14.07.2009, 16:29 Uhr | AFP
Büro in der Mietwohnung? (Foto: Imago)
Vermieter können Gewerbetreibenden oder Freiberuflern kündigen, die eine Mietwohnung ohne ausdrückliche Einwilligung gewerblich nutzen. Dies gilt laut einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom Dienstag immer dann, wenn die Mieter mit ihrer ausgeübten Tätigkeit "nach außen hin in Erscheinung treten". Im aktuellen Fall hatte ein Makler geklagt, der seine Mietwohnung vertragswidrig als Büro genutzt hatte. Laut Urteil müssen Vermieter allerdings eine teilgewerbliche Nutzung zulassen, wenn etwaige Kunden die Wohnung nicht zusätzlich abnutzen. Dies gilt nicht, wenn Mitarbeiter des Mieters in der Wohnung beschäftigt werden. (AZ: VIII ZR 165/08)
AFP
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