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Mini-GmbH: Gründen für einen Euro

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Gründen für einen Euro

aktualisiert am 23.12.2008, 11:35 Uhr | t-online.de/business

Seit der Reform bietet die GmbH neue Möglichkeiten. (Foto: Imago)

Seit der Reform bietet die GmbH neue Möglichkeiten. (Foto: Imago)

Gründen für nur einen Euro - seit 1. November 2008 ist es tatsächlich möglich. Die Reform des GmbH-Rechts tritt in Kraft und soll jetzt das Gründen deutlich günstiger und auch einfacher machen. Wir sagen Ihnen, was damit einfacher wird und wo die Fallstricke der neuen Rechtsform liegen.

Ein Euro Startkapital

Mit der Mini-GmbH brauchen Gründer nun kein Startkapital mehr. Für den Start ist tatsächlich nur ein Betrag von mindestens einem Euro nötig. Im Klartext heißt das, dass ein Gründer seine Geschäftsidee ohne Mindestkapital umsetzen kann. Genau dafür ist die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (§ 5a GmbH) geschaffen worden. Knackpunkt bei der Mini-GmbH: Sie darf ihre Gewinne nicht voll ausschütten. So soll sie das Mindestkapital einer normalen GmbH - das bei 25.000 Euro liegt - nach und nach ansparen.

Vorsicht, Überschuldung

Steuerexperten sehen allerdings eine große Gefahr bei der Mini-GmbH: Die Überschuldung. Denn mit jeder Investition verschuldet sich das Unternehmen. Und wenn die Einlagen aufgebraucht sind, dann droht das Szenario der Überschuldung. Dadurch droht den Gesellschafter-Geschäftsführern die unbeschränkte Haftung wegen Insolvenzverschleppung.

Musterprotokolle für den schnellen Start

Aber nicht nur die Gründung einer GmbH werde einfacher, schneller und kostengünstiger, sondern das neue GmbH-Recht sei moderner und praxistauglicher geworden, sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Musterprotokolle sollen unkomplizierte Standardgründungen deutlich vereinfachen.

Schnellere Registrierung

Die Hürden für eine GmbH-Registrierung sind durch die Reform deutlich gelockert worden. Zum einen erfolgt der Eintrag in das Handelsregister mittlerweile elektronisch, zum anderen sind bei Ein-Personen-GmbHs keine Sicherheitsleistungen mehr nötig. Auch die Prüfung durch das Gericht ist deutlich gelockert worden.

Bilanzen offenlegen

Auf einen weiteren Nachteil weist das Wirtschaftsmagazin "Capital" hin: Während ein einfacher Handwerksbetrieb bislang die Höhe seines Gewinns nur der Bank und dem Finanzamt mitteilen musste, steht das Jahresergebnis der GmbH im elektronischen Handelsregister. Und dort kann dann jeder nachschauen, wie es um die Bilanzen bestellt ist.

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