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Mehr Kontrolle: Bund will Insolvenzrecht erneuern

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Bund will Insolvenzrecht erneuern

19.02.2009, 9:07 Uhr | FTD, Timo Pache

Für angeschlagene Unternehmen wird ein neues Rettungspaket ausgearbeitet. (Foto: Imago)

Für angeschlagene Unternehmen wird ein neues Rettungspaket ausgearbeitet. (Foto: Imago)

Die Bundesregierung arbeitet an einem neuen Rettungskonzept für angeschlagene Banken und Unternehmen. Nach "FTD"-Informationen soll das Insolvenzrecht ergänzt werden.

Staat soll Kontrolle übernehmen können

Im Fall einer Pleite soll der Staat oder ein von ihm eingesetzter Verwalter die Kontrolle im Unternehmen übernehmen können. Ziel sei es, quasi insolvente Banken oder Unternehmen und deren Jobs zu erhalten, hieß es in Regierungskreisen.

Enteignungen vermeiden

Die Pläne haben Parallelen zum Gläubigerschutz nach dem sogenannten Chapter-11-Verfahren in den USA: Dort steht die Rettung eines Unternehmens klar im Vordergrund. Im deutschen Insolvenzrecht haben die Interessen der Gläubiger dagegen deutlich mehr Stellenwert. Die Regierung hofft, mit der Reform weitere hoch umstrittene Enteignungen durch den Staat vermeiden zu können.

Firma muss im Vordergrund stehen

Das Kabinett billigte am Mittwoch ein Gesetz, das zur Verstaatlichung maroder Banken auch die Enteignung als letzte Möglichkeit vorsieht - aber nur bis zum 30. Juni. Danach solle das neue "Restrukturierungsmodell" greifen, hieß es in Regierungskreisen. Dies solle auch für andere Unternehmen gelten. Im Gespräch ist etwa der hoch verschuldete Autozulieferer Schaeffler. Dort müsse die Stabilisierung der Firma und nicht der Eigentümer im Vordergrund stehen, sagte Finanzminister Peer Steinbrück.

Eigentümerrechte würden ausgesetzt

Das Modell, das in mehreren Varianten im Wirtschaftsministerium geprüft wird, sieht nach "FTD"-Informationen vor, dass unter staatlicher Obhut alle Eigentümerrechte ausgesetzt werden. Der Staat würde für Finanzlöcher einstehen, ein von ihm eingesetzter Insolvenzverwalter die Restrukturierung überwachen. Nach erfolgreicher Sanierung erhielten die Eigentümer ihre Rechte zurück, müssten dem Staat aber die Kosten der Sanierung erstatten. Innerhalb von zwei Wochen soll ein Konzept vorliegen, die Reform soll bis zum Frühsommer in Kraft treten.

Quelle: T-Online

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