11.02.2009, 15:16 Uhr | dpa-tmn, t-online.de/business
In den meisten Mobbing-Fällen steckt Neid dahinter, sagen Experten. (Foto: Imago)
Dicke Luft in der Abteilung. Die Kollegen L. und M. können sich nicht riechen, ständig gibt es Ärger. Mit der Zeit geht L. geht immer häufiger allein in die Kantine. Unliebsame Aufgaben verteilen die Kollegen unter Regie von M. am liebsten an L., der mit der Zeit immer schweigsamer wird und häufiger krank zu Hause bleibt. Ein klarer Fall von Mobbing. Jetzt wäre der Chef gefragt, doch der hat viel um die Ohren und ignoriert das Problem lieber. Die Folgen können nicht nur für das Arbeitsklima erheblich sein. Schlimmstenfalls muss der Chef wegen mangelnder Fürsorge vor Gericht verantworten.
Arbeitsgerichte geben Mobbing-Opfern den Angaben zufolge immer häufiger Recht. Darauf weist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn hin. So urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Vorgesetzten über einen längeren Zeitraum schikaniert wurde, seinen Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagen kann. Der Arbeitgeber haftet für Verdienstausfall, Behandlungskosten und Schmerzensgeld (Az.: 8 AZR 593/06). In einem anderen Fall war die Klägerin Jahre lang den Attacken der Vorgesetzten und Kollegen ausgesetzt. Das Arbeitsgericht Dresden sprach ihr Schmerzensgeld zu (Az.: 5 Ca 5954/02).
Mobbing reicht von Anschreien, Telefonterror, Drohungen und Redeverbot bis zu sexueller Belästigung und körperlicher Gewalt. Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund werden jeden Tag mehr als 1,5 Millionen Arbeitnehmer gemobbt. Fast die Hälfte (43,9 Prozent) aller Mobbing-Opfer erkranken infolge des Mobbings.
Die Ursache der Mobbing-Vorfälle seien häufig ungelöste Konflikte, die von den Vorgesetzten nicht angegangen wurden. Schweigen und Passivität könnten aber dazu beitragen, dass sich der Konflikt verstärkt, so der Fachverlag für die Deutsche Wirtschaft. Dann bestehe das Risiko, dass vom Arbeitgeber geschätzte Mitarbeiter über Wochen hinweg krankgeschrieben sind oder irgendwann kündigen.
(Umfrage von der IFAK Markt- und Sozialforschung GmbH unter 260 Deutschen, die schon einmal gemobbt wurden)
Mobbing sollte vom Chef so früh wie möglich ein Riegel vorgeschoben werden, weil Arbeitgeber für den Schutz der Persönlichkeit und der Gesundheit des Arbeitnehmers verantwortlich sind. So schreibt es Paragraf 241 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor. Das Betriebsverfassungsgesetz (Paragraf 75 Absatz 2) legt außerdem fest, dass der Arbeitgeber und der Betriebsrat die freie Entfaltung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern haben. Wird das unterlassen, kann ein Arbeitnehmer unter Umständen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
dpa-tmn, t-online.de/business
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