEG-Warenzeichen, andere Hersteller dürfen lediglich für "Haartrockner" und Ähnliches werben. Über das F-Wort wacht Electrolux, im Bereich Haushaltsgeräte Nachfolgekonzern der AEG, die nur noch als Marke existiert. Was der Duden mit dem Puster macht, hat Electrolux allerdings nicht im Griff: Mit der Rechtschreibreform bekommt der Haartrockner erneut den Namen des Alpenwinds. Seitdem verwirrt er wieder als "Föhn".

Anmerkung der Redaktion: Beim "Fön" handelt es sich nach Angaben des Deutschen Historischen Museums Berlin um ein von der AEG 1909 geschütztes Warenzeichen.

FTD, Daniele Schröder  

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