Mini-GmbHGründen für einen EuroErschienen am 31. Oktober 2008 | aktualisiert am 23. Dezember 2008 | t-online.de/business
Durchklicken - Alle Details zur Mini-GmbH Von der AG bis zur GmbH - Rechtsformen für Existenzgründer Tipps - Gründung kann so einfach sein Gründertest - Sind Sie ein Unternehmertyp? Top Ten - Das optimale Businesskonzept zur Geschäftsidee Download - eBook WISO: Existenzgründung
Ein Euro StartkapitalMit der Mini-GmbH brauchen Gründer nun kein Startkapital mehr. Für den Start ist tatsächlich nur ein Betrag von mindestens einem Euro nötig. Im Klartext heißt das, dass ein Gründer seine Geschäftsidee ohne Mindestkapital umsetzen kann. Genau dafür ist die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (§ 5a GmbH) geschaffen worden. Knackpunkt bei der Mini-GmbH: Sie darf ihre Gewinne nicht voll ausschütten. So soll sie das Mindestkapital einer normalen GmbH - das bei 25.000 Euro liegt - nach und nach ansparen.Vorsicht, ÜberschuldungSteuerexperten sehen allerdings eine große Gefahr bei der Mini-GmbH: Die Überschuldung. Denn mit jeder Investition verschuldet sich das Unternehmen. Und wenn die Einlagen aufgebraucht sind, dann droht das Szenario der Überschuldung. Dadurch droht den Gesellschafter-Geschäftsführern die unbeschränkte Haftung wegen Insolvenzverschleppung.Musterprotokolle für den schnellen StartAber nicht nur die Gründung einer GmbH werde einfacher, schneller und kostengünstiger, sondern das neue GmbH-Recht sei moderner und praxistauglicher geworden, sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Musterprotokolle sollen unkomplizierte Standardgründungen deutlich vereinfachen.Download - eBook GmbH - Erfolgreich gründen und führen Schnellere RegistrierungDie Hürden für eine GmbH-Registrierung sind durch die Reform deutlich gelockert worden. Zum einen erfolgt der Eintrag in das Handelsregister mittlerweile elektronisch, zum anderen sind bei Ein-Personen-GmbHs keine Sicherheitsleistungen mehr nötig. Auch die Prüfung durch das Gericht ist deutlich gelockert worden.Bilanzen offenlegenAuf einen weiteren Nachteil weist das Wirtschaftsmagazin "Capital" hin: Während ein einfacher Handwerksbetrieb bislang die Höhe seines Gewinns nur der Bank und dem Finanzamt mitteilen musste, steht das Jahresergebnis der GmbH im elektronischen Handelsregister. Und dort kann dann jeder nachschauen, wie es um die Bilanzen bestellt ist.
Quelle: t-online.de/business |
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